Historisches rund um die Telegraphie
Seefunktechnik der deutschen Handelsmarine
Zusammenstellt von Hans-Georg Korth

Jahrgang 1950

1.Januar: Mit der Lizenz Nr. 001 wird der erste Nachkriegsneubau der Bundesrepublik, der Dampfer „Brook“ mit 1.499 BRT in Dienst gestellt. 

1.Januar: Für Funkoffiziere gilt für dieses Jahr lt. Heueraufstellung der See-BG für Inhaber des Seefunkzeugnisses 1. Klasse 342 DM wie im Vorjahr und für Inhaber des Seefunkzeugnis 2. Klasse 288 DM pro Monat. Diese Sätze schließen den Sachbezugswert mit ein. 

1. Januar: Der internationale Schiffssicherheitsvertrag von London 1948 tritt für Deutschland in Kraft. 

15. Januar: Die Peilfunkstelle Norderney (Norderney-Gonio/DAQ) wird von der Insel nach Utlandshörn (Norddeich-Gonio/DAQ) verlegt. Neue Peilfrequenz 410 kHz (ab März lt. Kopenhagener Wellenplan). Im Februar setzt Norddeichradio die Langwelle 131 kHz ein. 

23. Februar: Umstellung der programmierten Mittel- und Grenzwellenaussendungen von Norddeichradio von 445 und 2395 kHz auf 131 und 4400 kHz. 

Februar: Auf Weisung der Hohen Alliierten Kommission werden 654 deutsche Küstenschiffe ihren Eignern zurückgegeben. Außerdem darf Deutschland Schiffe mit insgesamt 400.000 BRT aus dem Ausland kaufen. 

9.März: Änderung der Mittelwellen-Arbeitsfrequenz 445 kHz in 444 kHz bei Norddeichradio. 
Die Funkpeilstelle St. Peter Ording übernimmt zusätzlich die Funkdienstbeobachtung (See). 

10.März: Lt. Verfügung der Hauptverwaltung des Post- und Fernmeldewesens des Vereinigten Wirtschaftsrats gibt es eine Sonderregelung für Inhaber des Seefunkzeugnisses 2. Klasse, wenn sie vor dem Kriege mindestens 5 Jahre den Funkdienst auf Schiffen in großer Fahrt ausgeübt haben. Sie können, wenn sie den Nachweis der Telegraphiefertigkeit von Funkern 1. Klasse erbringen, die Berechtigung erhalten, mit ihrem Seefunkzeugnis 2. Klasse auf Schiffen der 3. Gruppe auch den Funkdienst auf Schiffen der „Großen Fahrt“ ausüben. 

März: Erste DECCA-Hyperbel-Navigationsanlagen  und erste Radar-Geräte werden auf deutschen Schiffen installiert. 

15. März: Heute tritt der „Kopenhagener Wellenplan“ in Kraft. 
Im Juni des beginnt der NWDR mit Fernseh-Versuchssendungen. Der reguläre Sendebetrieb beginnt im Dezember 1952 in der DDR und der BRD. In den USA wird 1950 die Aussendung von Farbfernsehsendungen vorbereitet, erste Test-Sendungen im November (CBS). Im Dezember 1953 beginnen in den USA regelmäßige Farbfernsehsendungen

20. März: Neue Gebühren für Funktelegramme nach der neuen Goldfrank Grundlage. Beispiele (für ausländische Schiffe): Landgebühr 0,24 Gf,  Küsten- und Bordgebühr je 0,40 Gf (Ausnahme: Kielradio Küstengebühr 0,25 Gf). 

22. März:  Als Beilage zum Amtsblatt 26/1950 werden die Bestimmungen über Funkgespräche mit Schiffen auf See ausführlich dargelegt. Danach gibt es einen Nahdienst (Nord- und Ostsee, Nordostseekanal, Gewässer bis Island, nördliches Eismeer, die Barentssee und das Weiße Meer) und einen Weitdienst. Zur 1. Zone gehören der Ärmelkanal, Atlantik bis 35 Nord und 35 West, Mittelmeer und Schwarzes Meer und zur 2. Zone alle Gewässer außerhalb dieser Grenzen. Im Nahdienst zahlen Ozeanfahrgastschiffe 12.- DM, Seebäderdampfer 6.- DM und Fischerei- und Behördenfahrzeuge 4,50 DM. Die Gebühr für die 1. Zone ist 32,70 DM und für die zweite Zone 40,80 DM jeweils für ein Drei-Minuten-Gespräch. Überleitungssamt für Funkgespräche ist zunächst Hamburg, ab 19. April Bremen. 

April: Nach Artikel 130 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ist u.a. die Hauptverwaltung des Post- und Fernmeldewesens des Vereinigten Wirtschaftsrats in die Verwaltung des Bundes überführt worden. Das Amtsblatt heißt also jetzt „Amtsblatt des Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen. 

3.bis 14. Mai: Auf der Hannover Messe zeigt Hagenuk seine neue 20-Watt-Grenzwellen Kompaktanlage Typ SE30W. Frequenzbereich: 1,6 bis 3,8 MHz, 6 Quarzsteckplätze, davon 2 von außen zugänglich mit FTZ-Zulassung vom April. Von dem Gerät werden insgesamt ca. 150 Stück gebaut. 

Mai: Die DDR rüstet ihre Logger mit 25-Watt Sprechfunkanlagen vom Typ SF 2/49 bis 3/51 vom Funkwerk Dabendorf aus. 

Mai: In Bracknell/England  wird die Firma RACAL gegründet, die sich mit der Produktion von Seefunk-Geräten befassen wird. Der Name enthält Teile der Vornamen der beiden Firmengründer Sir Raymund Brown und Calder Cunningham. 

7. Juni: Die „Anordnung über die deutschen Flaggen“ (BuGBl. Nr 24/1950) wird verkündet. Sie beschreibt u.a. die Bundes- und die Dienstflaggen für mobile Einheiten.

9. Juni: Auf dem Atlantik verschwindet der 108 m lange Frachter SS „Sandra/????“ auf der Reise von Savannah/Georgia nach Pto Cabello/Venezuela. Die Ladung: 300 tons Insektenvertilgungsmittel.

Am 15. Juni nimmt Norddeichradio die Aussendung von Zeitsignalen des DHI Hamburg wieder auf. Gesendet wird zweimal am Tag (12.00 und 2400 GMT (UTC). Minuten 55 - 60 Hauptsignal mit den Morsebuchstaben X, N und G sowie die Minuten 01 - 06 mit dem Koinzidenzsignal (61 Punkte in 60 Sekunden)

27. Juni: Lt. Amtsblatt Nr.26/1950 wird die Prüfungssperre für den Erwerb von Seefunkzeugnissen ab sofort aufgehoben. (....“Funkzeugnis kann nur von solchen Personen erworben werden, die gegenwärtig im Wetter-, Boden- oder anderen Funkdiensten beschäftigt sind .... und bei denen nicht zu erwarten ist, dass sie in absehbarer Zeit stellungslos werden; in diesem Falle ist das Einverständnis des zuständigen Arbeitsamtes oder der sonstigen zu beteiligten Stellen (Gewerkschaft usw.) erforderlich“..) Zu diesem Zweck musste eine Bescheinigung des gegenwärtigen und zukünftigen Arbeitgebers und das Einverständnis von Arbeitsamt  und der Gewerkschaft vorgelegt werden. Auch der Prüfungsort wird geändert. Ab sofort sind die OPDn Bremen und Hamburg für die Abnahme der Prüfungen zuständig. Die Zulassung der Prüfung ist aber noch von der Bescheinigung über Prüfungsreife durch eine anerkannte Seefahrtschule abhängig. Die Gültigkeitsdauer wird auf 2 Jahre (verlängerbar) festgesetzt. Automatisch verlängert wird das Zeugnis, wenn im zweiten Jahr der Gültigkeit ein mindestens 6-monatiger Funkdienst nachgewiesen wird. Zuständig für die Nachprüfung sind die OPDn Bremen, Hamburg und Kiel sowie das FTZ in Darmstadt. Bis auf weiteres verlieren die Funkzeugnisse aber schon nach 6 Monaten ihre Gültigkeit, sofern der Prüfling in dieser Zeit keine entsprechende Beschäftigung im Seefunkdienst findet. Seefunkzeugnisse 1. Klasse können zur Zeit noch nicht wieder ausgegeben werden, da Ausbildungsmöglichkeiten für derartige Funker noch nicht gegeben sind. Später (Dezember 1950) wird ergänzend bestimmt, dass bis zum Inkrafttreten neuer Laufbahn- und Ausbildungsvorschriften für Funker im Seefunkdienst für Inhaber des Zeugnisses 1. Klasse (Vorstufe) gilt: Sie erhalten nach dem Bestehen einer formlosen Nachprüfung das Seefunkzeugnis 2. Klasse mit der Berechtigung, auch den Funkdienst auf Schiffen mit Seefunkstellen der 3. Gruppe in der Großen Fahrt auszuüben. Anträge nehmen die OPDn Bremen und Hamburg entgegen. 

1.Juli: Rügenradio ändert sein Rufzeichen von DKM in DHS und erhält stärkere Sender (1,5 kW Mittel- und 800 W Grenzwelle).

14. Juli: Ab heute sind auch Funkgespräche mit der „Nieuw Amsterdam/PGGF“ aus und in das Gebiet der Bundesrepublik zugelassen. Die Gespräche werden über Amsterdam geleitet und kosten je nach Zone und Entfernung 16,80, 37,20 bzw. 43,80 DM oder 4, 8,80 oder 10,45 US Dollar. 

Oktober: Die deutsche Ausgabe der VO Funk (Vollzugsordnung für den Funkdienst, Atlantic City 1947) erscheint in der BRD.

Oktober: Die Seefahrtschule Lübeck plant den ersten Bordfunkerlehrgang. 

Oktober: Als erstes Schiff der Handelsmarine der Sowjetischen Besatzungszone / DDR wird die 47 Jahre alte Vorwärts/D??? (873 BRT, früher „Johann Ahrens“, 1945 ausgebrannt und gesunken) in Dienst gestellt. 

22. November: Das Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiete der Seeschifffahrt (Bundesaufgabengesetz) wird im Bundesgesetzblatt S. 767 verkündet und in Kraft gesetzt. Es regelt die Zuständigkeit des Bundes und der Bundesländer auf den Gebieten Handelsflotte, Fischereischutz, Seehäfen usw. Der § 5 lautet: Die seemännischen Fachschulen sind Einrichtungen der Länder. Wenige Tage später (28. November 1950) ergeht die Verwaltungsanordnung über die Errichtung des Bundesoberseeamts in Hamburg .

27. November: Der Nautische Verein Hamburg schreibt an das Bundesverkehrsministerium und bittet um Auskunft über die Neugestaltung der Bordfunkerlaufbahn. 

1950: Das durchschnittliche Bruttomonatsgehalt eines Angestellten in den Westzonen beträgt DM 333.- pro Monat. 

Am 2. Dezember  (andere Quelle: 1. Dezember) nimmt Norddeichradio den täglichen Pressefunkdienst (Morsegeschwindigkeit: 110 BpM) wieder auf. Herkunft: Bis Ende 1953 Bundespresseamt, ab 1954 Hamburger Abendblatt und VDR, danach bis zur Einstellung des Dienstes das Sozialwerk für Seeleute.

16. Dezember: Für Funkgespräche über Norddeichradio wird die erste Zone für den Weitdienst neu definiert. Sie umfasst jetzt den Ärmelkanal, den Atlantik bis 35 W und 35 N (früher 45 N), sowie das Mittel- und das Schwarze Meer. 

20. Dezember bis 6. Januar: Im Seefunkdienst sind in dieser Zeit verbilligte Schiffsbrieftelegramme =SLT= mit Weihnachts- und Neujahrsgrüssen zugelassen. Sie kosten für 12 Worte (Minimum) DM 2,50 und jedes weitere Wort DM 0,25. 

25. Dezember: Seefunkgespräche über Norddeich Radio werden zum ersten Mal in ein Hafenkonzert des NWDR Hamburg eingebunden.


Neue Geräte 1950
Grenzwellen-Telephonie-Sender Telefunken S 109 mit 70 Watt, A1/A3 1,605 - 3,71 MHz, 5 Quarzfrequenzen, Spezialumformer. Radargerät Marconi Radiolocator 40 kW mit einem 23-cm-Sichtgerät 
DECCA-Empfänger Navigator Mark V
Elektromekano stellt mit dem M 83 einen Kurzwellen-Empfänger für den Bereich 3,5 bis 26 MHz vor. 
Ein Allwellen-Empfänger der gleichen Firma heißt M 86 und hat die Bereiche 15 kHz – 550 kHz sowie die Kurzwelle bis 25 MHz. Nach einem Bericht hat das Gerät zur Zeit der Einführung DM 1.720.- gekostet. 
Sender und Empfänger einer von der DEBEG ausgerüsteten Handelsschiffs.Funkstation: Telefunken MW-Sender S 119 200/250 W A1/A2 405-535 kHz durchstimmbar und mit einer Rasterstellung für die Seenot- und Anruffrequenz 500 kHz,  Notbetrieb aus dem 24 V Akkumulator, Allwellenempfänger E 66a 120 kHz - 26 MHz, 7 Bereiche, Seenot-Frequenz-Schnellumschaltung, Allstrombetrieb. 

Seefunkzeugnisse 1950
Nach bisherigen Informationen haben im abgelaufenen Jahr 1950 in der BRD ein Seefunkzeugnis erworben:
Seefunksonderzeugnis in Leer:
01.06.1950 Andreas Wissmann
30.11.1950 Gerhard Saathoff.

Urheber gem. §7 Urh.G.: Hans-Georg Korth, Bremen  (Mit freundl. Genehmigung im Mai 2012)
Zur Seefunk-Homepage
Version: 04-Jun-12 / HBu

 
 
 
 
 
 
 
 

Historisches rund um die Telegraphie
Seefunktechnik der deutschen Handelsmarine
Zusammenstellt von Hans-Georg Korth


Jahrgang 1951

1. Januar: In Hamburg wird der Fernsprech-Schiffs-Anschlussdienst eingerichtet. 

1. Januar: Funkoffiziere erhalten in diesem Jahr lt. Heueraufstellung der See-BG:  Inhaber des Seefunkzeugnisses 1. Klasse 381 DM und Inhaber des Seefunkzeugnis 2. Klasse 327 DM pro Monat. (einschließlich Sachbezugswert).

12. Januar:  Heute erklärt Papst Pius XII durch apostolisches Breve den Erzengel Gabriel zum himmlischen Patron für das Fernmeldewesen und der Personen, die auf diesem Gebiet tätig sind. 
Der gleiche Papst erklärt am 17. Februar 1958 die heilige Clara von Assisi zur Schutzpatronin des Fernsehens. 

14. Januar: Die DEBEG feiert das 40-jährige Jubiläum. Betreut werden z. Zt. 400 Stationen, zum größten Teil in der Hochseefischerei. 

18. Januar: Gründung des Polizeifunks: In der BRD wird den Ländern erlaubt, Funkanlagen für den dringenden Polizeidienst zu errichten und zu betreiben. 

8. Februar: Das Gesetz über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe (Flaggenrechtsgesetz) wird im BuGBl. I Nr. 6 verkündet. 

20. Februar: Mit einer Verfügung der Bundespost werden in der BRD die „Bestimmungen über Fahndungstelegramme und Suchmeldungen im Seefunkdienst“ veröffentlicht. Es handelt sich um Telegramme von Behörden, die Personen suchen oder Nachforschungen nach überfälligen oder verdächtigen Schiffen auf den Weg bringen. Zuständig sind die Küstenfunkstellen Norddeich-, Elbe-Weser- und Kielradio. Der Dienst ist gebührenpflichtig. 

23. Februar: Das Flaggenrechtsgesetz tritt in Kraft: Auf Schiffen der Westzonen wird die Bundesflagge gesetzt und der bis dahin verwendete Signalstander „C“ eingeholt. In der sowjetisch besetzten Zone wird Stander C zunächst weiter geführt, aber auch West-Schiffe müssen in den Ost-Gewässern den Stander C setzen. An diesem Tag nimmt der Bundesverkehrminister Seebohm in Hamburg auf dem Slomann Schiff „Messina“ und in Bremen auf dem Argo Schiff „Adler“ den Flaggenwechsel symbolisch für die gesamte Handelsflotte vor. 

Februar: Bei Norddeich Radio werden für den Februar 1.044 gebührenpflichtige Seefunkgespräche gezählt und damit ein neuer Monatsrekord aufgestellt. 

Februar: Auf den Funkraumuhren wird ein weiterer Sektor (h+30/33) für die zweite Funkstille auf Grenzwelle farbig markiert.

1.März: Der Funksprechverkehr mit französischen Schiffen (über französische Küstenfunkstellen) und belgischen Schiffen (über belgische Küstenfunkstellen) wird in der BRD zugelassen. Die Gebühren betragen je nach Linie und Fahrtgebiet zwischen 14.- und 53.- DM für drei Minuten. 

3.April: Durch Direktive der Alliierten Hohen Kommission wird der Handelsschiffbau und die Schifffahrt ohne Beschränkungen freigegeben. Die Neubauten dieses Jahres, z. B. „Rheinstein" / DDUN und „Santa Ursula" / DHMP u.a. sind noch nach den alten Tonnage-Grenzen gebaut worden. 

16. April: Das neue Maschinenhaus bei der Sendefunkstelle Norddeich geht in Betrieb. Ein MAN- und 1 Deutz-Diesel haben zusammen 900 PS. 

6. Mai: Im BuGBl I S. 360 wird die Schiffsregisterordnung bekannt gegeben, die am 12. Juni 1951 in Kraft tritt. 

15. Mai: Mit dem Amtsblatt 48/1951 des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen werden die „Vorläufige Bestimmungen über den Erwerb von Seefunkzeugnissen“ veröffentlicht und in Kraft gesetzt. Das 27-Seiten-Amtsblatt kostet 0,40 DM. 

30 Mai: Die Bestimmungen über den öffentlichen Funkverkehr mit Schiffen auf dem Rhein werden im Amtsblatt des BPM Nr. 53/1951 veröffentlicht. Der Funkverkehr wird auf der Grenzwelle abgewickelt. Beispiele von Sendefrequenzen: Landfunkstelle Mannheim 2.375 kHz, Landfunkstelle Köln 1.904 kHz, Schiffsfunkstellen im Bereich Mannheim 2.940 und im Bereich Köln 2.767,5 kHz. Als Pausenzeichen strahlen die Landfunkstellen Morsezeichen (800 Hz) aus, so z.B. Mannheim das Morse-m, Köln das Morse-k. Zur Teilnahme am Funkdienst wird ein Sprechfunkzeugnis gefordert. Zugelassen sind Funkgespräche und Telegramme. Ein drei-Minuten-Gespräch kostet DM 1,50 plus Landgebühr. Es gibt Sonderkonditionen für Wochendgespräche und für Schiffe mit Funkpauschalgebühren. Später (15. Dezember 1951) wird deutschen (See-) Schiffen mit einer genehmigten Sprechfunkanlage an Bord erlaubt, am Rheinfunkdienst teilzunehmen 

Mai: Die Firma Philips unternimmt in Hamburg Versuche mit dem neuen UKW Hafenfunk. 

5. August: In Berlin stirbt im 79. Lebensjahr Otto von Bronk, welcher  1911 den Hochfrequenz-Verstärker baute, 1913 die Reflexschaltung erfand und 1906 den Tellur-Bleiglanz-Detektor zum Patent anmeldete. 

10. August: Das im BuGBl. I S. 499 verkündete Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt nach § 22 auch für Betriebe der Schifffahrt und des Luftverkehrs. 

10. September: Die Seefahrtschule Bremen beginnt, nachdem die Ausbildung zum Seefunkzeugnis 1. und 2. Klasse den staatlichen Seefahrtschulen übertragen wurde,  die Funkausbildung nach dem Zweiten Weltkrieg. Ausgebildet wird zunächst für das Seefunkzeugnis 2. Klasse Hauptzeugnis. Die Prüfung bei der OPD erfolgt nach Lernfortschritt (ehemalige Marinefunker und ähnlich „Vorgebildete“). Funklehrer sind Gustav Presuhn und Werner Paasch. Die beiden Funklehrer leiten auch die Kurse Nachrichtenwesen in den Steuermannsklassen (A5). Die Teilnehmer können auch das Seefunkzeugnis 2. Klasse erwerben. Viele A-5 Schüler nehmen teil, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern und legen ihre Prüfung vor der OPD Bremen ab. 

Oktober: Die Funkausbildung an der Seefahrtschule Wustrow beginnt. Erste Lehrgänge: Vierwochenkurs zum „Hörmännerzeugnis“ (nicht vergleichbar mit einem Zeugnis ähnlichen Namens aus der Vorkriegszeit!) und Sonderzeugnis (fehlerfrei je 5 min. 80/100) sowie Seefunkzeugnis 2. Klasse (100/120). Erster Funklehrer ist Ernst Leitzsch. 

4. November: Der nur 30 Sekunden (andere Quelle 20 Sekunden) dauernde Seenotruf des sinkenden argentinischen Fahrgastschiffes „Maipu“ (11 515 BRT, zweite Reise) wird vom Peilnetz Nordsee richtig gepeilt und Hilfe für die 350 Schiffbrüchigen eingeleitet. Das Fahrgastschiff ist in dichtem Nebel mit dem aus Bremerhaven kommenden amerikanischen Truppentransporte „General M I Hershey“ zusammengestoßen und sinkt nach drei Stunden. Als die „Hershey“ sich nach 12 Minuten in den Seenotverkehr einschaltet, sind Rettungseinheiten bereits verständigt und unterwegs. 238 Personen, darunter 38 Frauen und 8 Kinder werden gerettet. Der mit 3.000 Mann fahrende Truppentransporter kehrt zur Reparatur nach Bremerhaven zurück. 

8. November:  Postrat Nebel hält vor dem Nautischen Verein Bremen einen Vortrag „Der Funkverkehr mit Seeschiffen“. Dabei wird eine UKW Sprechfunkanlage praktisch vorgeführt. Außerdem werden über eine Lautsprecheranlage zwei Funkgespräche mit Schiffen in der Nordsee und bei Gibraltar demonstriert. 

November: In der BRD beträgt der Bruttostundenverdienst männlicher Arbeiter DM 1,75 pro Stunde und der Bruttomonatsverdienst der Angestellten beträgt DM 485.- pro Monat. 

November: Bremen- und Elbe-Weser-Radio erhalten eine UKW Hafenfunkanlage. Auch in Hamburg und in Cuxhaven geht der UKW-Hafenfunk in Betrieb. Der UKW-Hafenfunk wird zunächst auf nur einem Kanal abgewickelt. Als Gebühren werden genannt: Einmalige Genehmigungsgebühr 10.- DM. Die monatliche Lizenzgebühr beträgt 5.- DM  und die Funkpauschalgebühr 40.- bzw. 60.- DM.  Dafür kostet ein Ortsgespräch in der Nahzone auch nur DM 0,15 für drei Minuten. Die Sender haben eine Leistung von je 60 W, die Antennenmasten haben eine Höhe von bis zu 80 m. 

3. Dezember: Heute endet die Außerordentliche Funkverwaltungskonferenz in Genf. Sie bestimmt u.A. die Zuteilungspläne für die Frequenzen des Grenz- und Kurzwellenbereichs. 

4. Dezember: Die 4. Auflage des Internationalen Signalbuches (von 1931) wird vorgestellt und kann für DM 80.- erworben werden. 

Dezember: Kapitän Grant von der „Empress of France" / GNTV löst einen Pressestreit aus, als er das Pressefunktelegramm eines mitreisenden Journalisten anhält und erst übermitteln lässt, als dieser einige Sätze gestrichen hat. Das Telegramm enthält Beschreibungen über soziale Missstände an Bord des Schiffes. Fast einhellige Meinung der Land-Journalisten: Nach der 49-er Telecommunication Convention darf er als Kapitän lediglich (falsche) Notmeldungen von der Übermittlung ausschließen. Einige Zeitungen begrüßen jedoch ausdrücklich das Handeln des Kapitäns. 

Dezember: Der Band I (Funkverkehr) und II (Funkortung) erscheinen als erste Teile der Neuausgabe des Nautischen Funkdienstes. Der Band III Wetterfunk soll erst 1952 erscheinen. Das Werk wird in der noch lange üblichen Ringbuchform ausgeliefert. In Vorbereitung: SfK (Sprechfunk für die Küstenschifffahrt). . 

Dezember: Seenotfall „Irene Oldendorff" / DKCB (1.500 BRT). Das Schiff sinkt ohne Notruf vor Borkum. 1 Lotse und 21 Mann Besatzung sterben den Seemannstod, 15 Leichen können geborgen werden. Später wird eine bessere Notsendeantenne (möglichst Stabantenne) gefordert. 

18. Dezember: Seenotfall „Flying Enterprise" / KWFZ der Isbrandsen Reederei. Das Schiff (Besatzung: 40, Passagiere: 8) mit einer geheim gehaltenen Ladung Zirkonium und großem Bargeldbestand (0,25 Mio. US Dollar) gerät durch übergehende Ladung (Eisen) und Riss in der Bordwand in Seenot. Nach der Evakuierung  von Besatzung und Fahrgästen bleibt der Kapitän mit einer Amateurfunkstation (Rufzeichen W2ZXM) allein an Bord. 4. Januar: Schlepper beim Havaristen 10. Januar: Das Schiff sinkt. Ende April wird die Schiffsleitung in der Seeamtsverhandlung von allen Vorwürfen  – auch dem Vorwurf der unsachgemäßen Stauung der Ladung – freigesprochen. 


Neue Geräte 1951
Bei der DEBEG:
Fu send 33a (Siemens), 40 Watt Grenzwellensender 1,6-3,8 MHz
S 40/K39 (Lorenz) Kurzwellen Telegrafiesender 4 - 16 MHz, 40 Watt A1. 
Lo 150  und Lo 70 (Lorenz) 150 bzw. 70 Watt (keine weiteren Angaben bekannt)
S 119 (Telefunken) 250 Watt Mittelwellen-Sender A1/A2, Vorläufer: Mw 0,2/1, 405 – 535 kHz durchstimmbar, Raststellung bei 500 kHz, Endröhre 1 x RS 612, Kann mit dem S 226 zusammengebaut werden. 
S 356 H AEG/Telefunken Mittelwellensender 316 - 513 kHz, 200 Watt A1/A2
EN 1 bzw. EN 2 Loretta (Lorenz) Grenzwellen Hauptempfänger 200 - 400 (EN 2 bis 440) kHz und 440 bis 3.400 (EN 2 bis 4.500) kHz , als EN 3 mit 200 – 4.500 kHz., auch als EB 2/6 bzw. EB 2/24 als Grenzwellen Notempfänger
70 A (Lorenz) Funkempfänger, keine weiteren Angaben bekannt.
E 372 (Lorenz) Selbsttätiges Telegrafiefunk Alarmgerät
E 534/0,5A (Lorenz) selbsttätiges Telegrafiefunk-Alarmgerät, Vorläufer zu LO 572
STRIX und VIGILIANT, keine weiteren Angaben bekannt.
535 Y 301 (Siemens und Halske Grenzwellen Funksprechgerät, 6 Quarzfrequenzen im Bereich  1.600 bis 3.300 kHz, davon 2 frontseitig steckbar,  8 bis 24 (30) Watt, Empfänger mit einem Frequenzumfang von 1,6 bis 4,5 MHz.
E 588 Mittelwellen-Drehrahmen-Peiler von Telefunken.
Telegon I. Telefunken Kreuzrahmen Goniometer Peilanlage (196 – 3.529 kHz) für peilfunkausrüstungspflichtige Schiffe mit freistehendem Kreuzrahmen (Durchmesser: 1,10 m). Speisung aus der Ersatzbatterie 24 Volt.6-Röhren-Überlagerungsempfänger (4xUAF 42, 2xUCH 42, ZF=70 kHz). Seitenbestimmung durch eine 90 Grad versetzte Spule auf dem Goniometer. Die Telefunken-Bezeichnung: PST 100-1. 
Zwei DECCA- sowie ein RCA-Radar Gerät (DECCA 159 B, 7 kW, DECCA 12 mit 7 kW und RCA CR 103 mit 30 kW)
Das Hagenuk-Angebot für die Handelsmarine umfasst folgende Geräte: 
Mittelwellenhauptsender MS 350 (405 – 535 KHz, 300 W A1 und  350 W A2) , Mittelwellenreservesender MS 150 N (405-535 kHz, 150 W A1 und 60 W A2), 8 Quarze, (Quarz-Oszillator im Dauerbetrieb), Tastung in der Trennstufe, eingebauter Alarmzeichengeber, Endstufe 2 x PE 1/100. 
Grenzwellensender GS 100 100 W, A1, A2, A3, 6 Quarze, davon 2 in der Frontplatte und auswechselbar.  Frequenzbereich 1606 – 4250 kHz (187 – 79 m) Endstufe: 2 x PE 1/100
Die Grenzwellen-Anlage SE 30 W heißt jetzt GAS 50 E und hat statt der Endröhre LS 50 die PE1/100 eingebaut. Bis Ende des Jahres wird Hagenuk mit über 400 ausgelieferten Geräten auf dem neuen Markt der Funkausrüstung für Handelsschiffe Fuß gefasst haben.
Elektromekano: Ende der Bauzeit des Löschfunkensenders, der auf vielen Schiffen noch als Notsender gefahren wird. Der Sender Toneguistsender Type 0,25 kW Type 2190, Wellentype B3 hat nur 7 Bauteile: Primärspule (Stoßkreisinduktivität, an ihr kann man die drei Wellenlängen 600, 707 und 800 m entspr. 500, 425 und 275 kHz einstellen) als Spirale, Stoßkreiskapazität, Funkenstrecke, Hochspannungstransformator (110 V/4,5 kV), Variometer mit Antennenverlängerungsspule und Abgriffen und ein  Amperemeter. Die Eingangsleistung ist 600 W und die Ausgangsleistung 250 Watt. Speisung aus einem 30 V Akku mit speziellem Umformer für 110 V/500 Hz.. Die Spannung ist so gewählt, dass pro Halbwelle nur ein Funkenüberschlag erfolgt, damit können die Morsezeichen als 1000-Hz-Ton wahrgenommen werden. (Anm: Der Sender ist in der Sammlung der Seefahrtschule Bremen vorhanden.).
In der Palette der von Elektromekano (Dansk Radio AB Kopenhagen) angebotenen Geräte findet man: 
S 264 BK: 400 Watt Mittel- und Kurzwellensender 375 – 525 kHz und 4 – 22 MHz. 8 Mittelwellen- und 3 Quarze je Kurzwellenband. 11 Röhren Type 807, DCG 4/1000 und EZ 2. Preis ca. 18.413.- DM 
149 K Kurzwellensender 4 bis 22,55 MHz, 100 Watt, 7 Röhren Type 807, Preis als A1-Sender DM 5.370.- und mit Sprechfunk DM 7.108.- 
S 149 DM-100 Watt Mittel- und Grenzwellensender sowie S 149 DM-700 Kurzwellensender. Preis DM 16.418.-
S 103 B: 70 Watt Grenzwellen Telephonie Sender 1605 – 3.800 kHz,  7 Röhren Type 807, 10 (anderer Bericht: 15) Quarze
S 103 B (mit dem Loch-Dreh-Einstellrad): : 70 Watt Grenzwellen - Telephonie-Sender 1560 – 3.800 kHz, 7 Röhren, 16 Kanäle
S 104: (DM 3202.)-35 Watt Grenzwellen - Telephonie-Sender 1605 – 3800 kHz,  5 Röhren Type 807, 220V/24 V, 10 Kanäle (Quarze)
S 105: 100 Watt Mittelwellen-Telegrafie-Sender 405-525 kHz, 8 Frequenzquarze (410, 425, 448, 454, 468, 480, 500, 512 kHz). 4 Röhren Type 807,  (DM 5675.-)
S 106: 50 Watt MW Notsender 405-525 kHz,  8 Frequenzquarze, 4 Röhren Type 807, als Version S 106 R hat der Sender 60 Watt Ausgangsleistung.  (DM 2594.-)
31 B: 2-Kreis-Geradeaus-Empfänger, der den Bereich zwischen 15 kHz und 18 MHz abdeckt
M 84: 8-Kreis-Empfänger für Lang-, Mittel- , Grenz- und Kurzwelle (15 – 550 kHz und 690 kHz – 25 MHz). Röhren 1 x EF 9, 2x ECH 3, 1x ECF 1, 1x EBF 2 und 1 x EL 2. Band 1: 15 – 240 kHz, Band 2: 220-550 kHz, Band 3: 690-1700 kHz, Band 4: 1,5-3,8 MHz, Band 5: 2,9-8 MHz, Band 6: 7-18,5 MHz, Band 7: 16,6 – 25 MHz,
M 86: 8-Kreis-Super-Empfänger für 15 kHz – 25 MHz (DM 1720.-) . 
Band 1: 15 – 240 kHz, Band 2 220-550 kHz, Band 3: 690-1700 kHz, Band 4: 1,5-3,6 MHz, Band 5: 2,9-8 MHz, Band 6: 7-18,5 MHz, Band 7: 16,6-25 MHz, Röhren 2x EF 9, 1x ECH 3, 1x ECF 1, 1x EBF 2, 1x CL 6 bzw EL 2
A 6: Autoalarmgerät,  500 kHz +/- 8 kHz, Röhren: 3x EF 9,  4x EBC 3, 1x ECH 3,  1x EB 4,  2x EL 2. 
AT 1:  Alarmzeichengeber für Mittelwellensender, Röhren 3x EL 2 bzw. EL 3, 
P 76: Mittel- und Langwellen-Empfänger und Funkpeiler 230 – 540 kHz, Röhren: 5x EF 9, 1x ECH 3, 1x EBF 2. Antennen: ER 20 oder ER 20/KG (DM 2.335.-) 
R.F.T. Rundfunk- und Fernmeldetechnik zeigt auf der Leipziger Messe u.a. eine komplette Notstation für Schiffe. Sie besteht aus drei Komponenten, dem Notempfänger, einem Autoalarmempfänger und einem Alarmzeichen- und Notruf-Tastgerät für die Alarmierung auf 500 kHz. Neben dem fest eingegeben Rufzeichen kann auch eine Position eingegeben und mit dem Seenotruf gesendet werden. 
Die Fa. Hammarlund/New York stellt den Kurzwellen-Empfänger Hammarlund SP 600 (Super Pro 600) vor. Frequenzbereich 540 kHz bis 54 MHz durchstimmbar und dazu sind 6 Quarzfrequenzen schnell abrufbar. 
Neu auf DDR Schiffen: Die 25 W Seefunkanlage für Grenzwelle Typ SFA 3-51 Hersteller ist das Funkwerk Dabendorf.

Seefunkzeugnisse 1951
Nach bisherigen Informationen haben im abgelaufenen Jahr 1952 in der BRD ein Seefunkzeugnis erworben:
Seefunksonderzeugnis in Leer:
06.06.1951 Emil Köhne
04.08.1951 Johannes Nordbrock

Auf Seeschiffen der BRD sind nur Seefunkzeugnisse gültig, die die Deutsche Bundespost ausgestellt hat. 
Sie stellt aus:
a. Telegrafie und Sprechfunk-Zeugnisse:
1. Seefunkzeugnis 1. Klasse (Besuch der Seefahrtschule vorgeschrieben)
2. Seefunkzeugnis 2. Klasse – Hauptzeugnis –(Besuch der Seefahrtschule vorgeschrieben)
3. Allgemeines Seefunkzeugnis 2. Klasse (Besuch der Seefahrtschule empfohlen)
4. Seefunksonderzeugnis (Besuch der Seefahrtschule empfohlen)
b. Seefunkzeugnis für den Sprechfunkdienst
Allgemeines Seefunksprechzeugnis
Das Seefunkzeugnis 2. Klasse – Hauptzeugnis – ist das Eingangszeugnis der Seefunkerlaufbahn 1. Klasse (Mittelschule, ein Jahr Praktikum), die mit dem Seefunkzeugnis 1. Klasse abschließt. Es ist ferner das Abschlusszeugnis der Seefunkerlaufbahn 2. Klasse (Volksschule) , bei der das Allgemeine Seefunkzeugnis 2. Klasse das Eingangszeugnis darstellt. Aufstieg nach 3 Jahren Fahrzeit möglich. 
Prüfungsausschuss: Ein Beamter des höheren, ein Beamter des gehobenen FM Dienstes der DBP und ein Angehöriger des Lehrkörpers der Schule. 
Gültigkeit der Zeugnisse: 3 Jahre (verlängerbar). 
Prüfungsbedingungen:
Seefunkzeugnis 1. Klasse: 
Hören und Geben (fehlerfrei) Code 20 WpM (100 BpM), Text 25 WpM (125 BpM) jeweils 5 Minuten, Funksprechaufnahme und –Abgabe (fehlerfrei) Telegramm mit 30 Worten.. Im schriftlichen Teil muss eine Aufgabe aus dem Gebiet des Funkdienstes und der Funktechnik in 3 Stunden bearbeiten, ein Diktat in englischer Sprache mit schriftlicher Übersetzung, eine schriftliche Übersetzung deutsch – englisch und eine Gebührenberechnung von 5 Funktelegrammen.  Im mündlichen Teil werden Internationale und Nationale Vorschriften, im Fach Technik werden Mathematik, Mechanik, Magnetismus, Elektrizität und Funktechnik, Gerätekunde, Erdkunde und Sprachen geprüft. Dazu kommen Fehlerbeseitigung an Seefunkgeräten und praktische Übungen aus dem Seefunkdienst. 
Seefunkzeugnis 2. Klasse – Hauptzeugnis – 
Morseprüfung wie oben, im schriftlichen Teil wird Gebührenberechnung und englisches Diktat mit schriftlicher Übersetzung gefordert, Die übrigen Prüfungsteile Vorschriften und Gesetze, Technik, Erdkunde, Funkgeräte und Sprachen werden mündlich geprüft. Dazu kommt Fehlerbeseitigung und Praktische Übungen aus dem Seefunkdienst. 
Allgemeines Seefunkzeugnis 2. Klasse:
Morseprüfung w.o. jedoch Code 16 WpM (80 BpM) und Text 20 WpM (100 BpM). Im schriftlichen Teil fehlt das Diktat, im mündlichen und praktischen Teil wird weniger als im Hauptzeugnis verlangt. 
Seefunksonderzeugnis:
Morseprüfung wie für das Allgemeine  Seefunkzeugnis 2. Klasse, Gebührenberechnung nur für 3 Telegramme. Im mündlichen Teil Vorschrift/Gesetze und elementare technische Kenntnisse sowie Fehlerbeseitigung einfacher Art und praktische Übungen aus dem Seefunkdienst. 
In der Anlage 6 steht, dass die .....„Zulassung zum Erwerb eines Funkzeugnisses durch weibliche Personen nur auf die Ehefrau des Schiffseigner-Kapitäns bei ihrer Verwendung auf Schiffen bis 250 (300) BRT in der kleinen Küstenfahrt beschränkt“..... ist.
In der Anlage 7 werden für die Ausbildung zum Seefunkzeugnis 1. Klasse und zum Seefunkzeugnis 2. Klasse – Hauptzeugnis - die Seefahrtschulen Hamburg und Bremen, für die Ausbildung zum  Allgemeinen Seefunkzeugnis die Seefahrtschulen Flensburg, Hamburg, Lübeck, Bremen, Bremerhaven, Elsfleth und Leer genannt. Für die Ausbildung zum Funkoffizier 1. Klasse muss die Seefahrtschule eine Kurzwellen-Anlage haben. Bei Nachprüfungen wird die Morseprüfung auf jeweils 3 Minuten abgekürzt. 
Mit dem Seefunkzeugnis 1. Klasse kann man anmustern auf Schiffen der 1. 2. und 3. Gruppe (mit dem Leitervermerk auch als Funkstellenleiter). Mit dem Seefunkzeugnis 2. Klasse –Hauptzeugnis – kann man anmustern auf Schiffen der 1. Gruppe als 3. und weiterer FO, auf den Schiffen der 2. Gruppe (h16) als zweiter FO und als Alleinfunker auf Schiffen der 3. Gruppe. Mit dem Allgemeinen Seefunkzeugnis kann man als Alleinfunker auf Schiffen der 3. Gruppe – mit Ausnahme derjenigen auf großer Fahrt – anmustern und mit dem Seefunksonderzeugnis darf man den Funkdienst auf nichtausrüstungspflichtigen Telegraphiefunk-Seefunkstellen ausüben.. 
Farben: Seefunkzeugnis 1. Klasse – hellblau
Seefunkzeugnis 2. Klasse – rot (das Hauptzeugnis mit einem blauen Streifen)
Seefunksonderzeugnis: grün
Allgemeines Seefunksprechzeugnis gelb.
Bisher gültige Seefunkzeugnisse bleiben bis zum 31. Dezember 1952 gültig.
Es werden umgetauscht:
Seefunkzeugnis 1. Klasse Hauptzeugnis in das Seefunkzeugnis 1. Klasse
Seefunkzeugnis 2. Klasse mit dem Vermerk „für große Fahrt“ in das SFZ 2. Klasse – Hauptzeugnis -
Seefunkzeugnis 2. Klasse ohne Vermerk „für große Fahrt“ in das Allgemeine SFZ 2. Klasse.
Seefunksonderzeugnis in das Seefunksonderzeugnis.
Hauptzeugnis für den Seefunksprechdienst in das Allgemeine   Seefunksprechzeugnis

Urheber gem. §7 Urh.G.: Hans-Georg Korth, Bremen  (Mit freundl. Genehmigung im Mai 2012)
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Historisches rund um die Telegraphie
Seefunktechnik der deutschen Handelsmarine
Zusammenstellt von Hans-Georg Korth


Jahrgang 1952

17. Januar: Die Deutsche Decca-Kette wird in Betrieb genommen. 

1. Februar: Die See-Berufsgenossenschaft veröffentlicht die Heuerlisten für die Beiträge zur Sozialversicherung. Danach erhält ein 1. Klasse Funker DM 534.-, ein 2. Klasse - Funker  DM 471.- und ein Funker auf Fischereifahrzeugen DM 444.- monatlich. Auf Walfangmutterschiffen heißt der Mann FT-Offizier und bekommt DM 750.-

Februar: Der UKW Hafenfunk Bremen (Kanal II und IV), Hamburg Kanal I und II) und Kiel (Kanal I und II) nimmt seinen Dienst auf. Cuxhaven ist auf Kanal IV und Bremerhaven auf Kanal II empfangsbereit. 

1. März: Umstellung des Peilfunkdienstes von Goniometer- auf U-Adcock-Anlagen bei Norddeichradio auf Mittelwelle. (Brand) 

März: Die Seefahrtschule Hamburg sucht per Anzeige einen Funklehrer (Funkzeugnis 1. Klasse, Besoldung nach TOA IV). Nach einer Statistik hat die Hamburger Schule in den Jahren 1947 bis 1951 insgesamt 644 Funker ausgebildet (1947: 10, 1948: 73, 1949: 102, 1950: 282 und 1951: 177). Bei diesen Zahlen handelt es sich wohl um Lehrgänge für nautische Schiffsoffiziere zum Seefunkzeugnis 2. Klasse und zum Seefunksprechzeugnis.

25. März: Der UKW Hafenfunk in Bremerhaven beginnt seinen Dienst. Damit ist dieser Dienst jetzt in Bremen, Bremerhaven, Cuxhaven, Kiel und Hamburg verfügbar. Bei der Vorführung wird besonders hervorgehoben: Einfache Bedienung. Keinerlei Vorkenntnisse erforderlich. Kein Zeugnis zur Bedienung benötigt. Für die Gespräche wird die normale Landgebühr ab Küstenfunkstelle erhoben. Die Küstengebühr wird durch eine monatliche Funkpauschalgebühr von DM 40.- abgegolten. 

31. März: Die im Krieg zerstörte Seefahrtschule in Bremerhaven wird wieder eröffnet. Wenig später nimmt auch die Seemannschule auf dem Priwall bei Lübeck den Betrieb wieder auf. 

April: In der Zeitschrift „Seekiste“ erscheint ein Artikel, den ein Funkoffizier Santowski verfasst hat. Er beschreibt den Fernmeldeverkehr auf einer sieben-Monats-Fangreise auf dem Walfangmutterschiff „Olympic Challenger" / 5LZR“. Funkverkehr wird mit den Heimatfunkstellen, den Fangbooten, den Expeditionsbooten und dem Hubschrauber abgewickelt. Hierzu sind in der Station vorhanden: 
3 GW-Telephonie/Telegrafiesender, 2 Mittelwellensender, 1 MW-Notsender, 1 Kurzwellen-Telephoniesender, 
1 Kurzwellen-Telegrafiesender, 12 hochwertige Empfänger und ein Magnetophongerät. 
Die Station kann mit den 4 Funkoffizieren eine 24-Stunden Wachfunktion übernehmen. Ein weiterer FO befindet sich auf dem Führerboot, während die anderen Fangboote mit Nautikerfunkern (Seefunkzeugnis 2. Klasse) besetzt sind. Von den Booten kommen viermal täglich Sammelmeldungen mit Standort, Abstand und Richtung zum Mutterschiff, Wetter, Walvorkommen usw. 

1. April: Das Funkbetriebsamt Hamburg heißt jetzt Funkamt Hamburg. 

1. April: In einem begrenzten Zeitraum bis zum 31. Dezember 1952 können – in Anbetracht des augenblicklichen Mangels an Seefunkern 2. Klasse-Seefunker mit dem Allgemeinen Seefunkzeugnis 2. Klasse zu einer vereinfachten Prüfung (zum SFZ 2. Kl-Hauptzeugnis) und Anwärter in – Hauptzeugnis –Funklehrgängen vorzeitig zur Prüfung zugelassen werden. (Amtsblatt 28/51)

17. April: Die Bundesrepublik tritt dem Internationalen Fernmeldeverein als Ordentliches Mitglied bei, ist voll stimmberechtigt und erkennt den gültigen Fernmeldevertrag an. (Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und im Amtsblatt des BPM). Damit tritt der Internationale Fernmeldevertrag von Atlantic City heute für die Bundesrepublik in Kraft (BuGBl. II S 516). 

April: Die Küstenfunkstelle Elbe-Weser-Radio feiert das 40-jährige Jubiläum. Seit Kriegsende wurden 40 Seenotfälle abgewickelt und 30.000 Funkgespräche sowie 300.000 Funktelegramme übermittelt. Im gleichen Jahr wird auch das Peilnetz Nordsee durch einen Adcockpeiler im Pferdemoor nördlich von Altenwalde ergänzt. Mit diesem Peiler, der später fernbedient wird, können Peilungen auf der Grenzwelle erfolgen. 

1.Mai:  Aus der Hauptfunkstelle Norddeich Radio wird das „Funkamt Norddeich Radio“.

Mai:  Die Firma Hagenuk ist jetzt international dem aus ca. 200 Wartungsfirmen bestehenden Servicenetz IMRC (International Marine Radio Company), die ihren Sitz in England hat, angeschlossen. Ein neuer Vertrag mit dem PTZ der Bundespost ermöglicht es Hagenuk, Telegramm- und Gesprächsgebühren direkt abzurechnen. Dazu wird ein Geschenkfunkdienst mit Fleurop-Aktivitäten neu eingerichtet. 

22. bis 29. Juni: Im Rahmen der Kieler Woche wird eine Ausstellung „Schiffbau und Seefahrt im Wiederaufbau“ gezeigt. 

3. Juli: Die „United States" / KJEH (53 300 BRT), die letzte Trägerin des „Blauen Bandes“, wird in Dienst gestellt. 

19. Juli: MS „Werratal" / DIBJ (2.616 BRT), der erste Neubau der AG „Weser“, macht seine erste Reise. Die Ausrüstung der Funkstation: MS 350 Hagenuk Mittelwellen-Hauptsender, S 106 Elektromekano Mittelwellen-Notsender, UE 11 Hagenuk Allwellen-Empfänger, 149 K Elektromekano Kurzwellensender und ein Hagenuk Grenzwellen Funktelefon mit eingebautem Notempfänger. Anmerkung: Das Schiff ist noch vor Inkrafttreten des Schiffssicherheitsvertrages von 1948 ausgerüstet und hat kein Autoalarmgerät. 

Juli: In der schwedischen Handelsmarine sind 449 Funker bzw. Funkoffiziere registriert. Insgesamt fahren in Schweden 26.350 Personen zur See. 

Juli: Internationaler Fernmeldevertrag von Buenos Aires. Regierungskonferenz mit 81 (andere Quelle: 82) Staaten, darunter die Bundesrepublik Deutschland. Neufassung des Vertragstextes von Atlantic City mit Vollzugsordnungen (VO) und Zusatzvollzugsordnungen (ZVO). Der Artikel 14 schreibt als Arbeitssprachen die englische, die spanische und französische Sprache vor, weitere Sprachen des Vertrages sind russisch und chinesisch.  Im Artikel 40 wird die Münzeinheit als Goldfranc mit einem Gewicht von 10/31 Gramm und dem Feingehalt von 0,900 genannt. Im Artikel 50 wird das Inkrafttreten für den 1. Januar 1954 angekündigt, falls bis dahin ausreichende Ratifikationsurkunden hinterlegt werden. Für die BRD unterschreiben Otto Kirchner und Helmut Bornemann. 

1. August: Die Seefahrtschule Leer beginnt einen Lehrgang zum Erwerb des Seefunkzeugnisses 2. Klasse. 

21. August: (andere Quelle: 1. Juli) Gründung VEB Deutsche Seereederei (DSR) mit Sitz in Rostock. Kurz nach der Gründung verzichtet die Sowjetunion auf weitere Reparationsleistungen. 

22. August: Schmuckblatt  =Lx =  Telegramme von ausländischen Schiffen nach Orten der BRD sind ab sofort zugelassen. Sie tragen nur den gebührenpflichtigen Dienstvermerk =Lx = und das Bestimmungsamt wählt – dem Inhalt entsprechend – das richtige Schmuckblatt aus. 

22. August: Norddeichradio übergibt die letzten Überseefunkdienste an Lüchow und wird wieder reine Küstenfunkstelle. 

22. August: Die 21.000 BRT große „Italia" / HOJQ der Home Lines (1928 als „Kungsholm“ gebaut) nimmt nach einem Umbau in Bremerhaven ihren USA-Dienst via Kanalhäfen und Halifax auf. 

7. bis 17. September: In Leipzig findet die (erste??)  Messe nach dem Krieg statt.

16. September: Die deutsche Ausgabe des „Abkommen über die Aufstellung und Annahme der neuen internationalen Frequenzliste für die verschiedenen Funkdienste in dem Frequenzbereich zwischen 14 und 27.500 kHz zwecks Inkraftsetzung des Frequenzverteilungsplans von Atlantic City, abgeschlossen auf der Funkverwaltungskonferenz in Genf 1951“ erscheint in der BRD. 

11. November: Die Bundesrepublik Deutschland errichtet den dem Bundesminister für Verkehr unterstellten „Deutschen Wetterdienst“. Zu seinen Aufgaben gehört es u.a., „die meteorologische Sicherung der Seefahrt und der Luftfahrt zu gewährleisten“. (BuGBl I S. 738)

19. November: Internationales Inkrafttreten des Schiffssicherheitsvertrages von 1948, nachdem 15 Länder mit der erforderlichen Tonnagezahl ihm beigetreten sind. (Für die BRD siehe 19. 11. 54). 

1. Dezember bis 6. Januar 1953: Erste Erwähnung von Seefunkfesttagstelegrammen =SF =. Sie sind in beiden Richtungen zugelassen und kosten DM 3.- (Mindestgebühr für 10 Worte) Die Wortgebühr wird so aufgeteilt: Bordanteil (QSJ bb) 0,10, Anteil der Küstenfunkstelle (QSJ cc) 0,15 und Landgebühr (QSJ ll) 0,05 DM. Als gebührenpflichtige Dienstvermerke sind Lx und RPx zugelassen. 

16. Dezember: Norddeichradio vermittelt Funkgespräche mit den amerikanischen Fahrgastschiffen „Constitution" / KAEG, „Independcence" / KPHI, „America" / WEDI und „United States" / KJEH. Die Gebühr beträgt für ein 3-Minuten-Gespräch zwischen DM 23,95 und 43,95 je nach Entfernung. Sollte Norddeich keine Verbindung herstellen können, werden die Funkgespräche über Paris geleitet und kosten dann zwischen DM 42,50 und 53,45. 

22. Dezember: Die „Melanie Schulte“ / DICR (Baujahr 1952, 6.367 BRT) gilt als verschollen. Die letzte Positionsmeldung vom 21. Dezember lautet: 100 sm westlich der Hebriden. Um 23.00 übermittelt das Schiff das letzte OBS, die am 22. Dezember  erwartete Meldung bleibt aus. Das Schiff war mit Erz von Narvik nach Mobile/USA unterwegs. Umfangreiche Suche durch Schiffe und Flugzeuge der Royal Air Force bleibt ergebnislos. Das Wetter am Unglückstag: Südsturm Stärke 9 - 10 mit schnell anwachsenden Sturmseen (andere Quelle: Wind 8-10 aus SSW – SW, Dünung 120 – 160 m mit 8 Sek. Periode). Ende Januar 1953 werden auf der Insel North Uist (äußere Hebriden) Trümmer der Melanie gefunden. Die Seeamtsverhandlung findet am 23. April 1953 in Hamburg statt. Keine Überlebenden, 35 Seeleute finden den Seemannstod. Keine Notsignale. Dem Schiff wird eine umfangreiche Funkausrüstung bescheinigt, lediglich ein automatischer Alarmzeichengeber fehlt. Das Seeamt schließt auf ein schnelles Untergehen, weil nach Ansicht von Experten ein geübter Funkoffizier innerhalb von 2 Minuten einen Notruf aussenden kann. Der Spruch lautet: Ungeklärte Ursache, höhere Gewalt. Der Versicherungswert des Schiffes beträgt 7,8 Mio. DM. 

22. Dezember: In Buenos Aires wird der Internationale Fernmeldevertrag (52 Buenos Aires) unterzeichnet. Die Bundesrepublik stimmt diesem Vertrag am 27. Januar 1955 zu (siehe dort). 

Dezember: Die „Andrea Doria" / ICEH (29.083 BRT) macht ihre erste Reise von Italien nach New York. Sie kann maximal 1.241 Fahrgäste befördern und hat eine Besatzung von 575 Personen. 


Neue Geräte 1952
S 517, MW/GW-Sender 400/100 Watt A1/A2/A3, 400 - 512 kHz und 1.500 - 3.800 kHz. 
S 109 (Telefunken), Grenzwellen Sender 30-70 Watt, A1/A3, 1.605 bis 3,71 MHz, 5 Quarzfrequenzen, Spezialumformer (November)
S 203 (Telefunken) Notsender für die Festfrequenz 500 kHz 80 Watt A2. Ausgang kurzschlussfest, thermisch stabilisierter selbstschwingender Oszillator, Umformer (24 V=/220 V 50 Hz. Endröhre 1 x EL 152.
CL 517 (Lorenz) Mittel-Grenzwellen-Sender 100 Watt A1/A2/A3 (Juni), Frequenzbereich: 400 - 540 kHz sowie 1,6 - 3,9 MHz und einem Spezialumformer.
Lorenz 200-Watt-Kurzwellensender S 540 (4 bis 16 MHz, A1), 9 Quarze, Frequenzverdopplung, Endröhre RS 683 oder QB 3/300. , 
Lo 517: Lorenz 400 W Mittel- und Grenzwellensender, A1/A2/A3, 400 – 540 kHz und 1,6 – 3,9 MHz, Röhren: ECC 40, EL 12 spez., RC 1002, Gittermodulation, Umformer. 
E 744 GWK keine weiteren Angaben bekannt.
Lo 572 (SEL) Selbsttätiges Telegrafiefunk Alarmgerät 500 kHz B +/- 8 kHz A2 (A3B) in einem flachen Wandgehäuse 7 Röhren EAF 42, Empfindlichkeit 60 – 80 ?V.  Die Lorenz-Bezeichnung ist CL 0534/5a) (März)
10 W - Siemens - Funktelefon für Grenzwellen (535 Y 301) mit Sender für 1,6 - 3,3 (3,2 ??) MHz und Empfänger für 1,6 - 4,5 MHz. Kleinpeiler DEBEG E 516 für nichtausrüstungspflichtige Schiffe. Drehrahmen und eingebaute Trockenbatterien. 
HAGENUK stellt seine neue Grenzwellen Anlage GS 50 E vor (Sender: 1.605-3.800 kHz, 50 Watt (A1) und 25 Watt (A3), 6 Quarze, davon 2 von außen zugänglich, EM 4 als Abstimmhilfe, 
der Empfänger mit der Bezeichnung E 50 ist ein 5 Röhren- 7 Kreis Super mit der ZF 519 kHz, Frequenzbereiche: 160-500 kHz, 530 – 1.700 kHz und 1.600 – 5.100 kHz). 
Zu dieser Senderfamilie gehört auch der GS 51 E mit dem Sender GS 50 E(50 W). 
Als Empfänger kommt der Hagenuk E 75 mit vier Bereichen (100 bis 4.600 kHz) zum Einsatz. Ferner den Empfänger E 50 (160 – 500 kHz) und die Kompaktanlage GS 100, sowie die Mittelwellen Sender MS 300 und MS 150 N. Besondere Beachtung findet der neue Allwellen-Empfänger UE 11 mit 11 Drucktasten. Es ist ein 7/8 Kreis Überlagerungsempfänger. Eine der Drucktasten dient zur Umschaltung als Geradeausempfänger (Detektorempfang) für die Frequenz 500 kHz. Der Frequenzbereich umfast 100 kHz bis 30 MHz in 10 Teilbereichen. Die ZF ist 320 bzw 772 kHz. Die Bandbreite kann von 100 Hz bis 3 kHz gewählt werden. Der Empfänger ist mit Rimlock- Röhren bestückt und hat eine EM 4 als Abstimmhilfe. 
Ein neuer GW/KW-Empfänger von Lorenz heißt 6 P 203 und ist für den Einsatz beim Seefunk, Behördenfunk,  Wetter- und Pressefunk gedacht. Er deckt in 5 Schaltstufen den Frequenzbereich von 1,5 bis 8,5 MHz ab. 
Ein 100-Watt-Mittel- und Kurzwellensender, der unter der Bezeichnung Marconi Oceanspan – oder auch unter der Bezeichnung Mark I – bis Mark X bis in die 60-er Jahre auf dem Markt bleibt, wird von Marconi Marine/GB vorgestellt. Besonders markant sind die farbigen Bedienknöpfe und Messpunktanzeigen für den Mittel- und den Kurzwellenteil. 
Neu auf dem amerikanischen Markt für Seefunkgeräte ist der GW/KW Empfänger Collins 51 J-3. Das ist ein Dreifachsuper mit 18 Röhren (6AK5, 6 BE6 usw.) Frequenzbereich von 540 kHz bis 30,5 MHz. Als Zusatzausrüstung kann man ein mechanisches Filter bestellen. Eine Sonderausführung wird für die Marine angefertigt. 

Seefunkzeugnisse 1952
Nach bisherigen Informationen haben im abgelaufenen Jahr 1952 in der BRD ein Seefunkzeugnis erworben:
Seefunksonderzeugnis in Leer
20.02.1952 Jan Akkermann, Kuno Schoel.
??.06.1952 Gerhard Meyer
29.08.1952 Johann Schoone.

Urheber gem. §7 Urh.G.: Hans-Georg Korth, Bremen  (Mit freundl. Genehmigung im Mai 2012)
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Seefunktechnik der deutschen Handelsmarine
Zusammenstellt von Hans-Georg Korth


Jahrgang 1953
1. Januar: Für Funkoffiziere gilt für dieses Jahr lt. Heueraufstellung der See - BG für Inhaber des Seefunkzeugnisses 1. Klasse 549 DM und für Inhaber des Seefunkzeugnis 2. Klasse 486 DM pro Monat. Diese Sätze schließen den Sachbezugswert mit ein. 
Zum Vergleich:  Nach der ab April geltenden TOA für Angestellte der Bundespost sind folgende Minimum/Maximal-Gehälter aufgeführt: Vergütungsgruppe IV – 463/659, Vg Va 379/584, Vg Vb 397/574. Der Stundenlohn der Arbeiter der DBP beträgt zwischen 90 Pfennig (Lohngruppe R) und DM 1,84 (Lohngruppe SV). 
Aus einem Arbeitsvertrag der Suisse Atlantique (Lausanne) kann man entnehmen:  Monatsvergütung  für einen Funk – Assistenten: 105 und für einen Funkoffizier mit dem Zeugnis 2. Klasse: 546.- Schweizer Franken. Dazu kommen noch Sonderzahlungen (105.- und 95.- SF, die an Bedingungen geknüpft sind. Im März 1955 werden die Gehälter der FO’s erheblich erhöht (757.- bzw. 826.- Fr. incl Zulagen. Der Umrechnungskurs Sfr 1,00 zu DM 1,047

1. Januar: Ab heute werden zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Großbritannien 25 Vorkriegsverträge wieder angewendet (BuGBl II S 116), darunter das Übereinkommen zur einheitlichen Feststellung von Regeln über die Hilfeleistung und Bergung in Seenot (Sept. 1910), die Vereinbarung über die den Seeleuten der Handelsmarine für die Behandlung von Geschlechtskrankheiten zu gewährenden Erleichterungen (Dez 1924) und das Internationale Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (Mai 1929). 

20. Januar: Die DEBEG feiert ihr 42-jähriges Bestehen mit der Ankündigung bzw. Vorführung neuer Seefunkgeräte. 

15. Februar: Das Peilnetz „Nordsee“ kann jetzt auf der Mittel- und der Grenzwelle Peilungen durchführen. Am 23. März wird das Peilfunknetz auf U-Adcock-Anlagen umgestellt. 

Februar: HAGENUK meldet den Einbau der 500. Schiffsfunkanlage auf dem Fischdampfer „Passau/DIDU“. Dabei wird der Sender MS 90 N, ein 70 Watt-Notsender für die Frequenz 500 kHz, Sendeart A2 vorgestellt. 

Im März beginnt der Sendebetrieb der Deutschen Welle. Die Vorgängeranstalt in Königswusterhausen hat 1945 den Sendebetrieb eingestellt. 

23. März bis 11. April und 11. Mai bis 30. Mai: Zum Oster- und Pfingstfest werden in der BRD versuchsweise Festtagstelegramme 
= SF = in beiden Richtungen zugelassen. 

20. März: Die Bundespost kündigt an, dass ab sofort Seefunkgespräche zwischen der BRD und den belgischen Postdampfern auf der Route Oostende - Dover möglich sind. Drei Minuten kosten DM 9,90, die Küstenfunkstelle ist Oostende Radio. 

9. April:  Einer der ältesten Telefunken-Pioniere – August Leib – verstirbt im 71. Lebensjahr. Der Oberingenieur Leib war seit 1905 als Bordfunker und Ingenieur in Telefunken-Diensten, hat sich mit zahlreichen Veröffentlichungen und Patenten auf dem Gebiet des Empfängerbaus und der Funkpeilung ausgezeichnet. 

16. April: In der DDR wird eine eigene Seemannsordnung (VO vom 16/4 GBl. II S. 538) verkündet, welche die alte Seemannsordnung von 1872 bzw. 1902 ablöst. Die VO legt, wie es heißt, die Rechte und Pflichten der Seeleute im Einklang mit der Arbeiter-und-Bauern-Macht fest. 

22. April: Das Eisenbahn-Fährschiff „Deutschland" / DBFW wird an die Deutsche Bundesbahn übergeben. Der Funkraum (Achterkante Bootsdeck) ist mit einem 200 W Mittelwellen Sender, einem 100 W Mittelwellen Notsender sowie Allwellen- und Notempfänger bestückt. 1 Funker pro Schicht (Kammer für 2 FO’s vorgesehen). Ab 13 Mai beginnt der reguläre Fährbetrieb mit 2 Doppelfahrten pro Tag. 

April: Der Dampfer „Pionier" (422 BRT), im Jahre 1873 in Hamburg gebaut und damit  wohl das älteste Schiff der deutschen Handelsmarine wird zum Abwracken verkauft. 

1.Mai: Um 02.00 MGZ wird die Frequenzumstellung im Grenzwellenbereich wirksam. Neue Seenot- und Anruffrequenz wird 2182 kHz (bisher 1650 kHz). Auch die Arbeitsfrequenzen für die Verbindung mit Norddeichradio sind neu: 2023/2614 kHz und 2481/1799 kHz. Im Sommer werden auch die Kurzwellenfrequenzen geändert und die Langwelle 131 kHz in 125 kHz geändert. 

14. Mai: Die Aussendung der Schiffspresse (CQ-Presse) des Bundespresseamtes durch Norddeichradio wird eingestellt. Zwei Tage später ist bei der Küstenfunkstation der GW-Sender 104 in der Luft. 

1. Juli: Änderung der Sprech-Seefunkfrequenzen im Bereich 4 bis 22 MHz. 

Juli:  Auch in diesem Jahr werden Neubauten noch mit einem 250 Watt-Löschfunkensender als Notsender ausgerüstet 
(z.B. "Frauenfels" / DEDE). 

2.Juli: Gründungstag der Seefunkkameradschaft Bremen 

Am 5. Juli nimmt bei Norddeichradio der KW-Sender 106 seinen Dienst auf. 

15. Juli: Gründungsversammlung der Seefunkkameradschaft Bremen e.V. Damaliger Name: Seefunkkameradschaft der Seefahrtschule der Freien Hansestadt Bremen. 1. Vorsitzender: Werner Paasch. 

August: Die Oberpostdirektion Bremen richtet beim Fernmeldeamt Bremen eine Funkerschule ein. 26 (Post)-Anwärter durchlaufen einen 9-monatigen Lehrgang (ähnlich dem für Berufsfunker an den Seefahrtschulen). Danach folgt ein Einsatz (23 Monate) bei Küsten- und Peilfunkstellen. Im Anschluss an einen weiteren Lehrgang (4 Monate Schlussausbildung in der Funkerschule) legt der Kandidat die Prüfung für den gehobenen Fernmeldedienst (Fachrichtung Funk) ab. 

15. August: Bei Norddeichradio wird die Langwelle 131 kHz durch 125 kHz ersetzt. 

20. August: Abkommen der Bundesrepublik Deutschland mit den USA über die Rückgabe von 382 Schiffseinheiten (darunter 123 Fischereifahrzeuge), welche 1945 beschlagnahmt worden waren. 

1. September: In den Kurzwellenbändern für Telegraphiefunk ändern sich die Anruffrequenzen. Es gibt jetzt 8 Frequenzen pro Band, die nach Fracht- und Fahrgastschiffen getrennt sind. 

6. September: Der Schiffsmeldedienst verbreitet über Elbe Weser Radio nach Ankündigung auf 500 bzw. 2182 kHz auf den Arbeitsfrequenzen 474 kHz und 2802 kHz einen Nebelnachrichtendienst für die Ansteuerung der Elbe. Ende des Jahres wird berichtet, dass an 44 Nebeltagen 225 Stationsmeldungen und 65 Prognosen (deutsch/englisch) ausgestrahlt wurden. 

11. September: Im Gesetzblatt der DDR Nr. 98/1953 werden die „Verordnung über die Ausrüstung von Seefahrzeugen mit Funkanlagen und über die Wahrnehmung des Seenachrichtenverkehrs (Seefunkverordnung)“ vom 3.9.53 und die erste Durchführungsbestimmung zur o.g. Verordnung veröffentlicht.

11. September: Im Bereich der OPD Bremen wurden von 1930 bis heute (Inkrafttreten der neuen Zeugnisverordnung) genau 5.085 Seefunkzeugnisse ausgestellt. 

30. September: Die Svenska Amerika Linien übernimmt die neue „Kungsholm" / SKUA von der holländischen Bauwerft. Die Funkstation ist mit einem 2,5 kW Kurzwellen Sender sowie einer Sende- und Empfangsanlage für Langwellen ausgerüstet. Telefongespräche können direkt in die Kabinen vermittelt werden. 

1. Oktober: Mit dem Amtsblatt 107 vom 28. September treten neue Bestimmungen über den Erwerb von Seefunkzeugnissen in Kraft. Es gibt nur noch die Telegrafiefunkzeugnisse Seefunkzeugnis  1. Klasse, Seefunkzeugnis 2. Klasse und das Seefunksonderzeugnis sowie für den Sprechfunkdienst das Seefunksprechzeugnis. Anforderungen: u.a.: 
Seefunkzeugnis 1. Klasse : 100/125 BpM Geben, 110/135 BpM Hören, Leitervermerk (neu). 
Seefunkzeugnis 2. Klasse: Geben 80/100 und Hören 90/120 BpM. 
Prüfungsgebühren: SFZ 1.Kl. DM 20, SFZ 2.Kl. DM 15, Seefunksonderzeugnis DM 10 und Allgemeines Seefunksprechzeugnis DM 8. Voraussetzung zur Zulassung zur Prüfung für das SFZ 2. Klasse (Eingangsstufe für Berufsfunker, das damit seinen nebenberuflichen Charakter verloren hat): Mittl. Reife, mindestens 2 jährige praktische Tätigkeit im Elektrofach und 2 Semester Seefahrtschule. Voraussetzung für den Erwerb des SFZ 1. Klasse: SFZ 2. Klasse, Fahrzeit und 14 Wochen Schulbesuch. 
Für den Erwerb des Seefunksonderzeugnisses und des Allgemeinen Seefunksprechzeugnis wird kein Schulbesuch vorgeschrieben. 
Alle Zeugnisse haben eine begrenzte 3-Jahre-Gültigkeit, die bei Mindestfahrzeit von 18 Monaten verlängert wird. 
Übergangsbestimmungen: 
Für die aufgrund der „Vorläufigen Bestimmungen über den Erwerb von Seefunkzeugnissen“ vom 18. Mai 1951 erworbenen Zeugnisse gilt: 
Ein gültiges „Seefunkzeugnis 2. Klasse Hauptzeugnis“ kann bis zum 31. März 1955 in ein Seefunkzeugnis 2. Klasse umgetauscht werden oder weiter als SFZ 2. Kl. verwendet werden.
Ein gültiges „Allgemeines Seefunkzeugnis 2. Klasse“ kann bis zum 30.9.1956 gegen ein Seefunksonderzeugnis umgetauscht werden. 
Inhaber eines gültigen „Allgemeinen Seefunkzeugnisses 2. Klasse“ (darunter auch Nautiker mit A5) können (ohne den Besuch eines Funklehrgangs) bis zum 30. September 1956 zur Prüfung für das neue Seefunkzeugnis 2. Klasse zugelassen werden. Bestehen sie die Prüfung auch in der Wiederholung nicht, erhalten sie auf Antrag das Seefunksonderzeugnis. 

1. November: In der norwegischen Handelsmarine fahren ca. 37.000 Personen zur See, davon sind 594 männliche und 96 weibliche Funker bzw. Funkoffiziere. 

17. November: Der von der RCA im amerikanischen Jim Creek Tal gebaute Längstwellen-Sender geht in Betrieb. Das erste Telegramm wird vom General Sarnoff, dem Vorsitzenden des Verwaltungsrates der RCA und ehemaligen diensthabenden FO bei der Küstenfunkstelle Cape Race beim „Titanic“-Untergang persönlich getastet. Die 14-Millionen US Dollar teure Anlage der amerikanischen Marine befindet sich bei Seattle an der amerikanischen Pazifikküste, hat eine Leistung von 1,2 MW und sendet auf den Frequenzen 14,5 bis 35 kHz in den Betriebsarten A1 und F1. Wegen der guten Erfahrungen, die man mit Längstwellen-Antennen, die man zwischen Bergen gespannt hat (u.a., um die hohen Kosten für die Stahlmasten zu sparen), hat man auch hier auf beiden Berghängen im Jim-Creek-Tal je 6 Masten gestellt und dazwischen die Antenne gespannt. Die Entfernung zwischen den Mastreihen wird mit 1,8 bis 2,9 km angegeben. Zehn Niederführungen werden zu zwei Speiseleitungen vereinigt, welche zu den beiden 500 kW-Sendern, die im Parallelbetrieb arbeiten, geführt werden. Für das Erdnetz wurden 350 km Kupferdraht benötigt. Die zugeführte Leistung wird mit 2,5 MW angegeben, die Anodenspannung der Sender beträgt 11,5 kV und die Heizleistung der Röhren wird mit 13 kW beziffert. Der Sender wird auch manchmal als „Big Jim“ bezeichnet. 

19. November: Nach den US FCC Regulations müssen alle amerikanischen Schiffe ab 500 BRT einen tragbaren Notsender mitführen. 

20. November: In der DDR wird mit der Havarieverfahrensordnung (HVO) eine eigene gesetzliche Grundlage für die Seeunfalluntersuchung geschaffen. 

Ende 1953 wird der Telegrafie-Funkverkehr auf den Großen Seen (USA/Kanada) mit Schiffen eingestellt. Alle Schiffe müssen einfach umschaltbare Grenzwellen-Anlagen mit bestimmten Frequenzpaaren an Bord haben, die mit Channel x oder mit R x bezeichnet sind. 

Dezember: Bei der Fernmeldeunion Genf erscheint die neue (14.) Ausgabe der  „Nomenclature des stations effectuant des services speciaux“. Das Verzeichnis der Funkstellen für Sonderdienste kostet ca. 4,80 Schweizer Franken.

Dezember: Die Bundesrepublik tritt dem Internationalen Schiffssicherheitsvertrag London 1948 bei. 

Dezember: Während in den Stellenanzeigen der „Hansa“ im Jahre 1952 viele Nautiker mit „A6 plus Seefunkzeugnis 2. Klasse“ ihre Dienste anbieten, sind es in diesem Jahre viele Bewerbungen mit „A6 plus Telephoniepatent“. 

Dezember: In diesem Jahr wurden für deutsche Reeder 166 Schiffe abgeliefert. Die Funkanlagen für 71 Schiffe stammen aus der Produktion von HAGENUK. 

22. Dezember:  Der Bundestag beschließt den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem am 10. Juni 1948 auf der internationalen Konferenz zum Schutz des menschlichen Lebens auf See in London unterzeichneten Vertragswerk (Schiffssicherheitsvertrag London 1948).  Das Vertragswerk, das aus folgenden Teilen besteht:
1. Schlussprotokoll,
2. dem Internationalen Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See
3. den Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See
4. den Entschließungen und Empfehlungen der Konferenz
5. dem Verzeichnis der Konferenzteilnehmer
wird im Bundesgesetzblatt II Nr. 21/1953 Seite 603 verkündet. Es ersetzt den Schiffssicherheitsvertrag London 1929. Der Verkehrsminister wird ermächtigt, die notwendigen Rechtsvorschriften zu erlassen. 
Das Kapitel IV heißt: Telegraphiefunk und Sprechfunk mit den Teilen: Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen, Wachen,  technische Anforderungen und Funktagebuch. 
Hier einige Inhaltspunkte: Als Notfrequenz wird bis zum Inkrafttreten des Internationalen Fernmeldevertrages (Atlantic City 1947), welche die 2182 kHz dazurechnet, nur die 500 kHz angesehen (Regel 2). Fahrgastschiffe ohne Größenbeschränkung und Frachtschiffe über 1.600 BRT werden mit Telegrafiefunk, Frachtschiffe von 500 – 1.599 BRT mit Sprechfunkanlagen ausgerüstet. Ausnahmen (z.B. Küstenfahrt) sind möglich. In der Regel 7 heißt es u. a. „Jedes Schiff, das gemäß Regel 3 mit einer Telegraphiefunkanlage auszurüsten ist, muss, solange es sich auf See befindet, mindestens einen Funker *) an Bord haben....“ (Unter  *):  In einigen Ländern Funkoffizier genannt). Die Regel 7 schreibt die Mindest-Hörwachen (2, 8 bzw. 16 Stunden) fest. Bei den technischen Anforderungen findet man: Die hoch im Schiff untergebrachte Funkstation, die Sprechverbindung zur Brücke, die Uhr (Durchmesser 5 Zoll und konzentrischer Sekundenzeiger), die Notbeleuchtung und die Werkzeuge und Ersatzteile.  Nach Regel 10 besteht die Telegrafiefunkanlage aus einer getrennten Haupt- und Notanlage mit getrennten Antennen. Hier wird auch der Begriff Normalreichweite (150, 100 bzw. 75 sm) mit de Messeinheit „Meter-Ampere“ verknüpft (Motorrettungsboote haben u.a. nach Regel 13 eine Normalreichweite von 10 sm bzw. 10 Meter-Ampere, tragbare Notsender müssen 10 Watt der Anode der Endstufe zuführen). Dazu wird hierdie 6 Stunden Betriebsbereitschaft der Notstromquelle gefordert. Auch das Alarmzeichen-Tastgerät und die tägliche Prüfung der Notanlage gehören in diese Regel. Für die Regel 11 (Selbsttätige Funkalarmgeräte) gilt u.a. Bandbreite 16 kHz (2x8 kHz), Alarm nach drei bzw. vier Morsestrichen (3,5 bis 6 Sek.), Abschalten nur am Gerät nach dem Alarm (Brücke, Funkraum und Gerät) und die tägliche Prüfung mit der Meldung an die Brücke. Für das Funktagebuch wird auch auf die Vorschriften der VO-Funk hingewiesen, besonders hervorgehoben wird hier: Batteriewartung sowie die Prüfung von Notanlage und Autoalarmgerät. 


Neue Geräte 1953
RB ST 1999 (keine weiteren Angaben bekannt)
Ein durchstimmbarer Kurzwellensender (10-70 m), keine weiteren Angaben. 
Telefunken Notsender S 203, 80 W „nur“ 500 kHz A2, die Endröhre ist eine EL 152, der Umformer hat die Bezeichnung DUS 200,
Grenzwellen Telegrafie/Telephonie Sender  Lorenz S 509, 100 W, A1/A2/A3 8 (später als S 509 a mit 16 anstelle der im S 509 vorhandenen 8 Festfrequenzen (Quarze)), in der Endstufe sind 2 RS 1003.Abstimmung mit einer Glimmlampe. 
Kurzwellensender Telefunken S 226, (Mai) 250/375 W A1/A3, 250 W, 6 Seefunkbänder 4, 6, 8, 12, 16 und 22 MHz, 15 Quarze, Frequenzverdopplung, 5 Frequenzen je Band schaltbar (Anruf, Betrieb A1, Ausweich A1, DAAD (nur 4, 8, 12 und 16 MHz) und 1 Telephoniefrequenz. Endstufe RS 612, Oszillator EL 803 (Eco-Schaltung), 220 V 500 Hz aus Umformer. 
Mittel- und Grenzwellen-Sender  Telefunken S 227, 70 W A1/A3. In der Ausführung als 70 Watt Mittelwellensender (Notsender) heißt das Gerät S 227/2, (S227 MW 0,07/2) wobei 70 Watt die Antennenkreisleistung darstellt, an die Antenne werden maximal 45 Watt abgegeben. 8 Festfrequenzen, A1/A2, Röhren: PL 81, EL 152, RG 62 D. 
Als Grenz- und Kurzwellenempfänger kommt von Siemens der E 92 a mit dem Frequenzbereich von 1,5 bis 32 MHz in 7 Bereichen.
E 91 (Siemens) keine weiteren Angaben bekannt.
Lo 572a (SEL) Selbsttätiges Telegrafiefunk-Alarmgerät  „Zerberus“ 500 kHz B +/- 8 kHz A2/A3B und B-Wellen Das Tischgerät ist ein . 6 Röhren- 8 Kreis Geradeausempfänger mit 4 Bandfiltern und 3 Hf-Stufen, Diodengleichrichter, Nf- und Steuerstufe, Prüfgenerator 500 kHz mit Modulation 800 – 1000 Hz. Empfindlichkeit kleiner als 100 ?V (September)
GPE 52 Goniometer Peilfunkanlage von Plath mit Kreuzrahmen-Antenne, Kompensationskasten und Empfänger mit Goniometer, 248-325 kHz, 405-415 kHz und 490 -510 kHz A1/A2 (Juni).
Mit dem E 516 stellt die DEBEG eine Eigenentwicklung als Drehrahmen-Kleinpeiler vor (Juli).
Dazu kommt die Rettungsbootstation Telefunken SE 102 (andere Typenbezeichnung Mk 0,005/2,2) mit einem Handkurbelgenerator,  Frequenzen: 500 und 8364 kHz mit Quarzen und einem automatischen Zeichengeber für  das Alarm-, Seenot- und Peilzeichen. Ausgangsleistung 1,7 – 6 Watt auf 500 kHz und 3,5 Watt auf 8364 kHz. Mastantenne 9 m lang und auf Wunsch Drachenantenne (Leichtmetallrahmen zu 2/3 mit Baumwollbatist bespannt) lieferbar. Das 7 m lange Erdseil aus verdrillter blanker Kupferleitung mit einem Senkblei. Die künstliche Antenne besteht aus einem Kondensator 400 pF und einer Lampe 12 V5 W  Handkurbelgenerator  6,5 bis 7 V 2 A für die Röhrenheizung und Licht sowie 350 – 400 Volt 70 mA als Anodenspannung für die Röhren EL 803 und die D-Röhren. Empfänger 490 –570 kHz und 8255 bis 8745 kHz. Im Deckel sind u.a. Bohrer, Klemmschraube, Lampe, Antenne, Erdseil und Kopfhörer. Gewicht: ca. 26 kg. 
Ferner die Geräte der UKW-Hafenfunk-Serie Telefunken 160 D mit Frequenzmodulation und 4 bis 6 ( 7 ??) Kanälen. 
Drei neue Radargeräte vervollständigen das Programm. 
Die Betriebsgesellschaft  bietet ferner Radar-Kurzlehrgänge für Nautiker an. 
Hervorgehoben wird die Mitgliedschaft in den internationalen Gremien: RAMAC (Radio Marine Associated Companies) und  CIRM (Comité International Radio Marine) 
Von der RCA gibt es den Einfachüberlagerungsempfänger RCA R-203 A/SR mit den Röhren 6SQ7, 6SG7, 6J5, 25L6GT, 25ZG. Die Zwischenfrequenz beträgt 1.700 kHz und die Bereiche sind: 85 – 220 kHz, 210 kHz – 5,5 MHz, 1,9 – 5,4 MHz, 5,2 – 12 MHz und 11,5 – 25 MHz. Als Zusatzausrüstung kann der Störunterdrücker RM-8 geordert werden. 
Telefunken stellt mit dem E 103 Aw/5 einen Allwellenempfänger für Küsten- und Seefunk, sowie Wetterdienst und Polizei vor. Das Gerät hat einen Frequenzbereich von 103 kHz bis 30,4 MHz in 7 Bereichen. Betriebsarten sind A1, A2 und A3. In den Bereichen 1-3 ist die ZF 70 kHz, als Doppelsuper kommt die weitere (erste) ZF 950 kHz dazu. Die Bandbreite kann in 5 Stufen von 500 Hz bis 8,5 kHz geregelt werden. Der Empfänger hat 7 Röhren (Typen EF 85, ECH 42, EAF 42 und ECL 11). 
Vom VEB Funkwerk Köpenik kommt der Mittelwellen-Hauptsender RFT 1513.1 A3. Der 60-Watt-Sender ist durchstimmbar und hat Raststellungen für die Seefunk-Frequenzen. 
Von den FW Dabendorf gibt es den 8-Kreis Empfänger Dabendorf 1 r 53, dessen Frequenzbereich von 120 kHz bis 30 MHz reicht. Die Bandbreite ist dreifach schaltbar.
Das Funkwerk Köpenik stellt den Mittel- und Grenzwellen Sender RFT 1510 A 3 vor. Der 100-Watt- Sender ist in zwei Bereichen durchstimmbar ( 400 bis 535 kHz, 1,6 bis 3 MHz) und hat zwei Endröhren P 50
Die ELAC (Electroacustik Kiel) stellt den neuen Sender SM 300/SK 300 vor. Es ist ein Mittel- und Kurzwellensender für A1/A2/A3 mit 350 Watt Antennenleistung (170 Meterampere) , Quarze für MW/KW, Drehstrombetrieb (Umformer). Betriebsüberwachung durch Messinstrumente. 
Der Grenzwellen-Sender A 208 stammt von Pedersen/Dänemark, hat 11 Quarzsteckplätze, ist mit 4 Röhren des Typs QE 06/55 bestückt und kann nur in der Sendeart A 3 betrieben werden. 

Seefunkzeugnisse 1953
Am 07.05.1953 Leer zum Seefunk-Sonderzeugnis: Herr Axel Bammler.
Am 02.07.1953 Leer zum 2. Klasse (Hauptzeugnis) die Herren Herbert Paradies, Peter Faehre, Paul Schröder, Walter Döring. 
Am 23.07.1953Bremen zum 2. Klasse (Hauptzeugnis) die Herren Karl-Heinz Kammertöns, Andreas Wissmann, Josef Scherer, 
Ernst Schmiedeberg.
Im August 1953 bei der OPD. Bern/Schweiz zum 2. Klasse Herr Samuel Brechbühel.
Am 11. 09. 1953 Bremen zum 2. Klasse (Hauptzeugnis) die Herren Erich Campen, Freerk de Beer, Hasbargen.
Am 30.09.1953 Bremen zum 2. Klasse/Allgemein Herr Hans Regh
Am 30.10.1953 Bremen zum -neuen- 2. Klasse die Herren Karl-Heinz Zippel, Hans-Joachim Kaatz, Heinz Stahlenbrecher, 
Alfred Schiewe, Peter Janns, Kurt Heineck. 
Am 12.11.1953 Bremen zum 2. Klasse Herr Joachim Baxevanidos. 
Am 16.12.1953 Bremen zum 2. Klasse die Herren Paul Neff, Joachim Jung, Hermann Rehe, Werner Sukow, Hans Jurisch, 
Gotthold Voigt. 

Urheber gem. §7 Urh.G.: Hans-Georg Korth, Bremen  (Mit freundl. Genehmigung im Mai 2012)
Zur Seefunk-Homepage
Version: 04-Jun-12 / HBu

 
 
 
 
 
 
 
 

Historisches rund um die Telegraphie
Seefunktechnik der deutschen Handelsmarine
Zusammenstellt von Hans-Georg Korth


Jahrgang 1954

1. Januar: Für Funkoffiziere gilt für dieses Jahr lt. Heueraufstellung der See-BG für Inhaber des Seefunkzeugnisses 1. Klasse: 549 DM und für Inhaber des Seefunkzeugnis 2. Klasse: 486 DM pro Monat. Diese Sätze schließen den Sachbezugswert mit ein. 

1. Januar: Der Nordwestdeutsche Rundfunk (NWDR) beginnt mit der Ausstrahlung einer täglichen zehnminütigen Sendereihe über die Schifffahrt und das Seewesen auf Ultrakurzwelle. 

1. Februar: Die MS „Gripsholm“ (altes Rufzeichen SKBA) macht die erste Reise unter der Flagge und der Bewirtschaftung durch den Norddeutschen Lloyd. Die Umbenennung in „Berlin" / DEDU ist für das Jahresende 1954 vorgesehen. Erster Funkstellenleiter: Johannes Kleiber. 2. FO: Heinz Hohndorf und 3. FO: G: Voigt. ??

1. Februar: Das Hamburger Abendblatt schreibt an alle Funkoffiziere der Handelsmarine, schickt ein Muster des neuen Aufnahmeformulars für die Schiffspresse und wünscht eine gute Zusammenarbeit mit der Abendblatt-Funk-Presse

15. Februar: Norddeichradio strahlt die VDR Schiffspresse des Hamburger Abendblattes aus. Sendezeit 22.45 MGZ auf zwei Kurzwellenfrequenzen. Ankündigung in der CQ-Schleife mit „px 6/8“. 92 Schiffe sind als Empfänger der deutschen Funkpresse registriert. Im Februar 1957 nehmen bereits 462 deutsche und 3 ausländische Schiffe die (gebührenpflichtige) deutsche Schiffspresse auf. 

Februar/März: Im Bundesgesetzblatt wird bekannt gegeben, dass das Internationale Abkommen zur einheitlichen Feststellung von Regeln über die Immunitäten der Staatsschiffe (10. April 1926) und das Übereinkommen zur einheitlichen Feststellung von Regeln über die Hilfeleistung und Bergung in Seenot (23. Sept. 1910) mit zahlreichen – einzeln genannten – Staaten wieder angewendet werden. (Beispiel BuGBl II S 467)

1. April: Für die japanische Handelsmarine werden folgende Zahlen veröffentlicht: Patentinhaber 9.185 Personen, davon 1.723 Funker bzw. Funkoffiziere. Im Mannschaftsbereich zählt man 23.004 Personen. 

April: Die DEBEG richtet eine Zweigstelle in Duisburg ein, um das Rheinfunkgebiet besser bedienen zu können. 

12. bis 15. Mai: Schiffsfunk- und Schallortungstagung in Bremen. Die ca. 1.200 Teilnehmer aus neun Nationen beschließen auf der Tagung Empfehlungen für die zuständigen Ministerien. Ein wichtiges Thema ist die Ausrüstung der Seeschiffe mit Radaranlagen. 

21. Mai: Ergänzungen zu den Bestimmungen über den öffentlichen Funkverkehr mit Schiffen auf dem Rhein werden im Amtsblatt des BPM Nr. 52/1954 veröffentlicht. 

Mai: Hannover-Messe. 
HAGENUK zeigt Sender für Mittel-, Grenz- und Kurzwelle und den mit Plath gemeinsam entwickelten Goniopeiler.
Von HAGENUK/Plath stammt der Funkpeiler GPE 52 (235 – 535 kHz), Die Antenne: Verspannte oder freitragende Kreuzrahmenantenne, ZF = 97,5 kHz. 
MS 351 heißt der Nachfolgetyp des 300-W Mittelsenders MS 350. Verbessert werden  der Frequenzwechsel und die Tastgeschwindigkeit. 
Der Grenzwellensender GS 75 (1.605-4.225 kHz) hat 75 Watt A3 und wird auf Wunsch auch für die Sendeart A1 geliefert. 6 Quarze, davon 2 an der Frontplatte zugänglich, Röhren: 1 x PE 1/100, 2 x QE 04/10, 2 x QE 06/50. 
In der Ausführung GS 50 E ist ein Empfänger fest eingebaut. Betrieb mit dem Empfänger E 75 oder wahlweise auch mit dem E 80 (zwei Bereiche 100 – 530 sowie 620 bis 4.250 kHz) empfohlen. Er hat in der Normalausführung einen Frequenzbereich von 100 bis 4.600 kHz, als E 75 K ist er ein reiner KW-Empfänger mit dem Bereich 1,6 bis 25 MHz, Soll mit diesem Empfänger auch die Notfrequenz 500 kHz abgehört werden (E 75 KN) kann er mit einem Zusatzmodul für diese Wellenlänge geliefert werden. 
Der Kurzwellensender KS 300 hat 300 W, 4,063 kHz – 22,4 MHz, A1, A3. 14 Quarze, Endröhren 4 x EL 152. 
Die ebenfalls zu dieser Zeit bei HAGENUK verfügbaren anderen Telegrafie-Kurzwellensender sind Fremdfabrikate : S 149 K (Elektromekano, kombinierter Mittel- und Kurzwellen-Sender (MW und KW 400 W, im KW Band mit 3 Quarz -Frequenzen pro Band ( 4 – 22 MHz), nach Info (Busch/Berne) kostete der Sender DM 18.413.- im Jahre 1954. 
S 149 KT mit 160 W (mit A2/A3-Teil), S 264 BHF mit 600 Watt und S 264 BTHF mit 600 Watt A1 und 225 Watt A3. 
Fremdfabrikate sind auch die beiden Mittelwellensender: S 105 (A1/A2 200 Watt) und S 106 (Elektromekano, A2 100 Watt). Während der Empfänger M 86 (15-550 kHz und 960 kHz bis 25 MHz) ein Fremdfabrikat ist, sind die folgenden Empfänger Eigenentwicklungen der HAGENUK: 
E 75, ein  6-Röhren-Überlagerungsempfänger mit 9/10 Kreisen und Röhren der Rimlock-40-er Serie (z.B. EL 41). Den Empfänger gibt es in drei Ausführungen (E 75 (100 kHz bis 4,6 MHz), , E75 K (1,6 bis 25 MHz) und E 75 KN (490 – 510 kHz und 1,6 bis 25 MHz)).
Von den drei Autoalarmgeräten im HAGENUK-Programm ist das AE 1 eine Eigenentwicklung, die Geräte A 5 und A 6 sind Fremdfabrikate, ebenso wie die beiden tragbaren Funkanlagen für Rettungsboote mit den Bezeichnungen SM 108 K 1 und SM 108 KD 2 für 500 und 8.364 kHz. 
Electroacustic Kiel zeigt Wechselsprechanlagen und Echolote.
Die Funktechnischen Werke haben einen 50 Watt  Grenzwellen Transceiver und einen Rettungsbootsender mit Drachenantenne (baugleich mit DEBEG  SE 102 (oder DDR Eigenentwicklung ???)) auf ihrem Stand. 

18. Juli: An der Seefahrtschule Bremen bestehen 12 Teilnehmer die Prüfung zum Seefunkzeugnis 2. Klasse. Es ist der erste Lehrgang nach den neuen Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinien. In Bremerhaven werden (stimmt das ??) Bewerber für das Seefunksonderzeugnis und für das Seefunkzeugnis 2. Klasse in einem Lehrgang parallel ausgebildet. 

6. September: Auf der Unterelbe querab von Cuxhaven kollidieren das unter Panamaflagge fahrende Fahrgastschiff „Italia" / HOJQ und der Schlepper "Fairplay I". Der Schlepper sinkt sehr schnell. Dabei finden der Funker Reith und der sechsjährige Sohn des Kapitäns den Tod. Ein schnell herbeigerufener Taucher kann noch die Klopfzeichen des Funkers, der in seiner Luftblase noch lebte, hören, kann ihn aber nicht retten. 

22. September: Im Gesetzblatt der DDR Nr. 81/1954 wird die „Zweite Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Ausrüstung von Seefahrzeugen mit Funkanlagen und über die Wahrnehmung des Seenachrichtenverkehrs (Seefunkverordnung) - Erwerb von Seefunkzeugnissen“ bekannt gegeben. 

1. Oktober: Das Ministerium für das Post- und Fernmeldewesen (MPF) der DDR gibt die „Nachrichten für Seefunkstellen (NfS)“ als Dienstbehelf heraus. Die Studiendauer für den Erwerb des Seefunkzeugnisses 2. Klasse wird auf zwei Jahre festgesetzt. 

1. Oktober: Der UKW Hafenfunk Mannheim wird eröffnet. Dieser neue Dienst gestattet - wie der schon existierende Rheinfunkdienst auf Grenzwellen - Fernsprechverkehr von und zu den Binnenschiffen. Die OPD Karlsruhe richtet in Bad Wimpfen eine Grenzwellen Funkstelle für den Rheinfunkdienst für den Bereich Neckar ein. 

8. und 9. Oktober: Die Seefahrtschule Leer feiert das 100-jährige Jubiläum. Es wird begangen mit einem Festakt, einer Festwissenschaft (Dr. Höver) und einem Festball. Aus Anlass des Festes ruft die Schule zu Spenden auf, um die Neuausstattung der Schule voranzutreiben. 

31. Oktober: In der Handelsmarine Großbritanniens zählt man 3.506 Funker/Funkoffiziere bei insgesamt 148.870 seefahrenden Personen. 

11. Oktober: Die DSR hat nach der Außerdienststellung des D „Vorwärts“ für fast 6 Monate kein Schiff in Fahrt. Danach werden (Dezember) in kurzen Abständen die Neubauten D „Rostock“ (3.000 BRT), D „Wismar“ und MS „Stralsund“ in Dienst gestellt. 

19. November:  Der Internationale Schiffssicherheitsvertrag London 1948 tritt heute in der Bundesrepublik in Kraft, nachdem am gleichen Tage die Ratifikationsurkunde in London hinterlegt wird. (Bundesgesetzblatt II S. 1042). Deutsche Schiffe erhalten jetzt international anerkannte Sicherheitszeugnisse. 

25. Dezember: Die Bundesrepublik Deutschland tritt dem Vertrag des Weltpostvereins (11. Juli 1952, Brüssel) bei. Der Vertrag wird im Bundesgesetzblatt II S. 1211 veröffentlicht. 

Ende 1954 haben 1.176 deutsche Schiffe eine Funkanlage, davon sind 250 Funkanlagen in diesem Jahr neu dazugekommen. 346 Schiffe haben eine Telegrafiefunkanlage und 479 haben eine Kurzwellenausrüstung. 

Dezember: Die deutschen Küstenfunkstellen haben im Jahre 1954 insgesamt 6.389 Wetter-, Sturm- und Windwarnungen, Seenachrichten, Eisberichte und Nebelwarnungen gesendet. Dazu kommen 360 Presseaussendungen mit 289.883 Worten und 150 Seenot- und Dringlichkeitsfälle. 

Man erzählt sich: Bei der Jungfernfahrt eines Kombischiffes, das mit vornehmlich britischen Fahrgästen nach Ostasien fahren soll, werden die Stewardessen in aller Eile mit dem nötigen Sprach-Rüstzeug versehen, so auch mit der Information, dass die Gästetoiletten auf der Backbordseite (port side) sind. Auf die Frage einer Lady, die in Southhampton ihre Freunde an Bord bringt, wo denn die „lady’ rooms“  zu finden sind, antwortet eine Stewadess „port side“. „Oh, dear, I can’t wait so long“, antwortet die Dame mit den guten Geografie-Kenntnissen. 


Neue Geräte 1954
S 417 Q (Lorenz/SEL) Mittelwelle 405-535 kHz durchstimmbar, Grenzwelle gequarzt, 20/40 Watt A1/A2/A3 (Juni)
S 509 S 509a (SEL) 100 Watt Grenzwellensender 1.600 - 4.250 kHz, A1/A2/A3. 
S 519 (Telefunken) Mittelwellen-Sender, 200 W/A1 und 300 W/A2, 8 Festfrequenzen (410, 425, 448, 454, 468, 480, 500, 512 kHz) , 220 V 500 Hz, in der Endstufe sind zwei RS 685.(April), andere Ausführung mit RS 683, die im November vorgestellte 500 Hz-Version hat 160 Watt Ausgangsleistung. Der Modulator hat die Bezeichnung MD 519/1, die Stromversorgungseinheit (auch für S 526) heißt SM 519-50.
S 526, S 526a , S 526-50, S 526-50a, S 526-50/500, S 526/1: (Telefunken) Kurzwellen Sender, 270 bzw. 375 W A1/A3, 6 Frequenzbereiche (4-22 MHz), 220 V 500 Hz, Endröhre 1 x RS 612. (November 54, die 250/375 W Version April 1956). 12 Quarze, davon 5 für Telephonie, Endstufenabstimmung auf minimalen Kathodenstrom. 
Weiter der Kurzwellensender Lorenz Lo 540, 200 W, A1, 4153 - 16 952 kHz 220 V/500 Hz, Empfänger:
E 500 Debeg Telegrafie-Ersatzempfänger 230 bis 530 kHz A1/A2 mit einem Schalter für en Empfang der 500 kHz,   Speisung aus der 24 V Ersatzbatterie oder als Allstrom - Netzempfänger. Röhren: 4 x ECH 81. 
Als Peiler ist der Telegon II mit Kreiseltochter Anschluss und Kreuzrahmen neu. Frequenzbereiche: 230 – 538 und 1,6 bis 4,2 MHz. Röhren der E-Reihe (z.B. ECH 81). Seitenbestimmung mit einem Schalter (blau/rot) und einem Instrument. Die Telefunken-Bezeichnung: PST 310. 
Weiter das Siemens UKW Hafenfunkgerät  516 Y -  (20 Watt, 7 Kanäle, Frequenzmodulation).
Die Rettungsbootanlage SM 108 KD 2 (Hersteller Elektromekano) für 500 und 8.364 kHz, A2 neu. Die 3-4-Watt-Anlage ist mit 2xEF93, der EL 90 und 2 Quarzen ausgerüstet. Der Mittelwellenempfänger ist ein Geradeaus-Typ, der Kurzwellenempfänger ein Superhet mit der Zf 500 kHz. Der Handkurbelgenerator ist für die 325 V Anoden- und die 6,3 V-Heizspannung ausgelegt. Als Antenne wird ein Drachen oder eine V-Antenne geliefert. 
Der neue 9-Kreis- Lang-, Mittel- und Grenzwellenempfänger E 75  kann in vier schaltbaren Stufen die Frequenzbereiche 100-265 kHz, 250-535 kHz, 620 – 1.680 kHz und 1,6 – 4,6 MHz empfangen. Er benötigt ein Schiffs-Wechselstromnetz oder einen Umformer und kann so auch als Not/Reserve-Empfänger eingesetzt werden. Die Bandbreite kann zwischen 200 kHz bis 3 kHz gewählt werden. Später Weiterentwicklung mit den Typenbezeichnungen –K, -KN,  und verändertem Aussehen. 
Dansk Radio/Elektromekano zeigt eine 50-Watt Funkanlage für Motorrettungsboote für 500 und 8364 kHz. Das Gerät mit der Typenbezeichnung SM 110 ist mit Röhren der E-Serie (Endstufe 2xQE 06/50) bestückt, die Stromversorgung (24/110 V 500 Hz) erfolgt über den Umformer MGN 15, als Antenne sind Mast- oder Drachenausführungen vorgesehen.
Telefunken präsentiert den E 104 Kw/8, einen Kurzwellen-Verkehrsempfänger für Seefunk und Funkkontrollmessdienst. Der Frequenzbereich umfasst 1 – 30,1 MHz in 18 Bereichen. Drei veränderliche (erste) Zwischenfrequenzen (1,1 bis 4 MHz) und eine 2. ZF von 525 kHz sowie Betriebsarten A1, A2, A3, A4, F2, F3, F4 (mit dem Tastgerät a Tg Fs 127 auch F1, mit dem ESB Gerät BP 102 A3a und A3b – Empfang möglich). Bandbreite 100 Hz bis 6 kHz in 5 Stufen, 22 Röhren (ECC 81, EF 80, EF 85 usw.) und 19 Quarze. 
Von der gleichen Firma wird der E 127 Kw/5, ein GW/KW-Betriebs Empfänger für ortsfeste und bewegliche Stationen, gebaut. Er hat nur eine Zf und überstreicht den Bereich 1,5 bis 30,1 MHz. Bildfunk, Fernschreiben und Einseitenbandbetrieb ist mit Zusatzgeräten möglich.
Ein anderer (wohl mehr kommerzieller) Ein-Quarz-Kurzwellen-Empfänger kommt von Rohde und Schwarz und hat die Bezeichnung EK 07. Er hat die Frequenzbereiche A von 500 kHz bis 3,1 MHz und B von 3,1 bis 30,1 MHz
Mackay Radio stellt den neuen Empfänger 3007A vor. In 5 Stufen (Range A-E) überdeckt er den Bereich 85 bis 24 MHz mit Ausnahme des MW Rundbereiches ab. Das 12 Röhren-Gerät ist für die Sendearten: CW narrow/broad und Phone (AM)  ausgerüstet und hat eine abschaltbare Schwundregelung.
Lorenz/Leipzig ist der Hersteller des Mittelwellen-Notempfängers RFT SNE 555. Der Frequenzbereich ist 405 – 535 kHz. Beim Funkwerk Köpenik gibt es den Kurzwellen Telegrafiefunksender, der in drei Bereichen (3 – 6 MHz, 6 – 12 MHz und 12 bis 24 MHz) durchstimmbar ist und Steckplätze für Vervielfacher-Quarze hat. 
Die ELAC in Kiel bringt den Seefunk-Empfänger B 285 S auf den Markt, der vom dänischen Hersteller Pedersen stammt. Das Gerät deckt in 6 Teilbereichen das Frequenzband von 100 kHz bis 23 MHz ab. Eine Grob- und Feineinstellung erleichtert die Suche auf der Rundskale. 
Von HAGENUK/Plath stammt der Funkpeiler GPE 52 (235 – 535 kHz), Die Antenne: Verspannte oder freitragende Kreuzrahmenantenne, ZF = 97,5 kHz.  MS 351 heißt der Nachfolgetyp des 300-W Mittelsenders MS 350.. Verbessert werden  der Frequenzwechsel und die Tastgeschwindigkeit. 
Der Grenzwellensender GS 75 (1.605-4.225 kHz) hat 75 Watt A3 und wird auf Wunsch auch für die Sendeart A1 geliefert. 6 Quarze, davon 2 an der Frontplatte zugänglich, Röhren: 1 x PE 1/100, 2 x QE 04/10, 2 x QE 06/50. 
In der Ausführung GS 50 E ist ein Empfänger fest eingebaut. Betrieb mit dem Empfänger E 75 oder wahlweise auch mit dem E 80 (zwei Bereiche 100 – 530 sowie 620 bis 4.250 kHz) empfohlen. Er hat in der Normalausführung einen Frequenzbereich von 100 bis 4.600 kHz, als E 75 K ist er ein reiner KW-Empfänger mit dem Bereich 1,6 bis 25 MHz, Soll mit diesem Empfänger auch die Notfrequenz 500 kHz abgehört werden (E 75 KN) kann er mit einem Zusatzmodul für diese Wellenlänge geliefert werden. 
Der Kurzwellensender KS 300 hat 300 W, 4,063 kHz – 22,4 MHz, A1, A3. 14 Quarze, Endröhren 4 x EL 152. 
Die ebenfalls zu dieser Zeit bei HAGENUK verfügbaren anderen Telegrafie-Kurzwellensender sind Fremdfabrikate : S 149 K (Elektromekano, kombinierter Mittel- und Kurzwellen-Sender (MW und KW 400 W, im KW Band mit 3 Quarz -Frequenzen pro Band ( 4 – 22 MHz), nach Info (Busch/Berne kostete der Sender DM 18.413.- im Jahre 1954). 
S 149 KT mit 160 W (mit A2/A3-Teil), S 264 BHF mit 600 Watt und S 264 BTHF mit 600 Watt A1 und 225 Watt A3. Fremdfabrikate sind auch die beiden Mittelwellensender: S 105 (A1/A2 200 Watt) und S 106 (Elektromekano, A2 100 Watt). 
Während der Empfänger M 86 (15-550 kHz und 960 kHz bis 25 MHz) ein Fremdfabrikat ist, sind die folgenden Empfänger Eigenentwicklungen der HAGENUK: 
E 75, ein  6-Röhren-Überlagerungsempfänger mit 9/10 Kreisen und Röhren der Rimlock-40-er Serie (z.B. EL 41). Den Empfänger gibt es in drei Ausführungen (E 75 (100 kHz bis 4,6 MHz), , E75 K (1,6 bis 25 MHz) und E 75 KN (490 – 510 kHz und 1,6 bis 25 MHz)).
Von den drei Autoalarmgeräten im HAGENUK-Programm ist das AE 1 eine Eigenentwicklung, die Geräte A 5 und A 6 sind Fremdfabrikate, ebenso wie die beiden tragbaren Funkanlagen für Rettungsboote mit den Bezeichnungen SM 108 K 1 und SM 108 KD 2 für 500 und 8.364 kHz. 

Neu auf dem Büchertisch 1954
"Radio Taschenbuch", Taschenbuch für Rundfunkmechaniker. Bearbeitet von Dr.-Ing. F. Stejskal. Dümmler-Verlag, Bonn,  8,80 DM. 

Seefunkzeugnisse 1954
Nach bisherigen Informationen haben im abgelaufenen Jahr 1954 in der BRD ein Seefunkzeugnis erworben:
Seefunkzeugnis 2. Klasse Leer:
16.12.1954: Ferdinand Kolk, Günter Foitzick.
Seefunk- Sonderzeugnis in Leer:
12.03.1954: Gotthard Laczynski, Egon Haase, Erich Hinrichs, Peter Hayunga, Reinhard Meeuw.
22.07.1954: Wilhelm Hellwig.
21.12.1954: Georg Mätzig jr.

Am 18.01.1954 Bremen zum 2. Klasse: Norbert Heidrich, Günther Lempio, Willy Röttjer (B17)
Am 03.02.1954 Bremen zum 1. Klasse (Nachprüfung): Robert Lerche. 
Am 19.02.1954 Bremen zum 2. Klasse: Rudolf Buntebarth, Georg Nowak, Gerhard Zickwolff (Lehrer an der Seefahrtschule Bremen)
Am 05.04.1954 Bremen zum 2. Klasse: Fritz Stark, Hans Fortmann, Johannes Pchalek. 
Am 11.05.1954 Bremen zum 2. Klasse: Rudolf Schröder. 
Im Mai 1954 Bremen zum Seefunksonderzeugnis: Adolf Maurer, Heinz Deike, Walter Kretschmar. 
Am 13.07.1954 Bremen zum 2. Klasse: Albertus Ackermann, Bodo Freder, Hans-Jürgen Frebel, Gerhard Gaafke, Hans-Heinrich Hanemann. Hans-Günther Heise, Klaus Kleinknecht, Hans Meschke, Hans-Otto Möller, Carl-Gerd Müller (Röhlck), Christoph Mollenhauer, Helmut Schmitt, Hans Regh. 
Am 20.10.1954 Bremen zum 2. Klasse: Erhard Desel, Klaus Döring, Werner Richter. 
Am 09.11.1954 Bremen zum 2. Klasse: Bernhard Rother. 
Am 09.12.1954 Bremen zum 2. Klasse: Eugen Englert, Johannes Nier.


Urheber gem. §7 Urh.G.: Hans-Georg Korth, Bremen  (Mit freundl. Genehmigung im Mai 2012)
Zur Seefunk-Homepage
Version: 05-Jun-12 / HBu

 
 
 
 
 
 
 
 

Historisches rund um die Telegraphie
Seefunktechnik der deutschen Handelsmarine
Zusammenstellt von Hans-Georg Korth


Jahrgang 1955

Januar: Die Seefahrtschule Hamburg sucht per Anzeige einen Funklehrer (Funkzeugnis 1. Klasse, Besoldungsgruppe IV TOA)

27. Januar: Im Bundesgesetzblatt II S. 9 wird das Gesetz über den Internationalen Fernmeldevertrag Buenos Aires 1952 (mit Gesetzeskraft) veröffentlicht. Der Tag, an dem der Vertrag auf Grund seines Art. 15 Abs. 3 für die Bundesrepublik in Kraft tritt, wird im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben. Hier die Überschriften der Kapitel: 
I: Zusammensetzung, Zweck und Aufbau des Vereins, 
II: Anwendung des Vertrages und der Vollzugsordnungen, 
III: Beziehungen zu den Vereinten Nationen und den Internationalen Organisationen, 
IV: Allgemeine Bestimmungen über den Fernmeldedienst, 
V: Sondervorschriften für den Funkdienst, 
VI: Begriffsbestimmungen, 
VI: Schlussbestimmungen mit Schlussformel und Unterschriften.. 
Anhänge: 1 und 2: Verzeichnis gem. Art 1 des Vertrages, 
3: Bestimmung der im Internationalen Fernmeldevertrag und seinen Anhängen verwendeten Begriffe, 
4: Schiedsgerichtsbarkeit, 
5: Allgemeine Geschäftsordnung, 
6: Abkommen zwischen den Vereinten Nationen und dem Internationalen Fernmeldeverein. Es folgen das Schluss- und die Zusatzprotokolle zum Vertrag, Im Schlussprotokoll erklärt die Bundesrepublik Deutschland: „Die Delegation der Bundesrepublik Deutschland erklärt zu den Deutschland betreffenden Vorbehalten einiger Delegationen förmlich, dass die Regierung der Bundesrepublik Deutschland die einzige rechtmäßig gebildete Regierung ist, die im Namen Deutschlands sprechen und das deutsche Volk in den Internationalen Angelegenheiten vertreten kann. (XXIII S. 77) 

April: Die Heuer-Übersicht der SBG gibt die neuen Besoldungszahlen bekannt: Funker 1. Klasse DM 675.-, Funker 2. Klasse DM 591.- und Funker auf Fischereifahrzeugen DM 492.-Die Zuwachsrate des realen Bruttoinlandsproduktes erreicht in der BRD in diesem Jahr mit 12,1 % einen später nicht wieder erreichten Höhepunkt. Zum Vergleich: Ein Vollmatrose verdient zur Zeit brutto: In Deutschland DM 280.-, in Frankreich DM 287 plus Zulage DM 17, in Großbritannien DM 323 plus Zulage DM 47.-, in Norwegen DM 394.- und in den USA DM 1.321.- (umgerechnet in DM).  Das entspricht folgenden Nettoeinkommen: D = 216.-, F = 250, GB = 295, N = 142 und USA = 497 DM. Als Jahresurlaub werden hier genannt: D = 14, F = 24, GB = 8-14, N = 21 USA = 14-28 Tage im Jahr. 

3. März: Der Bundespräsident Prof. Heuß stellt das neue Fischereiforschungsschiff „Anton Dohrn" / DBFO in Dienst. Die mit 2. Funkoffizieren besetzte Station besteht aus: S 519 Mittelwellen Sender, S 526 Kurzwellen Telegrafie/Telephonie Sender, S 509 Grenzwellen Sender, E 66a Allwellen Empfänger, E 92a Spezial Kurzwellen Empfänger, Autoalarmgerät und Magnetofonband. 

21. März: Für die BRD tritt der Vertrag des Weltpostvereins (BuGBl II S. 653) heute in Kraft, nachdem die Beitrittsurkunde bei der belgischen Regierung hinterlegt wird. 

15. April: Einweihung und Inbetriebnahme der Funksendestelle Kiel - Scharnhagen. Die bisherigen Sendestellen Plön und Friedrichsort werden abgebaut. (andere Quelle: 29. Juni 1954)

30- April: Nach einer Studie der Allied High Commission fahren z. Zt. 3.225 deutsche Seeleute auf Schiffen unter ausländischer Flagge. Bei den Flaggenstaaten führen Panama mit 930, Schweden mit 820 und Großbritannien mit 243 Seeleuten, die Schlusslichter sind die USA mit 31 und die Schweiz mit 28 deutschen Seeleuten. 

9. Mai: Die Bestimmungen über den Erwerb von Flugfunkzeugnissen werden im Amtsblatt des BPM Nr. 41/1955 veröffentlicht. 
Es gibt folgende Zeugnisse:
Flugfunkzeugnis 1. Klasse
Flugfunkzeugnis 2. Klasse
Allgemeines Flugfunksprechzeugnis.
In der praktischen Prüfung werden für das Zeugnis 1. Klasse im Fach Morseabgabe die Tempi 100/125 Bpm und im Fach Morseaufnahme 110/135 BpM in jeweils 5 Minuten verlangt. 

31. Mai: Im Bundesgesetzblatt II S. 645 wird die Verordnung über Sicherheitseinrichtungen für Fahrgast- und Frachtschiffe (Schiffssicherheitsverordnung – SSV) verkündet. Sie tritt am 4. Juni in Kraft. Sie löst die Vorordnung vom 25. Dezember 1932, zuletzt geändert 31. Juli 1939 ab und enthält u.a. Bestimmungen über Notstromquellen, Besichtigungen von Funkeinrichtungen für Rettungsboote und Funkstationen.. Im Anhang werden Muster der Sicherheitszeugnisse abgebildet. Das Gesetzblatt kostet DM 1,20. 

Mai: Der Ausdruck „HAGENUK Radio Service" mit dem IMRC Zeichen wird beim Deutschen Patentamt unter der Nummer 675.832 eingetragen. Die Gesellschaft rüstet das Forschungsschiff der argentinischen Marine, die „General San Martin“ mit einer Funkanlage aus, die erstmals eine dekadische Frequenzaufbereitung anstelle der Quarztableaus enthält. 

16. Mai: Die Bremische Bürgerschaft stellt eine erste Rate von 350.00 DM für die Gründungsphase der neuen Seefahrtschule Bremen gegenüber der DGzRS auf dem Werder bereit. Für die Funkausbildung heißt es in dem Bericht u.a. „auch für die Funkausbildung sind hier die besten Voraussetzungen gegeben, weil unangenehme Störquellen – wie die Straßenbahnen – fehlen“ …

Juni: Ein Streik der schwedischen Schiffsoffiziere wird beendet, als die Grundheuern der Offiziere um 7 % und die Gehälter der Funkoffiziere um 10 % erhöht werden. 

Juli: Für Schiffe, die die Elbe (Hamburg oder Nordostsee-Kanal) ansteuern wird ein ETA Meldedienst über Elbe-Weser-Radio oder Norddeichradio eingeführt. Beispiel einer Meldung „Signalstation Hamburg 1235 Hamburg“ (12.35 Uhr = Ankunft Elbe I, Hamburg = Bestimmungshafen) 

18. bis 23. Juli: In Moskau legt die Walfangkonferenz fest: Für die Walfangsaison 1955/56 werden 19 Walfangmutterschiffe (Kochereien) auslaufen (Norwegen 9, Großbritannien und Japan je 3, Südafrika, Holland, Panama (Onassis), UdSSR und Argentinien je 1). 

26. Juli: Nach der Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt II S 884 vom 20. August ist der Internationale Fernmeldevertrag Buenos Aires 1952 heute für die BRD in Kraft getreten. Die Ratifikationsurkunde wird am gleichen Tag hinterlegt. 

August: Als Dienstbehelf für deutsche Seefunkstellen erscheint erstmals das vom Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen herausgegebene „Handbuch Seefunk“. Der Verkaufspreis beträgt DM 3,30. Auch in der DDR gibt es ein Handbuch für den beweglichen Seefunkdienst (Herausgeber: Ministerium für das Post- und Fernmeldewesen der DDR).

1. bis 21. September: Das „Göteburg“-Abkommen über Grenzwellensprechfunkverkehr in Ost- und Nordsee wird durch die "Baltic and North Sea Radiotelephone Conference" (BNRC) beschlossen. Auf Einladung der schwedischen Verwaltung tagt die Konferenz über den Seefunksprechdienst in der Nord- und Ostsee. Wichtige Inhaltspunkte des Vertrages: Sprachschwierigkeiten, Vereinfachung der Kommunikation mittels Codewörtern, Entlastung der Frequenz 2182 kHz durch Anruf auf dem ersten Sprechweg, bessere Beobachtung der 2182 kHz auf der Brücke für Schiffe, die keine Hörbereitschaft auf 500 kHz sicherstellen, Brücken-Wach-Empfänger mit Tonfilter für das neue Alarmzeichen, Alarmzeichengeber für die Sprechfunk-Notfrequenz. Das Alarmzeichen besteht aus zwei abwechselnd gesendeten Tönen 1300 und 2200 Hz. Die maximale Leistung von Küstenfunkstellen wird auf 2 kW begrenzt. Für den Seefunk dürfen nur noch zugelassene Frequenzen benutzt werden. 

9. September:  Im Bundesgesetzblatt II Nr. 21/1955 S. 860 und im Amtsblatt des BPM Nr. 97/1955  wird die „Verordnung über die Funkausrüstung und den Sicherheitsfunkwachdienst  der Schiffe“ (Funksicherheitsverordnung, abgekürzt: FuSiVO) verkündet und in Kraft gesetzt. Sie enthält verschärfte Auflagen zum Internationalen Schiffssicherheitsvertrag. Beispiele: (zusätzliche) Telegrafiefunkausrüstung für Schiffe 500-1599 BRT in großer Fahrt, Funksicherheitszeugnis, Funksicherheitswachen, Ausrüstung mit Rettungsmitteln, unabhängiger Verständigung zwischen Brücke und Funkraum, Haupt- und Notsender elektrisch getrennt, Reichweiten der Sender: 150/100 sm für Haupt- bzw. Notsender. Dieser Wert wird mit mindestens 76 Meterampere für den Haupt- und 45 Meterampere für den Notsender festgestellt. Hier taucht auch der Durchmesser der Funkraumuhr (12,5 cm) auf. Die FuSiVO legt auch die Verantwortung für Kapitän und Funker fest. Kapitän (und evtl. Reeder: Funkausrüstung und Besetzung mit Funkern), Sicherstellung einer Sicherheitsfunkwache, Abwicklung der Hörwachen, Funkbeschickung, Einhalten der Fristen für Nachprüfungen der Funkanlage, Führung des Funktagebuches (Urkunde). Funker: Pflegliche und betriebsgerechte Handhabung der Nachrichtenfunkanlage, Durchführung eines sicheren Funkbetriebes. Weiter: Tagebuchabschluss und -Ablieferung der Urschriften, Fernmeldegeheimnis, Amateurfunkstellen an Bord, Außenantennen, Verlängerung von Zeugnissen im Ausland, betriebsklare Antennen. Anlagen: 1: Technische Anforderungen an Funkanlagen auf Schiffen, 2. Sicherheitszeugnisse, 5: Funktagebuch. Diese Verordnung löst die Verordnung über die Funkausrüstung und den Funkdienst der Schiffe vom 25.12.1932 ab und kostet im Buchhandel DM 0,40

15. September: Die Bestimmungen über die Gruppeneinteilung und die Besetzung der deutschen Seefunkstellen werden im Bundesanzeiger Nr. 178/1955 und im Amtsblatt des BPM Nr. 97/1955 verkündet. Mit dieser Verordnung verlieren die Bestimmungen über die Gruppeneinteilung der Bordfunkstellen auf deutschen Handelsschiffen und die Besetzung der Bordfunkstellen vom 4. Juni 1931 (Reichsministerialblatt S. 367) ihre Gültigkeit. 

28. September: Im Bundesgesetzblatt II S 905 wird bekannt gemacht, dass das in London am 31. Mai 1929 unterzeichnete Internationale Übereinkommen zum Schutze des menschlichen Lebens auf See (Schiffssicherheitsvertrag London 1929) – RGBl 1931 II S 235 von der Regierung der Bundesrepublik Deutschland am 10. November 1954 gekündigt worden ist. Es tritt somit für die BRD am gleichen Tage außer Kraft. 

September: Französische Funkoffiziere müssen – und das ist eine Besonderheit in der Handelsmarine – im Besitz von zwei Zeugnissen sein. Das eine wird vom Postministerium, das zweite von einer Behörde der Handelsmarine ausgestellt. Schulen für angehende Funkoffiziere gibt es in Paris, Nantes und Marseille. Für beide Funkoffizierspatente ist ein neunmonatiger Schulbesuch notwendig. 

September: Die Bundespost gibt bekannt, dass zur Zeit im Rheinfunkdienst (Grenzwelle) rund 600 Stromkilometer (von Rheinkilometer 280 südlich Kehl bis Rheinkilometer 865 niederländische Grenze) betriebsbereit sind. 40 Rheinschiffe und 24 Seeschiffe nehmen an diesem Dienst teil. Im ersten Halbjahr wurden ca. 3.000 Gespräche vermittelt. Eine Umstellung auf UKW ist geplant. 

September: Das DHI (Deutsches Hydrographisches Institut, Hamburg) veröffentlicht  in einer Übersicht für Bordfunkstellen, wie weltweit nautische Warnnachrichten heißen und wie sie empfangen werden können:
Hydrolant: Westatlantik, Washington/NSS, Balboa/NBA, Halifax /CFH
Hydropac: Stiller Ozean. Honolulu/NMO/NPM, San Francisco/NMC u.a.
Naveam: Ostatlantik. Portishead/GKU, Halifax/CFH, Washington/NSS
WC Message: Indischer Ozean. Kapstadt (Cape Town)/ZSC, Colombo/4PB
WF Message. Australische Gewässer. Sydney/VIS
WM Message: Neuseeland. Wellington/ZLW
WP Message. Malaiische und Indonesische Gewässer. Singapore/9VG 

30. September: Die C. Lorenz AG Stuttgart feiert ihr 75-jähriges Jubiläum. Dabei wird auf das aktuelle Gerätespektrum für die Handelsmarine (Kurzwellen- und Grenzwellensender, Autoalarmgeräte usw.) hingewiesen. Man erinnert auch daran, dass die Firma im 
2. Weltkrieg den größten in Deutschland je gebauten Sender (Goliath, Längstwellensender 1.000 kW für die Verbindung zu weltweit operierenden Unterseebooten) geplant und gebaut hat. 

1. Oktober: Beginn der regelmäßigen Wetterkartenaussendungen des Deutschen Wetterdienstes Frankfurt nach dem Hellfax-Verfahren mit hochfrequenter Frequenzmodulation auf einem Langwellensender der Funksendestelle Mainflingen auf der Frequenz 106,7 kHz

1. Oktober: In der Bundesrepublik sind 205 Inhaber eines gültigen Seefunkzeugnisses 1. Klasse und 404 Inhaber eines gültigen Seefunkzeugnisses 2. Klasse registriert. 

Ende 1955 nimmt Rügenradio den Kurzwellen-Telephoniedienst auf und beginnt die Ausstrahlung einer Funkpresse in Morsetelegrafie (eine DIN-A-4 Seite vom Allgemeinen Deutschen Nachrichtendienst (ADN)), Sendezeit 13.50 GMT, später mit angehängtem Einseitigen Dienst (ED). 

1. Dezember bis 6. Januar: In diesem Zeitraum sind wieder Seefunk-Festtagstelegramme zugelassen. Mindestgebühr für 10 Worte DM 3.-, Wortgebühr DM 0,30.

6. Dezember: Das BPM weist im Amtsblatt 118/1955 noch einmal darauf hin, dass Besatzungsmitglieder für ihre (nur mit der Zustimmung des Kapitäns errichtete und betriebene) Rundfunkempfangsanlage eine gebührenpflichtige Genehmigung benötigen. Das gilt auch für den Betrieb im Ausland. 

Bis zum Jahresende liegen folgende Daten aus dem Bereich Seefunk vor:

               Ausrüstung und Verkehrsaufkommen der Seefunkstellen in der BRD
Jahrgang:
 
1949
 
1950
 
1951
 
1952
 
1953
 
1954
 
1955
Telegrafie:
 
142
 
250
 
311
 
337
 
346
 
336
 
349
Telefonie:
 
228
 
396
 
489
 
638
 
725
 
879
 
1234
Beides:
 
139
 
162
 
200
 
247
 
297
 
324
 
420
Ortungsfunkanlagen:
     
458
 
670
 
1153
 
1503
 
1690
 
2188
Radaranlagen:
 
0
 
0
 
0
 
160
 
304
 
416
 
658
Telegr. via dt. Küfus.:
 
86794
 
114378
 
171700
 
206100
 
242700
 
269627
 
321946
Gespr. via dt. Küfus.:
 
10594
 
21328
 
42200
 
59200
 
60100
 
64589
 
77058
See-OBSe:
 
17197
 
24409
 
32449
 
26140
 
31443
 
31916
 
37032

Dezember: Das Peilnetz „Nordsee“ hat in den vergangenen 5 Jahren über 2.000 Peilungen durchgeführt, davon 472 Peilung im Berichtsjahr. Die umfassten die Bereiche Seenot-, Dringlichkeits- und Sicherheitsrufe sowie die Überprüfung und Berichtigung von Schiffsstandorten.
Neben dem Buchstabier-Alphabet der VO Funk sind noch zahlreiche andere Buchstabiertafeln bekannt und z.T. sogar obligatorisch. Beispiele:
VO Funk: Amsterdam, Baltimore, Casablanca, Danmark…
Innerdeutsch;  Anton, Berta, Cäsar, Dora.....
NATO/ICAO: Alfa, Bravo, Charlie, Delta…….
Zivilluftfahrt: Alfa, Bravo, Coca, Delta.........
britischer Seefunk; Able, Baker, Charlie, Dog.......
Amateure: Adam, Baker, Charlie, David.........
USA: Alfred, Benjamin, Charlie, David..........

9-10. Dezember: Seenotfall E MS “Francisca Sartori" / DIKV (E MS = Elektromotorschiff) auf der Reise Quebec - Bordeaux. Auf der Position 45 N 41 W sind durch Orkanschäden sämtliche Kommandoelemente und der Funkraum zerstört und ausgefallen. Nach Kabelbränden in den Mittschiffsaufbauten wird die E-Anlage abgeschaltet. Sechs verletzte Besatzungsmitglieder und ein hilflos treibendes Schiff. Am 10. Dezember wird mit dem Rettungsbootsender ein Seenotruf ausgestrahlt, der von „Nordland“ und „Blue Jacket“ gehört und beantwortet wird. Das Schiff läuft am 17. Dezember Lissabon als Nothafen an. 

Dezember: Die Handelsmarine der Schweiz besteht aus 17 Überseeschiffen (81.906 BRT) und 8 Küstenfahrzeugen. Der Personalstand: 664 Personen, davon 285 Schweizer und darunter 12 Funker. 

Dezember: Die Bundespost verkündet das Ende der eigenen Ausbildungsorganisation für Funker. Die Laufbahn des Funkpersonals an den Küstenfunkstellen wird der des Berufsfunkers angeglichen. Dazu gehört auch der Besuch einer Seefahrtschule (Funklehrgang) und eine anschließende Seefahrtzeit. 

Ende 1955: In diesem Jahr wird zunehmend die Frage aufgeworfen, ob ein Inhaber eines Funkzeugnisses 1. oder 2. Klasse als „Funker“ oder „Funkoffizier“ zu mustern ist. Das Seemannsgesetz befindet sich noch in der vor-parlamentarischen Beratung. Ein entsprechender Titel lässt sich aus den Erwerbsbestimmungen nicht ableiten. Einige Seemannsämter verfahren großzügig nach den Wünschen der Anzumusternden. 

Dezember: Erster Fünfjahresplan der sowjetischen Besatzungszone/DDR endet. Eine Auswertung ergibt, dass nur ca. 5 % der Gesamtproduktion der Schiffbauindustrie für den Eigenbedarf genutzt werden konnte, der Rest geht z.B. als Reparationsleistung an die Bruderländer. 

Dezember: In Nordjapan kentert das Fährschiff „Toya Maru" / JBEA nach Wassereinbruch in die Heckpforte. 1.172 Tote. Zum Namenszusatz "Maru" für japanische Schiffe findet man: Schiffe werden schon beim Bau unter den besonderen Schutz des Meeresgottes Hakudo-Maru und der Meeresgöttin Akumogira-Maru gestellt und erhalten deshalb diesen Namenszusatz. 

31. Dezember: Die Firma "Hagenuk – Radio Service", die nach ihrer Neuorientierung im Mai 1950 das erste Funkgerät nach dem Kriege einbaute, hat bis heute insgesamt 1.236 in- und ausländische Schiffe mit insgesamt 1.570.000 BRT mit Funkgeräten beliefert. Die Zahl der Hagenuk-Funkanlagen auf Schiffen stieg kontinuierlich, so wurden 1950 91 Schiffe und 1955 260 Schiffe ausgerüstet. Besonders stolz ist die Firma auf den hohen Ausrüstungsgrad von Hagenuk-Anlagen auf Schiffen der Wasserschutzpolizei, der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger und des Bundesverkehrsministeriums. 


Neue Geräte 1955
S 237: Telefunken Grenz- und Kurzwellensender 400 W für Telex-, Telephonie- und Telegrafie-Betrieb. Frequenzbereich 1,5 bis 20 MHz (15 – 200 m), 2 Quarze im Thermostat (100 kHz und 2 MHz), Tastgeschwindigkeit 100 WpM bei F1 und 25 WpM bei A1, Frequenzhub umschaltbar 140, 280, 400, 560 und 840 Hz. 
S 527 –  70 Watt - MW-Notsender für410, 425, 448, 468, 480, 500 und 512 kHz, als Abstimmhilfe dient eine Glimmlampe. Modulationsfrequenz 550 Hz aus dem (rotierenden) Umformer, der die Stromversorgung aus dem Akkumulator sicherstellt. 
E 555 Siemens Telephonie-Spezialempfänger Frequenzbereiche 93 - 540 kHz und 575 kHz bis 23 MHz in 3 Frequenzbereichen Betriebsarten A1, A2 und A3. das Gerät hat E-Röhren und Wechselstromspeisung. 
E 554 Debeg Ersatzempfänger für 125 - 360 kHz (Consol-Band), 490 - 1.500 kHz und 1,6 bis 10 MHz A1/A2/A3. Bandbreite 2,5 bis 9 kHz. Das 8-Röhren-Gerat ist mit E-Röhren (z.B. ECH 81, EL 12 usw.) bestückt. 
E 305 (Siemens) Ein GW-KW Empfänger für den Frequenzbereich 1,5 bis 30 MHz in 7 Teilbereichen
Alarmzeichen-Geber AT 512, der schon im Vorjahr unter C 46 71 01 zugelassen wurde 
Funkpeiler Telegon III mit visueller Peilanzeige durch das Doppel-„magische Auge“ EMM 801. Hersteller Telefunken, dessen Bezeichnung ist PST 397/1, das Gerät ist zugelassen für peilfunkausrüstungspflichtige Schiffe (Juni ), Frequenzbereich 230 - 538 ( 580 ??) und 1600 bis 4200  kHz. 
Funk 546 K 314 A heißt ein tragbares Sprechfunkgerät (156-174 MHz , 250 mW F3) im DEBEG-Programm (Juli). 
Mit dem DECCA 214 kommt das erste Flussradargerät ins Angebot. 
Bei Redifon (Großbritannien) stellt den 12-Röhren-Allwellenempfänger  R 50 M vor. Der Frequenzbereich reicht von 13 kHz bis 32 MHz und ist 8-fach unterteilt. Der Empfänger hat keinen Lautsprecher und besitzt ein separates Netzteil. 
Bei der Hagenuk gibt es den MW-GW Empfänger E 80. Die 4 Skalenbereiche lassen Frequenzen von 100 bis 530 kHz und von 620 bis 4350 kHz einstellen. Die Empfängerversion E 80 KM wird bis in den hohen Kurzwellenbereich 25 MHz erweitert. 
Aus Polen kommt der MEWA 3, ein MW/GW/KW Sender mit einer Leistung von 1 kW aus 4 CX 250 B, Die Frequenzaufbereitung erfolgt mit einem Synthesizer (GW/KW), im Mittelwellenteil mit Quarzen. 
Ein neuer Grenz- und Kurzwellensender vom Funkwerk Köpenik hat die Bezeichnung RFT 800. Der Frequenzbereich von 3 bis 23 MHz ist in drei Bereiche aufgeteilt, der Grenzwellenteil hat einen durchstimmbaren Oszillator und der Kurzwellenteil ist mit Quarzen bestückt. Ein Mittelwellen-Sender für den Bereich 405 bis 535 kHz heißt RFT 800 MW, Frequenzeinstellung mit Rastschaltern und in der Endstufe eine SRS 502. 
Der Marconi Salvor, ein Einfrequenz-Notsender für die Frequenz 500 kHz mit eingebauter Morsetaste und einer Leistung von 25 Watt kommt aus Großbritannien. Spätere Ausführungen wurden noch mit Transistoren bestückt und konnten auf allen Mittelwellenfrequenzen senden. 

Neu auf dem Büchertisch 1955
Die 9. Auflage des Buches „Richtig morsen“ von Rudolf Grötsch erscheint als Band 61 der Deutschen Radio Bücherei im Schneider - Verlag Berlin und kostet DM 4,50. In einer Buchbesprechung heißt es u.a. „ .....Deutschlands ältester und einer der besten Funklehrer hat hier ein ganz systematisches ausgezeichnetes Lehrbuch der Morseschrift....geschrieben....sehr wichtig sind die Abschnitte über das Gedächtnisgeben, über den Telegraphierkrampf und die Erhöhung der Sicherheit und Schnelligkeit .....man wird dieses Lehrbuch allen denen empfehlen wollen, die endlich einmal etwas für ihr schlechtes Gebesystem tun wollen ....“
In der kleinen Fachbuchreihe für den Post- und Fernmeldedienst erscheint der Band 33 „Einführung in die Funktechnik“ der Drs. Kronjäger und Trage. zum Preis von DM 7,50  in der Verlagsbuchhandlung E. Herzog, Goslar. 

Seefunkzeugnisse 1955
Nach bisherigen Informationen haben im abgelaufenen Jahr 1955 in der BRD ein Seefunkzeugnis erworben:

17.02.1955. Seefunk-Sonderzeugnis in Leer: Conrad Kretzmer
01.04.1955 Seefunkzeugnis 2. Klasse Leer: Hans-Joachim Schönholz
01.04.1955 Seefunk-Sonderzeugnis in Leer: Hartmut Probsthain, Hinrich Fasse, Friedrich Ring, Willy Heinatatschel, 
Wilhelm Quante, Erwin Smerdka, Helmut Bönsch, Walter Ziegler. 
30.04.1955 Seefunk -Sonderzeugnis in Leer: Gerhard Simmering, Garrelt Adams.
13.05.1955 Seefunk-Sonderzeugnis in Leer: Margarete Meyer.
21.12.1955 Seefunk-Sonderzeugnis in Leer: Hans Maletz, Mirko Lazukic

01.04.1955 Zum 2. Klasse bei der OPD Hamburg: Jochen Ohrtmann
03.06.1955 Zum 1. Klasse bei der OPD Hamburg: Karl Heinz Ertel

07.05.1955 zum 2. Klasse bei der OPD Bremen: Albert Övermann
28.06. bis 01.07.1955 zum 2. Klasse (FU10) bei der OPD Bremen: Werner Assmann, Lothar Dorn, Kurt Figge, 
Detlef Gottschalk, Gottfried Haase, Dietmar Kober (gut), Erich Lengries, Lothar Meyer, Karl-Heinz Müller, 
Heinz Müller-Knapp, Siegfried Schröter. Claus Hermann Schulz, Heinz Seyfahrt, Kurt Werschkun.
Zum Seefunksonderzeugnis: Günther Abromeit, Herbert Brand, Horst Vieth.

Im Februar 1955 Bremen (Fu 9) zum 2. Klasse: 
Günter Adams, Gerhard Bertram, Heinz Esrom, Werner Haubold, Hans Lach, Horst Pfäfel, Georg Stöver (gut), Georg Wasgien, 
Herbert Westrup, Kurt Wiegand (gut), Benno Zehner. 
Im Juli endet in Bremen der erste Lehrgang zur Erwerb des Seefunkzeugnisses 1. Klasse nach dem Kriege. Teilnehmer ???
Bremen: Zum Seefunksonderzeugnis : Albert Oevermann, Walther Zimmermann
14.07.1955 zum 1. Klasse bei der OPD Bremen: Heinrich Köhler, Otto Behrens, Johann G. Zimmermann (gut)
28.07.1955 zum 2. Klasse bei der OPD Bremen: Horst Biesenbach
06.10.1955 zum 1. Klasse bei der OPD Bremen: Robert Busse

15.12.1955 zum 2. Klasse bei der PTT Bern: R. Furrer.


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Seefunktechnik der deutschen Handelsmarine
Zusammenstellt von Hans-Georg Korth


Jahrgang 1956

1. Januar: Für Funkoffiziere gilt für dieses Jahr lt. Heueraufstellung der See-BG für Inhaber des Seefunkzeugnisses 1. Klasse und für Inhaber des Seefunkzeugnis 2. Klasse einheitlich DM 750 pro Monat einschließlich der Sachbezugswerte. 

Januar: In England wird der Sprechfunk-Alarmzeichengeber für die Frequenz 2182 kHz mit dem Zweitonsignal 2200 und 1300 Hz eingeführt. 

Am Anfang des Jahres gibt es in Deutschland 1855 mit Funk ausgerüstete Schiffe, davon 793 mit Telegrafie, 1062 mit Telephonie und 512 Schiffe haben Kurzwellenausrüstung. 55.000 Schiffe der Welthandelsflotte sind mit Funkausrüstung in Fahrt. 

8. Februar: Im Gesetzblatt der DDR Nr. 38/56 wird das Gesetz über Devisenverkehr und Devisenkontrolle (Devisengesetz) verkündet, in dem u.a. der unerlaubte Devisenbesitz unter Strafe gestellt wird. 

23. Februar: Die Bestimmungen über den Erwerb von Seefunkzeugnissen vom 28.9.53 in der Fassung vom 23.2.56 treten in Kraft (Amtsblatt des BPM Nr. 22/1956). Nach § 3 kann ein Seefunkzeugnis nur ausgestellt werden, wenn der Bewerber seediensttauglich ist. 

27. Februar: Mit der „Anordnung zur Reorganisation der Betriebe zum Bau von Funk- und Fernmeldeanlagen“ (DDR GBL II/11/56) wird der VEB Rostock mit der Projektierung und Montage von Schiffsfunkanlagen beauftragt. 

1. März: Rudolf Förster beginnt seinen Dienst als Funklehrer an der Seefahrtschule Bremen/Walle 

März: Harold Bride, der Junior Funkoffizier der Titanic (gesunken 1912), stirbt in einem kleinen Ort bei Glasgow. Er hat seit 1922 als Kaufmann an Land gearbeitet. 

März: Zum Beginn der Eisperiode beginnt Argentia Radio wieder mit der Aussendung von Eisberichten auf 155 kHz, 5320 und 8502 kHz. Außerdem senden Washington/NSS, Boston/NMF und New York/NMY solche Berichte. Im Eisgebiet fahrende Schiffe werden aufgefordert, alle 4 Stunden Position, Kurs, Temperatur und gesichtetes Eis an Argentia zu melden. 

15. März: Das Tarifschiedsgericht (TSchG 142/55) fällt nach einem Rechtsstreit folgenden Spruch: Ein Funkoffizier, der als „Funker und Verwalter“ gemustert ist, hat für diese Tätigkeit einen Anspruch auf angemessene Vergütung. Reederargumentation: In der Erzfahrt ist die Arbeit in der Funkstation minimal. Das Gericht ordnet dagegen die Schätzung der Mehrarbeit und entsprechende Entlohnung an. 

März: Die Arosa Line (Genf) stellt ihren Umbau „Arosa Star" / HPGZ (ex „La Marseillaise“, ex „Puerto Rico“) in Fahrt. Das 1931 erbaute Schiff kann 840 Fahrgäste aufnehmen, die von einer Besatzung von 180 Personen betreut werden. Das Schiff läuft jetzt 15,5 Knoten. 
Die Flotte besteht aus 4 Fahrgastschiffen ("Arosa Sun" / HPTT, "Arosa Star" / HPGZ, "Arosa Kulm" / HOER und "Arosa Sky" / HOSM (ex „La Marseillaise“, ex „ „Marechal Petain“). Alle vier Schiffe werden mit einer HAGENUK-Funkstation ausgerüstet, ebenso die Luxusyachten „Christina" (Onassis) und „Creole“ (Niarchos). Die “Arosa Sun“, (ex „Felix Roussel“) wird später für 2 Mio. DM versteigert und als Wohnschiff in Holland verwendet.
Man erzählt sich, dass . . .  auf einem dieser Arosa-Liner sich am frühen Morgen eines Seetages zahlreiche etwas erregt wirkende amerikanische Fahrgäste vor der Funkstation einfinden. Sie erkundigen sich nach der Revolution in den Vereinigten Staaten, von der der diensthabende Funkoffizier allerdings níchts weiß. Die Lösung: In der nachts gedruckten amerikanischen Schiffspresse lautete eine Überschrift: „Washington DC: Mr. president made a revolution last night .....“, Richtig musste es heißen „made a resolution ...“

April: Die DEBEG gewährt wieder (wie vor dem Weltkrieg) eine 20-%-Prämie auf eingenommene Bordgebühren, sofern diese DM 20.- pro Reise überschreiten. Bei mehreren Funkoffizieren auf einem Schiff entscheidet der Funkstellenleiter über den Verteilungsschlüssel. Nach einem Bericht nimmt ein Fahrgastschiff pro Jahr ca. 17.000 DM Bordgebühren ein. 

29. April bis 8. Mai: Auf der Technischen Messe in Hannover zeigt Plath einen tragbaren Rettungsbootpeiler in wasserdichtem Leichtmetallgehäuse. Das Gerät hat einen drehbaren Peilrahmen und eine Betriebszeit von 15 Stunden. 

April: Der Tanker „Helfried Billner" / SKYA bekommt eine neue Antenne. Es ist eine liegende Doppel-H-Antenne mit den Abmessungen 22 x 12 Meter und Doppelzuleitung. Sie ist zwischen zwei Masten gespannt. Über Richtwirkung und Dauer der Ausrüstung ist hier nichts bekannt. 

18. Juni: Kielradio feiert sein 10-jähriges Bestehen als Küstenfunkstelle nach dem Kriege. In dieser Zeit war die Küstenfunkstelle an ca. 50 Seenotfällen beteiligt. 

Am 7. Juli wird das Zenneck-Denkmal an der Kugelbake in Cuxhaven enthüllt. Mit dabei ist der Jubilar, der 85-jährige Geheimrat Prof. Jonathan Zenneck. Er stirbt drei Jahre später im April 1959 im 88. Lebensjahr in München. Sein Standardwerk „Elektromagnetische Schwingungen und Funkentelegraphie“ erschien in zahlreichen Auflagen. Er arbeitete eine Theorie der Wellenausbreitung (Bodenwelle) aus, erkannte aber sehr wohl den Einfluss der Ionosphäre. Auf seine Anregung hin wurde die erste Ionosphären-Beobachtungsstation (Herzogenstand/Bayern) errichtet. Heute ist er einer der ganz wenigen lebenden Funkpioniere, die noch im vorigen Jahrhundert aktiv an der Entwicklung des Seefunks beteiligt war. 

Mai: Paris: Seefunkfeuerkonferenz für den europäischen Bereich der Region 1. 

25. und 26. Juli: Am 25. Juli, um 23.21 Uhr Ortszeit hat die „Andrea Doria" / ICEH auf ihrer 150. Reise (1134 Passagiere, ca. 500 Besatzung), eine Kollision mit „Stockholm" / SEJT (12 442 BRT, 460 Fahrgäste, 206 Besatzung) vor New York. Bei dieser Katastrophe sind 43 (andere Quelle: 51) Tote zu beklagen, davon 4 Tote auf der Stockholm. 03.22 GMT: "Andrea Doria" sendet Alarmzeichen und Notmeldung mit der Aufforderung an den Kollisionsgegner, sich zu melden. Das Schiff übernimmt die Leitung des Seenotverkehrs. 04.06 GMT: Stockholm sendet als Dringlichkeitsmeldung: Kollision mit "Andrea Doria" um 03.10 GMT, Posn 40,3 N 69,45 W untersuchen Schaden.  Um 04.20 GMT werden die Funkzeichen der Doria leiser. Erste Schiffe am Unglücksort: Frachter „Cape Anne“ und das Navy Schiff „Priv. William H. Thomas”. Eine Stunde nach dem Zusammenstoß hat die Stockholm die ersten Boote zu Wasser. Um 06.16 GMT hat die „Ile de France" / FNSM (46 000 BRT), die auf der Ausreise von New York wendet, am Unfallort 10 Rettungsboote im Wasser. Sie rettet 753 Personen von der Andrea und fährt nach NY zurück. 10.09 GMT: Amagansett/WSL sendet: Auf der Doria sind noch der Kapitän, der Wachkapitän und 17 Spezialisten. 15.43 GMT: Ein Coast Guard Cutter: Alle Besatzungsmitglieder von Bord, Schiff gesunken, um 16.45 GMT wird QUM gegeben. Die Andrea Doria ist also nach der Kollision noch 11 Stunden schwimmfähig. Am Seenotverkehr sind 29 See- und Landfunkstellen beteiligt. Als Folge dieses Schiffsunterganges wird UKW Ausrüstung, Sprechverkehr Brücke-Funkraum und bessere Radar-Ausbildung gefordert. 

Juli: Die DDR erlässt eine Uniformordnung für die Besatzungen der Handelsschiffe (Dienst- und Ausgehuniform). Die Uniformierung soll u.a. Ausdruck für ein Kollektiv anstelle der alten Besatzungsstruktur sein. Die Uniform soll nach dem Willen der Urheber auch beim Landgang getragen werden. Diese (Uniform-) Ordnung wird aber später weitgehend ignoriert. Praktisch wird eine Uniform nur bei der Ein- und Ausklarierung und bei offiziellen Besuchen von Funktionären getragen. In der Literatur wird sogar von Tauschgeschäften im Ausland gegen alkoholischen Getränken und Reisemitbringseln  berichtet. 

Juli: Die Bundespost gibt den Dienstbehelf „Bestimmungen über die Zulassung, den Einbau und die Prüfung von Funkanlagen auf Schiffen“, Ausgabe 1956 zum Preis von DM 3,40 heraus.

Juli: Lt Amtsblatt ist der Sprechfunkverkehr aus dem Gebiet der BRD mit portugiesischen Schiffen über Lissabon-Radio/CUL ab jetzt möglich. Der Preis für ein Dreiminutengespräch liegt zwischen 24,90 und 30,30 DM. 

1. August: Norddeichradio strahlt um 16.48 MGZ auf der Langwelle 125 kHz das Ozeanfunkwetter (OWX) für den östlichen Teil des Nordatlantik aus. 

1. August: Aus der Beitragsübersicht der See-Berufsgenossenschaft: Heuer Funker 1. Klasse DM 750.-, Funker 2. Klasse DM 717.- und Funker in der Fischerei DM 537.-. Abzüge (je zur Hälfte vom Reeder und dem Besatzungsmitglied): Rentenversicherung 11 %, Krankenversicherung 5,8 % und Arbeitslosenversicherung 3 %. 

27. August:  An der Seefahrtschule Bremen beginnt ein Lehrgang zum Erwerb des Seefunkzeugnis 1. Klasse. In den halbjährlich erscheinenden Anzeigen, die den Beginn von Lehrgängen an allen deutsche Seefahrtschulen anzeigen, tauchen erstmals (zunächst nur für Bremen) auch Funklehrgänge auf. 

August: Der erste Frachtschiffneubau der DDR, die 1.00 BRT/1.300 tdw große „Stralsund“ wird in Dienst gestellt. Die Planung für diesen Schifftyp I geht auf 1950 zurück, 1952 wird ein Modell auf der Leipziger Messe gezeigt (wer kennt die Funkausrüstung ?? ) Die Besatzung wird 20 Mann betragen und zwei Schwesterschiffe, die Rostock und die Wismar werden folgen. 

August: Die VIII CCIR Vollversammlung Warschau beschließt technische Standards für den UKW-Seefunk. Gegen den Wunsch Großbritanniens, das für Amplitudenmodulation plädiert, wird die Frequenzmodulation nach einem Vorschlag der USA beschlossen. Damit ist die Funkverständigung mit Flugzeugen, die weiterhin AM benutzen, in weite Ferne gerückt. Erstmals wird eine Untersuchung über ein für den Seefunk geeignetes Selektivrufverfahren angeregt. 

11. September (andere Quelle: 20. Februar): In Dresden stirbt der Prof. Dr. Heinrich Barkhausen im 75. Lebensjahr, der den etwas älteren Technikern wohl durch seine Röhrengleichung (S * D * R(i) = 1) bekannt ist und in der Tat war er die anerkannte Kapazität auf dem Gebiet der Elektronenröhren. Aber auch die Barkhausen-Kurz-Schwingungen und viele andere Arbeiten tragen seinen Namen. Zu seinem 100.Geburtstag (1981) findet ein Colloquium seiner ehemaligen Schüler statt und in der DDR gibt eine Sonderbriefmarke. 

14. September: Mit der Preisanordnung Nr. 629 (Gesetzblatt der DDR Nr. 86/56) werden die Preise  für Kopfhörer festgeschrieben. Die Standardausführung kostet 15,15 Mk und die mit der Gummimuschel 24,25 Mk. Preise für Rundfunkröhren werden in der Anordnung 626 wenig später festgelegt. Die Preisspanne von Senderöhren reicht von 86 Mk für eine LD 12 (Triode 12 W) bis 10.373 Mk für die SRL 355 (50 kW UKW Senderöhre). 

September: In Emden wird die Fa. Eissing KG in das Handelsregister eingetragen und beginnt mit dem Vertrieb und Einbau von Seefunkgeräten. 

30. September: Von Oktober 1955 bis September 1956 wurden von den deutschen Küstenfunkstellen abgewickelt:
Telegramme Land-See:  50.972, See-Land: 239.059.
Gespräche Land-See: 79.386, See-Land: 12.894.
Gespräche UKW: 10.033. 
Dazu kommen: 359 Presseaussendungen, 3.931 Wetter- und Eisberichte, 252 Funkarzttelegramme und 164 Funkarztgespräche 
sowie 311 Peilungen über das Peilnetz Nordsee. 
Der Bestand deutscher Seefunkstellen: Exakt 2.000 Stationen, davon 296 Telegrafiefunkstellen, 1.224 Sprechfunkstellen. 480 Stationen haben Telegrafie und Sprechfunk. 576 Schiffe haben eine Kurzwellen - Anlage, davon können 182 auf Kurzwelle telefonieren. 
Im Lauf dieses Jahres werden von deutschen Küstenfunkstellen 220 Seenotfälle (SOS-MAYDAY) und 392 Dringlichkeitsrufe (XXX/PAN) bearbeitet. Es wird gemeldet, dass viele Seenotrufe durch unsachgemäße Überprüfung der automatischen Notzeichengeber ausgelöst werden. (Erste Klage über Fehlalarme vor der Einführung des GMDSS - alles schon einmal dagewesen!) 

September: Erstes Decca true motion Radargerät auf Handelsschiffen.

1. Oktober: Mit zunehmender Größe der deutschen Handelsflotte wird über einen Engpass bei den Patentinhabern geklagt. Registriert sind folgende gültige Seefunkzeugnisse: 1. Klasse: 210, 2. Klasse: 557 und Sonderfunkzeugnisse: 662. 

11. Oktober: Der Nautische Verein Bremen formuliert Bedenken über die geplante Schließung der Küstenfunkstelle Elbe-Weser-Radio und leitet einen Antrag auf Fortbestehen über den Senat an das Postministerium in Bonn. 

1. November: Im Kurzwellentelegrafiefunkdienst von Norddeichradio werden die Rufzeichen DAN (1. Frequenzreihe), DAM (2. Frequenzreihe) und DAL (3. Frequenzreihe) verwendet. Für die Funktelephonie gelten die Rufzeichen DAJ und DAK. 

13. November: Norddeich Radio wird an das Telegramm-Wählnetz (Tgw) angeschlossen. 

3. Dezember: In Bremen feiert die DDG Hansa ihr 75-jähriges Bestehen. Die Flotte besteht aus 44 Schiffen mit zusammen 205.000 BRT. 

Am 10. Dezember erhalten J. Bardeen, W. H. Brattain und W. Shockley (alle Bell Laboratories) den Nobelpreis für Physik für die Erfindung des Transistors.

15. Dezember: Im Bundesgesetzblatt II S 1579 wird die Verordnung über die Sicherung der Seefahrt verkündet. 
Sie wird am 1. Januar 1957 in Kraft treten. Die Überschriften: 
§ 1: Geltungsbereich, 
§ 2 Sturm- und Gefahrmeldungen, 
§ 3 Verhalten bei Eisgefahr, 
§ 4: Vorsichtsmaßnahmen auf dem Nordatlantischen Ozean, 
§ 5: Verhalten bei Seenotfällen, 
§ 6: Besondere Vorschriften über das Verhalten nach Zusammenstößen, 
§ 7: Rettungssignale, 
§ 8: Morselampen, 
§ 9: Strafen, 
§ 10 Berlin-Klausel, 
§ 11 Inkrafttreten. 
In der Anlage 1 (Formvorschriften für Gefahrmeldungen) werden typische Beispiele solcher Meldungen vorgestellt. 

21. Dezember: Bei Norddeichradio werden die 10 kW-Einseitenbandsender 110 und 111 sowie der Kurzwellensender 115 in Betrieb genommen

Dezember: Die 29. Ausgabe der "Nomenclature des stations cotieres et de navire" (Verzeichnis der Küsten- und Seefunkstellen)  kann zum Preis von 13 Schweizer Franken in Genf bei der UIT bezogen werden. Wenig später erscheint die 18. Ausgabe der "Liste alphabetique des indicatifs d’appel" (Alphabetische Rufzeichenliste) und kostet 11,50 Schweizer Franken. 

1956: Über Norddeichradio werden in diesem Jahr 367.353 Funktelegramme und 99.966 Funkgespräche abgefertigt.


Neue Geräte 1956
S 519-50 Telefunken 155 Watt Mittelwellen Telegrafiesender A1/A2 für 50 Hz
SE 535/1+2 Hersteller: Telefunken. Grenzwellen-Funktelefon 1,6 bis 3,8 MHz, A1/A3. 65 Watt (Februar) mit  11 Sendequarzen (wichtig im Fahrgebiet „Große Seen“). Später auch mit Sprechfunk Alarmzeichengeber lieferbar. Der Empfänger kann als mit Festfrequenzen  oder mit durchstimmbarer Skale betrieben werden. 
Debeg liefert die erste Mast-Antennen („Storchennest“). 
HAGENUK verbessert die zunächst für 6 Kanäle konzipierte UKW-Anlage USE 102 für mehr Kanäle und liefert das Gerät als USE 124 auch für den Polizeifunk im 4-m-Band aus. 
MS N 70: Mittelwellen-Notsender  70 W, Festfrequenz 500 kHz/A2, Anoden-Schirmgitter-Modulation vom Umformer 500 Hz, Röhren 3 x QE 06/50 oder 807, 1 x GR 150 DM, Umformer 24 V=/220 V 500 Hz.
Von Philips kommt die UKW-Sprechfunkanlage DRR 296/160 auf den Markt.
Die ELNA bietet das neue Kelvin und Hughes Radargerät Type 14 (erstmals mit einer Schlitzantenne und damit geringem Windwiderstand) für ca. 14.000 DM an. Das ist – wie die Vertriebsgesellschaft mitteilt – ein sehr günstiger Preis für ein solches Gerät.
Das Funkwerk Köpenik stellt mit dem RFT 25 W einen Mittelwellen-Notsender vor. Er ist im Bereich 405 bis 535 kHz durchstimmbar, hat Frequenzrasten und 2 Endröhren SRS 503, von denen eine als Reserve eingebaut ist. Ein Zusatzgerät ist die Ladeeinheit für den Not-Akkumulator. 
Die Funkwerke Dabendorf haben den Seefunk-Empfänger Dabendorf 1340.5A1 jetzt in einer Ausführung mit Miniaturröhren im Programm, Frequenzbereiche von 129 kHz bis 30 MHz.

Seefunkzeugnisse 1956
Nach bisher vorliegenden Informationen erwarben im Jahr 1956 in der BRD ein Seefunkzeugnis bzw. waren für die genannten Semester eingeschrieben. 

Am 23.01.1956 (Nachprüfung) zum 1. Klasse bei der OPD Bremen: G. v. Sparr.
Im Januar 1956 (Fu 11) zum 2. Klasse bei der OPD Bremen): Günther Ankenbauer, Hans-Georg Aschenbach, 
Wilhelm Bornemann, Konrad Breitfeld, Hans Brüning (gut),  Stefan Drosu, Erwin Habeck, Udo Hofschneider, Klaus Malina, 
Horst Max, Karlheinz Patzner, Hans Reents, Claus Rother, Friedrich Roselt, Fred Schwengsbier  (gut), Mathias Spitzkopf (gut), 
Horst Vieth, Walter Wagner, Richard Töpfer. 
Die Nachprüfung zum 2. Klasse bei der OPD Bremen:  Karl Grosspätsch.
Die Nachprüfung zum 1. Klasse bei der OPD Bremen: G. Roll. 
Am 12.07.1956 in Bremen (FU 12) zum 2. Klasse bei der OPD Bremen: Henry Bernack, Rudolf Borzek, Johann Brunier  (gut), 
Herbert Bühner, Helmuth Gruber, Egon Hartjen, Hans-Georg Korth  (gut), Hans Krönert, Hans-Jürgen Leufert, Herbert Michalski, 
Christian Timm, Gerd Voss. 
Im Dezember 1956 zum 1. Klasse  ( Fe 1 ??? Bremen ) bei der OPD Bremen: Hanswerner Grums, Harm Hasbargen, 
Rolf-Edgar Jodscheit, Günther Mess, Arno Müller (Leer), Karl-Heinz Müller  (Oldb.), Günther Lange, Heino Schnebbe, 
Hugo Venhofen. 

Am 15.10.1956 zum 2. Klasse bei der PTT Bern: Bruno Maier, Walther Baumann. 
Im November zum 1. Klasse bei der PTT Bern:  Marcus Wieland. 

2. u. 26. März, 14. April, 25, 26. u. 31. Mai 1956 Seefunk–Sonderzeugnis in Leer: Kurt Hoffmann, Hans Burlager, 
Bernhard Soeken, Christian Gerdes, Johannes Janssen, Heinz Scheeren, Karl Orth, Egon Noormann.
30. Juni 1956 Seefunkzeugnis 2. Klasse Leer:  Helmut Beyer, Erwin Liebtrau, Lothar Blum.
11. und 20. Oktober, 18. Dezember. Seefunk-Sonderzeugnis in Leer:  Julius Reiners, Horst-Dieter de Boer, 
Wolf Kähler, Heinz Kaufmann. 
19. Dezember Seefunkzeugnis 2. Klasse in Leer:  Ingeborg Jünemann, Cornelius Janssen, Hermann Sonnemann.


Urheber gem. §7 Urh.G.: Hans-Georg Korth, Bremen  (Mit freundl. Genehmigung im Mai 2012)
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Jahrgang 1957

1. Januar: Das Funkamt Norddeich ist mit Wirkung vom 31. Dezember 1956 aufgehoben worden. Die Küstenfunkstellen Kiel Radio und Norddeichradio, die Peilfunkstellen Norddeich Gonio und St. Peter-Ording Gonio, sowie die Dienststelle Funkdienstbeobachter (See) sind zusammen mit Elbe-Weser-Radio und Elbe-Weser-Gonio von heute an dem Funkamt Hamburg unterstellt. Alle Angelegenheiten des Küsten- und Peilfunkdienstes, die bisher durch die OPDn Bremen und Kiel bearbeitet wurden, werden künftig von der OPD Hamburg erledigt. Die fachliche Unterstellung der Dienststelle Funkdienstbeobachter (See) unter das FTZ bleibt vorläufig bestehen. (Amtsblatt Nr. 9/1957)

1. Januar: Für Funkoffiziere gilt für dieses Jahr lt. Heueraufstellung der See-BG für Inhaber des Seefunkzeugnisses 1. Klasse 750 DM und für Inhaber des Seefunkzeugnis 2. Klasse 717 DM pro Monat. Diese Sätze schließen den Sachbezugswert mit ein. 

21. Januar: Die Regionale Funk-Verwaltungskonferenz der Nord- und Ostsee- Anliegerstaaten (andere Quelle: Internationale Konferenz für den See-Sprechfunkdienst) in Den Haag arbeitet einen UKW Seefunkplan aus. Unter den Teilnehmerstaaten ist die Bundesrepublik, während die DDR Beobachter schickt. Am 26. Januar wird das „Abkommen über den See-Sprechfunkdienst auf UKW“ von allen 12 Verwaltungen unterzeichnet. Das Abkommen regelt: Anruf und Sicherheit, Schiff-Schiff-Verkehr, Hafen- und Öffentlicher Funkverkehr. Hier werden die 26 Kanäle im UKW Seefunkband festgelegt (9 Simplex- und 17 Duplex - Kanäle). Das Abkommen wird am 1. Oktober 1957 in Kraft treten. 

31. Januar:  Christian Hülsmeyer stirbt im 76. Lebensjahr in Ahrweiler bei Düsseldorf. Er erhielt 1904 das Patent (DRP  165 546 „Telemobiloskop – um metallische Gegenstände mittels elektrischer Wellen einem Beobachter zu melden“). Im gleichen Jahr gründet er eine Telemobilgesellschaft mit Sitz in Hannover und Mannheim. Erste öffentliche Vorführung am 18. Mai 1904 in Köln. Sein deutsches und auch ein britisches Patent (13 170) laufen aus, weil er die Gebühren nicht bezahlen konnte. Einige seiner Originalgeräte sind im Besitz des Deutschen Museums in München. 

8. Februar: Seenotfall „Stralsund" / DCZM 1.200 BRT, DDR vor der englischen Küste. Unglücksursache: Gerissene Schweißnähte. 

20. Februar: In Bremen feiert der Norddeutsche Lloyd das 100-jährige Bestehen der Reederei. Die Flotte besteht aus 36 Überseeschiffen mit 217.388 BRT bzw. 294.388 tdw. 

22. Februar: Aus Anlass des 100. Geburtstages von Heinrich Hertz gibt die DBP eine Gedenkbriefmarke heraus. Wert: 10 Pfennig, Auflage: 2 Mio. 

10. April: Ägypten gibt offiziell die Passage durch den Suez-Kanal wieder frei. 

20. März: Norddeichradio nimmt die neue Telefunken-Rundstrahl-Antenne mit dem Spitznamen „Papst-Finger“ auf Turm III in Betrieb. 

22. März: (Um-)Organisation des Küstenfunkdienstes der DBP. Alle Angelegenheiten des See-, Küsten- und Peilfunkdienstes, die bisher durch die OPDn Bremen und Kiel bzw. das FTZ bearbeitet wurden, werden künftig von der OPD Hamburg erledigt. Die Dienststelle Funkdienstbeobachter (See) untersteht vom 1. März 1957 an auch fachlich dem Funkamt Hamburg. Vom selben Zeitpunkt an hat das Funkamt Hamburg die Herausgabe der „Mitteilungen für Seefunkstellen“ übernommen. Beim FTZ bleiben: Technik bei Küsten- und Peilfunkstellen, Technik der Seefunkstellen und Ortungsfunkanlagen auf Schiffen, die Baumusterprüfungen  für Seefunkgeräte, die Erteilung der Genehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb von Seefunkstellen, die damit verbundene Erstellung der Berichtigungen und Ergänzungen für die internationalen Verzeichnisse, die Beschaffung internationaler Verzeichnisse, die Aufstellung und Herausgabe der ADA VI, 8 sowie des Handbuchs für den Seefunkdienst. Die OPDn Bremen und Kiel sind weiterhin zuständig für den Seefunk-Prüf- und Abnahmedienst sowie die Abnahme der Prüfungen für Seefunker in ihrem Bezirk.  (Amtsblatt 29/1957)

18. April: Inbetriebnahme der neuen Empfangsfunkstelle im Erdgeschoß des Fernmeldedienstgebäudes Utlandshörn (Rückverlegung vom Dachgeschoß) (Brand) 

1. Mai: Der Nebelwarndienst über Elbe-Weser-Radio wird auch auf dem Bereich der Weser ausgedehnt (474 kHz (Telegrafie) und 2802 kHz (Telephonie)).

3. Mai: Norddeichradio feiert das 50-jährige Jubiläum als Küstenfunkstelle. Unter den elf Antennenmasten befinden sich noch vier 65 - Meter-Antennenträger aus dem Gründungsjahr 1907. Vom 23. bis zum 29. Mai übernimmt Norddeichradio versuchsweise den Mittelwellen Funkverkehr von Elbe-Weser-Radio. 

Mai: Das Abkommen über den internationalen Rheinfunkdienst auf UKW wird in Brüssel beschlossen.

17. Mai: In London stirbt im 73. Lebensjahr Otto Böhm, ein RADAR-Pionier, dem wir u.a. die Kurzwellen-Tannenbaum-Antenne verdanken. 

Mai: Mit der Fu 14 werden in Bremen erstmals Beamtenanwärter der Deutschen Bundespost für den Erwerb des Seefunkzeugnisses 2. Klasse ausgebildet. 

23. bis 29. Mai: Versuchsweise Übernahme des Mittelwellen-Funkverkehrs von Elbe-Weser-Radio durch Norddeichradio. (Brand) 

1. Juni: Der Sammelanruf von Norddeichradio wird nicht mehr auf 125 kHz gesendet. Die Aussendung erfolgt auf 444 kHz und auf den DAM-Frequenzen. Den 08.50 und den 20.50 UTC Wetterbericht sendet Norddeich jetzt auf zwei DAM Frequenzen. Die Schiffspresse wird um 16.00 GMT auf drei Kurzwellenfrequenzen abgestrahlt. Der Ozean-Funk-Wetterbericht folgt danach auf einer Kurzwellenfrequenz. 

25. Juni: Erster „Tag der deutschen Seeschifffahrt“ nach dem Weltkrieg. Aus Anlass dieses Tages, verbunden mit den Küstenjubiläen (NDL 100 Jahre, HAPAG 110 Jahre, VDR 50 Jahre) gibt die Deutsche Bundespost eine Sonderbriefmarke heraus. Als Motiv wird ein Kombischiff abgebildet, der Wert beträgt 15 Pfennig und die Auflange ist 10 Mio. Stück. Erster Ausgabetag 25. Juni 1957. 

Juli: Abkommen zwischen der DGzRS in Bremen und dem Deutschen Roten Kreuz Seenotdienst (Dresden) zur Rettung von Menschenleben in den Ostsee mit einer Übereinkunft zur vermittelnden Unterstützung über Funk zwischen Kielradio und Rügenradio. 

26. Juli: Das im Bundesgesetzblatt II Seite 713 veröffentlichte Seemannsgesetz (Seemg) löst die aus dem Jahre 1902 stammende Seemannsordnung ab. 
Die Überschriften der Abschnitte:
1. Allgemeine Vorschriften
2. Seefahrtbücher und Musterung
3. Heuerverhältnis der Besatzungsmitglieder
4. Arbeitsschutz
5. Ordnung an Bord
6. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. 
Der § 4 definiert als Schiffsoffiziere:
1. die Angestellten des nautischen oder technischen Schiffsdienstes, die eines staatlichen Befähigungszeugnisses bedürfen.
2. die Schiffsärzte
3. die Seefunker, welche Inhaber eines Seefunkzeugnisses 1. oder 2. Klasse sind
4. die Zahlmeister. 
Das Gesetz enthält u.a. die Rechtsgrundlage für die Untersuchung auf Seediensttauglichkeit aller Kapitäne, Schiffsoffiziere und Besatzungsmitglieder. Das Gesundheitszeugnis hat eine Gültigkeit von 2 Jahren. 

26. Juli: Das Gesetz über die Statistik der Seeschifffahrt wird im Bundesgesetzblatt II S. 739 verkündet. Der § 1 sagt: Die Statistik der Seeschifffahrt wird als Bundesstatistik durchgeführt. Sie umfasst:
1. Die Seeschiffbestandsstatistik
2. die Seemannsstatistik
3. die Seeverkehrsstatistik
4. die Seeunfallstatistik,
wobei die Seemannsstatistik den Seemannsämtern obliegt. Die Aufbereitung besorgt der See-Berufsgenossenschaft. 

Juli: Bei Norddeichradio wird der neue Empfänger EK07 von Rohde & Schwarz erprobt. Er soll die Köln-, Schwabenland- und Lorenz- Empfänger ablösen. Später kommen die Telefunken-Empfänger 454 Kw/2 und E390 in die Empfangsstelle Utlandshörn. 

12. September: Auf der September Veranstaltung des Nautischen Vereins zu Bremen spricht Dr. med. Schade zum Thema: „Anforderungen an das Sehvermögen des Funkoffiziers“

21. September: Seenotfall Viermastbark „Pamir" / DKEF. Funkausrüstung: 1 Hauptsender Telefunken SM 519 160 W, 1 Notsender Telefunken SM 203 50 W 500 kHz, 1 KW Sender Lorenz S 540 210 W, 1 Hauptempfänger Siemens E 566. 1 Notempfänger DEBEG E 500, 1 Autoalarmgerät Lorenz Lo 572a. 1 Alarmzeichengeber DEBEG AT 510. 1 tragbare Funkanlage Elektromekano-Hagenuk. Die Funkanlage wird vom Seeamt später als „über das bestimmungsgemäß Erforderliche hinausgehend“ bezeichnet. Der Funkoffizier: Wilhelm Siemers SFZ 2 von 1924. Das Schiff befindet sich auf der Reise von Buenos Aires nach Hamburg. Es hat eine Besatzung von 86 Mann, darunter 51 Offiziersanwärter. 6 Personen werden gerettet. 
Am 21. September 13.36 GMT sendet die Pamir: “XXX drifting in heavy hurricane without sails in posn 35.57 n 40.20 w please ships in vicinity give posn answ 480”. 
Um 14.00 folgt die Seenotmeldung: “SOS german fourmastbark pamir at posn (wie oben) all sails lost lopside 35 degrees still gaining ships in vicinity please communicate, master”. Die Meldung wird um 14.04 GMT wiederholt.  „Penn Trader“ und „Tan Duke“ (andere Quelle: "Tank Duke" / DALY) bestätigen und laufen auf die Unfallposition zu. Um 14.54 GMT: “SOS de DKEF rush rush to us german fourmastbark pamir danger of sinking master” und um 14.57 GMT: “now speed ship is making water danger of sinking”. Um 15.03 GMT hört die als Leiter des Seenotfunkverkehrs arbeitende „Penn Trader“ den letzten verstümmelten Seenotruf. Der als Ursache vermutete tropische Hurrican „Carrie“  wurde seit Tagen in den NSS (Washington) -Wetterberichten gemeldet, wenn auch die Zugrichtung nicht immer ganz genau vorhergesagt wird. Portishead/GKU meldet dagegen noch am 20. 9. 09.30 MGZ: no storm warnings (Grund: Portishead hält sich genau an seine Vorhersagegebiete, und Carrie liegt zu diesem Zeitpunkt noch bei 47 W und damit außerhalb des South-Western Sector). Am Untergangstag der Pamir wird Carrie auch im Portishead Wetterbericht erwähnt. Das Seeamt stellt später fest, dass zur Unglückszeit die Wetterberichte von Washington/NSS 06.00z, St. Lys/FFL 0850z, Portishead/GKU Analyse 11.30z, Horta/CTH 1230z und der Norddeich-Ozeanfunkwetterbericht 17.50z Gefahrenhinweise enthielten. Jedoch war die beste Verfolgung des Wirbelsturm nach NSS möglich, während die europäischen Wetterberichte (mit Ausnahme St. Lys) ihn erst spät in ihren Prognosen eingeführt haben. Nach dem Seenotfall strahlt Norddeichradio eine Aufforderung in deutsch und englisch ab, den vermuteten Unglücksort anzusteuern und zu suchen. Am 23. September 08.38 GMT findet die „Saxon“ (Rufzeichen MJFT oder WKZZ ??) das Rettungsboot Nr. 5 mit 5 Überlebenden und am 24. September 16.41 GMT findet die „Absecon“ das Boot Nr. 2 mit einem Überlebenden. Insgesamt haben 11 Flugzeuge in 500 Flugstunden und 60 Schiffe aus 13 Nationen 7 Tage gesucht. Die Suche wird am Samstag, d. 28. September eingestellt. Die Leitung des Seenotfunks hatte der USCG Kutter „Absecon“. Das Seeamt teilt die Untersuchung in zehn Punkte und behandelt unter Punkt 6 den Funkverkehr. Als Sachverständige für den Seefunk werden OI R. Harder von der OPD Hamburg und Am. G. Nanninga (Norddeichradio) gehört. Die Befragung dreht sich wesentlich um die Punkte: Welche Wetterberichte werden in diesem Gebiet normalerweise aufgenommen? Waren die atmosphärischen Bedingung für die Aufnahme auf Kurzwelle gestört? Die am 20. September von Bord abgesandten Telegramme (mit Erlaubnis des Seeamtes durchgesehen) enthalten keine Hinweis auf einen Wirbelsturm. Auf die spätere Anfrage „an alle Seefunkstellen“, wer in den letzten Tagen vor dem Untergang mit der Pamir noch Funkverkehr hatte, hat sich niemand gemeldet. Das könnte, wie das Seeamt feststellt, „ein Anzeichen auf eine gewisse Passivität des Funkers Siemers“ (Verwaltungsaufgaben, die sich bei schönem Wetter gut erledigen lassen??) sein. Einiges deutet darauf hin, dass die Schiffsleitung erst am Morgen des 21. September Warnungen über den Hurrican „Carrie“ erhalten hat. Empfehlung des Seeamtes nach dem Untergang: Hell-leuchtende Rettungsmittel (Pamir-Boote sind naturfarbig lackiert), Radarreflektoren, Funkbaken. In der Seeamtsverhandlung am 10. März 1958 wird auch das Verhalten des MS „Brandenburg" / DIME behandelt. Das Verhalten des Funkoffiziers und des 2. Offiziers wird scharf getadelt weil sie die Seenotmeldung der Pamir der Schiffsleitung nicht zur Kenntnis gebracht haben. Beide haben nach der Rückkehr des Schiffes abgemustert (Az. 22/58)

23. bis 25. September: Norddeichradio übernimmt versuchsweise den Grenzwellen-Funkverkehr von Elbe-Weser-Radio. 

30. September: Im Zeitraum 1. Okt. 1956 bis 30. Sept. 1957 wurden von den deutschen Küstenfunkstellen bearbeitet:
Telegramme Land - See 69.682
Telegramme See – Land 328.726
Gespräche Land - See 15.138
Gespräche See – Land 90.688
Das Peilnetz Nordsee meldet 174 Peilungen, davon 29 in Seenotfällen.

Am 1. Oktober sind in der BRD 2.205 Seefunkstellen registriert, davon 668 mit Kurzwellenanlage. 

1. Oktober: In der Bundesrepublik wird der UKW Seefunk mit 26 Kanälen eingeführt. (Siehe 21. Januar 1957). Der Kanal 26 wird Norddeichradio, Elbe-Weser-Radio und Kielradio zugeteilt, den Kanal 27 teilen sich Helgolandradio und Hamburg Radio. Küstengebühr DM 1,80 pro 3 Minuten. Landgebühr je nach Entfernung, mindestens aber DM 0,32

3. Oktober: Im Gesetzblatt der DDR (Nr. 65/57) erscheint die „Anordnung über den Erwerb von Großfunkzeugnissen“ Danach gibt es zwei Zeugnisse: Das Großfunkzeugnis 1. und das 2. Klasse, die zum Dienst bei festen Funkstellen, Küstenfunkstellen, Wetter- und Pressefunkstellen und bei der Funküberwachung berechtigen. Die Ausbildung erfolgt an der Ingenieurschule der Deutschen Post und dauert für das Zeugnis 2. Klasse zwei Studienjahre. Die auf drei Jahre befristete Gültigkeitsdauer der Zeugnisse kann verlängert werden. Ein Übertritt in andere Funkdienste kann nach Lehrgangsbesuch (evtl. verkürzt)  und Prüfung erfolgen. Für Funkzeugnisse, die vor dem 8. Mai 1945 ausgestellt wurden, gibt es Übergangsbestimmungen. 

4. Oktober: Start des ersten künstlichen Erdsatelliten „Sputnik I“. An Bord sind zwei Funksender 20 und 40 MHz, Flughöhe 226/947 km, Sputnik verglüht am 4. Jan. 58 nach 1400 Erdumrundungen. 

4. Oktober: In London stirbt im 86. Lebensjahr Frederic George Creed, der in England ab 1912 die nach ihm benannten Apparate zum schnellen und mechanischen Geben von Morsezeichen gebaut hat. 

Oktober: Der Thyristor wird erfunden. 

Oktober: Neben den Rufzeichen DAN (Norddeichradio), DAO (Kielradio) und DAC (Elbe-Weser-Radio) sind an den Küsten der Bundesrepublik folgende Rufzeichen für Küstenfunkstellen vergeben:

DCA Weser Feuerschiff Radio
DCB P 12 Feuerschiff Radio
DCC S 2 Feuerschiff Radio
DCD P 8 Feuerschiff Radio
DCG Elbe-Feuerschiff 3 Radio
DCH Elbe-Feuerschiff 1 Radio
DCK Elbe-Feuerschiff 2 Radio
DCL Fehmarnbelt-Feuerschiff Radio
DCM Flensburg-Feuerschiff Radio
DCN Kiel-Feuerschiff Radio
DCO Bremen-Feuerschiff Radio
DCQ Robbenplate Leuchtturm Radio
DAG St. Peter Ording Gonio
DAE Elbe Weser Gonio
DAQ Norddeich Gonio

Oktober: Die Frequenz 3512 kHz wird als zusätzliche Schiff-Schiff Frequenz für Fischkutter freigegeben. Dies führt zur Entlastung der 2421 kHz.

Oktober: Einige Gebühren im Seefunkdienst:
Genehmigungsgebühr für Bordfunkstellen: DM 6.- pro Monat.
Sammelrufzeichen für Bordfunkstellen: DM 8.- pro Monat.
Funktelegramm pro Wort (deutsches Schiff, deutsche Küstenfunkstelle)
DM 0,30 Bordgebühr, DM 0,30 Küstengebühr, DM 0,15 Landgebühr. 
Funkpeilung DM 6,00,  (DM 4.- QTG Signale)
Funkgespräche für 3 Minuten (Minimum)
Nahzone: DM 12.- Fahrgast und DM 6.- andere Schiffe
1. Weitzone DM 32,70
2. Weitzone DM 40,80

November: Das in diesem Monat in Dienst gestellte Eisenbahn-Fährschiff „Theodor Heuß" / DBFV (5.583 BRT) ist für 1.500 Fahrgäste zugelassen und hat eine Besatzung von 240 Personen. Die Funkausrüstung: 1 Allwellen Empfänger E 566 (Siemens), 1 Kurzwellen-Grenzwellen Empfänger E 92 f (Siemens), 1 Notempfänger E 500 (DEBEG), 2 Mittelwellen Telegrafie Sender S 519, 300 Watt (Telefunken), 2 Grenzwellen Sender S 509 mit 16 Quarzen und 160 Watt (Lorenz), 1 Notsender S 203, 500 kHz, 80 Watt (Telefunken), 1 Akkumulator 24 Volt 180 Ah, 1 Alarmzeichengeber DEBEG AT 512 1 tragbare Rettungsbootstation SE 102 (Telefunken). 1 UKW Anlage (2 m) und eine UKW Anlage (4m-Band) für dienstlichen Verkehr. 

Dezember: Der Seefunk Prüf- und Abnahmedienst wird dem Funkamt unterstellt

18. Dezember: Inbetriebnahme eines 10-kW-Kurz/Grenzwellensenders Typ Rohde und Schwarz SK 10/863 mit einer Breitband-Reusen-Antenne bei der Sendefunkstelle Norddeich (Brand) 

31. Dezember: Die „World Spendour“ (25.585 BRT) sinkt nach zwei Explosionen im Mittelmeer. Sie war mit 8 Mio. US $ versichert. Damit beginnt eine Serie von Tankerunfällen durch Explosionen an Bord. 


Neue Geräte 1957
E 566 (Siemens) Allwellen Funkempfänger, Frequenzbereich 14 kHz – 21 kHz und 85 kHz bis 30 MHz in 12 Bereichen, von 1,5 bis 30,3 MHz arbeitet der Empfänger als  Doppelsuper, Quarzeichung, Frequenzlupe, 220 V 50 Hz, Bandbreiten: A1 +/- 500 Hz, A2/A3 schmal +/- 1 kHz und A2/A3 breit +/- 2,7 kHz. Die Siemens Bezeichnung ist Funk 745 E 310. (April). 
Das Telefunken SE 535 Grenzwellen Funktelefon. Sender 80 Watt, Sender und Empfänger je 11 Quarzfrequenzen (Sendebereich 1,6 bis 3,9 MHz , Empfänger auch durchstimmbar in drei Bereichen: (1,5 bis 4 MHz, 550 bis 1.500 kHz, 200 bis 400 kHz). Dazu passend: Selbsttätiger Sprechfunk-Alarmzeichengeber mit Uhrwerk (AZG 514)
Von Lorenz stammt ein UKW Funkgerät SEM 7 160 GS, 15 Watt mit 8 (später 28) Kanälen. Das Bediengerät heißt DEBEG BG 531/BG 530.
Der AR 8516 ist ein Dreifachsuper der RCA und überstreicht den Bereich von 80 kHz bis 30 MHz in 18 Bändern. Bandspreizung und Trennschärfe sind in Stufen einstellbar, Skaleneichung ist mittels Quarz möglich.  Die 1. ZF ist abstimmbar (1 bis 4 MHz), die beiden anderen Zwischenfrequenzen sind 455 und 45 kHz. Für den Einseitenbandempfang ist der Empfänger vorbereitet. 
Racal (Großbritannien) stellt den neuen Seefunk-GW-KW-Empfänger RA 17 vor. In 5 Teilbereichen deckt er den Frequenzbereich von 980 kHz bis 30 MHz ab. Über einen Konverter kann auch der Bereich  von 10 bis 980 kHz empfangen werden. Das 23-Röhren-Gerät verfügt über einen Eichpunkt-Geber und eine Wadley-Loop Frequenzfixierung. 
Bei Norddeichradio wird der neue Empfänger EK07 von Rohde & Schwarz erprobt. Er soll die Köln-, Schwabenland- und Lorenz- Empfänger ablösen. Später kommen die Telefunken-Empfänger 454 Kw/2 und E390 in die Empfangsstelle Utlandshörn. 
Neu auf DDR Schiffen: 100 W Sender für Mittelwelle Typ FGS 130, Funkwerk Köpenik und 100 Watt Sende- und Empfangsanlage für Grenzwelle Typ FGS 60. DDR Handelsschiffe werden mit FGS 161 (800/200 W KW Sender) und FGS 171/172 (800 W MW-Sender) vom Funkwerk Köpenick ausgerüstet. 
Seefunkzeugnisse 1957
Nach bisher vorliegenden Informationen erwarben im Jahr 1957 in der BRD ein Seefunkzeugnis bzw. waren für die genannten Semester eingeschrieben.

Im Januar 1957 zum 2. Klasse (FU 13) bei der OPD Bremen: Werner Bobist, Ernst Brunner, Adolf Deutschmann, 
Friedrich-W. Eden, Adolf Ehring, Detlef Harken, Sigurd Janssen, Heino Mempel, Eberhard Pache,  (sehr gut), Konrad Ruff, 
Heinrich Scheele (sehr gut), Harald Sikora, Hansalbr. Simos (gut), Klaus Tschirske, Wilhelm Turk, Werner Voigt, Hilmar Wiesner. 
Im Mai 1957 zum 1. Klasse bei der OPD Bremen:  Alfred Schiewe. 
Am 03.07.1957 zum 2. Klasse (FU 14) bei der OPD Bremen:  Günther Bleckriede, Franz Dirnberger, Manfred Dörries, 
Otfried Dralle, Heiko Gimbel, Gerhard Gollon, Wolfgang Greger (gut), Karl Gutjahr, Egon Haase, Klaus Hempel, 
Hansgeorg Hense, Manfred Herzog, Helmut Hinrichs, Ernst Koziol, Günther Meyer, Heinrich Osenger, Alois Salfner, 
Elmar Schmidt, Wolfgang Schmidt (gut). 

11. April Seefunk-Sonderzeugnis in Leer:  Reinhard Koesling, Heinz Schreiber. 
17. Mai 57 in Leer: Jürgen Reiners. 
21. Mai 57 in Leer: Norbert Hiwa, Lothar Oberfeuer. 
Juli 57 in Leer: Karl Köhler, Karl Jürgens. 
13. September 57 in Leer: Harro Greve. 
08. Dezember 57 in Leer: Karl Mammen. 
4. und 30. August Seefunkzeugnis 2. Klasse in Leer:  Ludwig Fahrenhold, Manfred Pfeiffer.
Zum Seefunksonderzeugnis in Leer: Bruno Behrens.
17. Dezember 1957, Seefunkzeugnis 2. Klasse in Leer:  Heinz Sieber, Rudi Schulze, Gerhard Simmering, 
Diederikus Harbers, Geede Remmers, Peter-Jürgen Kriesel., 
31.12.57 in Leer: Karl Lorenz. 

Im Dezember 1957 zum 2. Klasse bei der PTT Bern: Renato Kern, Erich Walter 


Urheber gem. §7 Urh.G.: Hans-Georg Korth, Bremen  (Mit freundl. Genehmigung im Mai 2012)
Zur Seefunk-Homepage
Version: 06-Jun-12 / HBu

 
 
 
 
 
 
 
 

Historisches rund um die Telegraphie
Seefunktechnik der deutschen Handelsmarine
Zusammenstellt von Hans-Georg Korth


Jahrgang 1958

1. Januar: Das „Abkommen über die Errichtung eines internationalen beweglichen UKW Sprechfunkdienstes für die Rheinschifffahrt„ tritt in Kraft. Das auf der Konferenz am 11. bis 15 März 1957 beratene Abkommen regelt u.a.: Dienste, Rufzeichen, Stromkilometer, Sprechwege (Kanäle), Wache auf K 16

1. Januar: Für Funkoffiziere gilt für dieses Jahr lt. Heueraufstellung der See-BG für Inhaber des Seefunkzeugnisses 1. Klasse 861 DM und für Inhaber des Seefunkzeugnis 2. Klasse 777 DM pro Monat. Diese Sätze schließen den Sachbezugswert mit ein. 

3. Januar: In Berlin-Dahlem stirbt im 75. Lebensjahr der Physikers Alexander Meißner. Der Telefunken-Ingenieur baut 1911 den Telefunken-Kompass, sowie ein Drehfunkfeuer mit Nordkennung und rotierendem Leitstrahl. Für den Tonfunkensender entwickelt er eine Hilfsfunkenstrecke, welche Frequenz und Amplitude gleichmäßiger macht. 1913 entsteht der Empfänger-Überlagerer mit Röhren, das so genannte „Schwingaudion“. Weitere Patente erhält er auf die Gittermodulation bei Sendern, Richtantennen und Kurzwellen-Parabolspiegel -Antennen, 1928 arbeitet er mit Quarzoszillatoren. Der mit zahlreichen in- und ausländischen Ehrungen ausgezeichnete Physiker hat die Rechte an über 200 Patenten. 

Januar: Die Neuauflage des „Handbuch Seefunk“ erscheint erstmals als Ringbuch. Preis DM 13,30.

9. Januar: Im Gesetz über den zweiten Fünf-Jahres-Plan der DDR (Gesetzblatt der DDR 56/60) wird u.a. bestimmt dass die Küstenfunkstelle Rügenradio modernisiert werden soll. 

17. Februar: Papst Pius XII erklärt die Heilige Clara von Assisi zur Schutzpatronin des Fernsehens. 

Februar: Die HAPAG stellt das Fahrgastschiff „Ariadne "/ DGET, (ex „Patricia" / SGUN, 7.505 BRT) für 300 Fahrgäste und 193 Besatzungsmitglieder in Dienst. Das Schiff wird später (1961) verkauft und soll dann in Holland als Wohnschiff Verwendung finden. Zur gleichen Zeit wird in Hamburg die für 12 Mio. DM gekaufte „Empress of Scotland" / GMLV“ zur „Hanseatic" / DABR“ umgebaut. Der Umbau soll auch ca. 12 Mio. DM gekostet haben. Das Schiff hat 28.500 BRT und ist für 80 Fahrgäste 1. Klasse und 1.170 in der Touristenklasse vorgesehen. 

März: Der Schiffsmeldedienst Cuxhaven übernimmt aufgrund eines Vertrages mit der DGzRS die Dienste einer Seenotwache. Dazu gehört auch eine Hörwache auf der Frequenz 2182 kHz. 

17. März: Gründung der IMCO (Inter Governmental Chamber of Shipping), später IMO = International Maritime Organization, in London.

1. April: Das im Bundesgesetzblatt Nr. 21 vom 7.8.1957 verkündete neue Seemannsgesetz tritt in Kraft. Nach § 4 sind Schiffsoffiziere im Sinne des Gesetzes: .....3. die Seefunker, die Inhaber eines Seefunkzeugnisses 1. oder 2. Klasse sind. 

27. April bis 6. Mai: Auf der Deutschen Industriemesse in Hannover stellt Telefunken 2 neue Sender aus: 
S 236 100 Watt Grenz- und Kurzwellensender Frequenzbereich 1 - 24 MHz für Telegrafie, Telephonie, Fernschreiben und Bildfunk. Er wird in der Handelsschifffahrt kaum, aber vorwiegend bei Polizei, Grenzschutz und Bundesmarine eingesetzt. Neu ist auch der 400 Watt Grenz- und Kurzwellensender S 537. 

27. April: Radio Bremen strahlt von Bord der „America" / WEDI sein 150. Hafenkonzert aus. Das erste wurde 1947 von Bord des US Frachters „Princeton Victoria" / KQRF und das 100. von Bord des Lloydfrachters „Nabob" / DEBN gesendet. 

6. Mai: Im Deutschen Museum in München wird die wieder aufgebaute Schifffahrtsabteilung eröffnet. Ausgestellt werden u.a. eine Brücke mit einer Funkstation sowie der erste Kreiselkompass von Anschütz. 

Mai: Die Deutsche Welle strahlt einmal pro Monat eine 45-Minuten dauernde Seefahrtsendung aus. Sie wird über Richtstrahler in die Richtungen Fernost, Nahost, Afrika, Süd- und Nordamerika gesendet und den Namen „Grüße aus dem Heimathafen“ tragen. 

1. Juni: Norddeichradio übernimmt (bis 1985) den Telegramm- und Gesprächsverkehr, die Ausstrahlung der Sonderfunkdienste und den Peilfunkdienst von Elbe-Weser-Radio. Vorteile: Bessere personelle Auslastung, Einsparungen, nur noch ein Sammelanruf für die Bereiche Nordsee/Kanal. Die Küstenfunkstelle Elbe-Weser-Radio ist weiterhin zuständig für den Notverkehr auf Mittel- und Grenzwellen in ihrem bisherigen Gebiet. Weiter ist neu: Alle Angelegenheiten des See-, Küsten- und Peilfunkdienstes, die bisher durch die OPDn Bremen und Kiel bzw. das FTZ erledigt wurden, werden ab jetzt von der OPD Hamburg bearbeitet. 
Dem FuA Hamburg unterstehen:
Alle Küstenfunkstellen der DBP,
die Funkdienstbeobachtung (See),
die Peilfunkstellen Norddeich Gonio, Elbe-Weser-Gonio, St. Peter-Ording Gonio und
der Seefunk- Prüf- und -Abnahmedienst in der Bundesrepublik Deutschland. 
Das FuA Hamburg erteilt die Genehmigungen für Seefunkstellen und Ortungsfunkanlagen auf Schiffen und gibt die „Mitteilungen für Seefunkstellen“ (MfS) heraus. Die bisherige Zuständigkeit des FTZ in technischen Angelegenheiten des See-, Küsten- und Peilfunkdienstes bleibt unberührt. Das FTZ bearbeitet ferner die Beiträge der DBP für die internationalen Verzeichnisse, deren Beschaffung und Verteilung, die Aufstellung der ADA VI, 8 sowie des Handbuchs für den Dienst bei Seefunkstellen.
Die OPDn Bremen und Kiel sind zuständig für die Abnahme der Prüfungen für Seefunker in ihrem Bezirk. (Amtsblatt 52/1958). 
Zu dieser Zeit werden bei Norddeichradio erstmals weibliche Kräfte auf den Grenzwellensprechplätzen (2. und 3. Kanal) eingesetzt. 

19.Juli: Jungfernfahrt der neuen „Hanseatic" / DABR aus Hamburg. Das 1929 als "Empress of Japan" gebaute Schiff war im 2. Weltkrieg Truppentransporter und war danach als "Empress of Scotland" in der Kanada-Fahrt eingesetzt. (Wer war erster Funkstellenleiter?? Werner Haubold wird am 18.12.61 als 1. FO gemustert.). Die Überfahrt in der Touristenklasse soll ca. 900 und die in der 1. Klasse ca. 1.300 DM kosten. 

28. Juni: Die AG Weser liefert MS „Praunheim" / DLDR ab. Es ist das erste Schiff mit der von der DEBEG neu entwickelten „Wagenradantenne“. 

29 Juni: Die Seefahrtschule Bremen zieht von der Elsflether Str. 29 in den Neubau Werderstr. 73. Die offizielle Einweihung der neuen Schule findet am 4. August 58 statt. In der Schule in Walle wurden ca. 300 Funkoffiziere (SFZ 1 und SFZ 2) ausgebildet. Schulgeld DM 20.- pro Monat plus DM 1.- für Versicherung. Gemeinschaftsunterkunft DM 10.- pro Monat einschließlich Licht und Kochgas. Die neue Schule 14 Kammern mit 30 Betten, sowie Räume zum Arbeiten, Essen und Kochen (Wohngeld dort auch DM 20.-  ????). 

30. Juni: Nach einer Aufstellung sind in der britischen Handelsmarine genau 147.041 Personen beschäftigt, davon 3.421 Funkoffiziere. 

1. Juli: Offizieller Start des UKW Sprech-Seefunk-Dienstes über die Küstenfunkstellen Elbe-Weser-Radio, Helgoland-Radio, Hamburg-Radio und Kiel Radio. Bord- und Küstengebühren sind einfach zu überblicken: (Bordgebühr 0,90 je 3 Minuten, Küstengebühr für deutsche Schiffe DM 1,80 und für fremde Schiffe 1,50 Gf je 3 Minuten). Die Fernsprechgebühr werden nach dem Abschnitt X A Nr. 1 bis 9 und 14 der Fernsprechgebührenvorschriften erhoben. Als Gebührenmesspunkt gilt die Vermittlungsstelle des Fernsprech-Ortsnetzes, in dem die UKW Küstenfunkstelle liegt. Für die internationale Abrechnung wird mit dem Faktor 0,73 in Goldfranken umgerechnet. (Amtsblatt Nr. 57/1958). 

1. Juli (andere Quelle: 18. Juli): Die USA gründen das Schiffsmeldesystem für Notfalle AMVER (Atlantic Merchant Vessel Reporting System). Die Telegramme sollen an Coast Guard Küstenfunkstellen (Sammelrufzeichen NCG) oder die Wetterschiffe abgegeben werden. Schiffe übermitteln eine Abfahrts- und Ankunftsmeldung, sowie Meldungen über Abweichungen vom geplanten Seeweg. Die Speicherung der Daten in einem Rechner ermöglicht die schnelle Ausgabe der Schiffe in der Nähe eines Havaristen. Kernstück der Anlage ist der Rechner IBM 305 RAMAC mit Lochkarten- und Magnetspeicher. 50 Platten speichern insgesamt 5 Millionen Zeichen. Die Kapazität reicht für feste Daten von 10.000 Schiffen und variable Daten von 3.000 Schiffen. 

29. Juli: Die Bestimmungen über den Erwerb des „Beschränkt gültigen Flugfunksprechzeugnisses (BGFZ)“ werden im Amtsblatt 80/1958 veröffentlicht. 

5. August: Feierliche Einweihung und Inbetriebnahme der neuen Seefahrtschule in Bremen in der Werderstrasse. Die Festreden halten der Architekt Bernhard Wessel, Senator Balcke, Bürgermeister Dr. Noltenius und Oberseefahrtsschuldirektor Kapitän Martin Berger sowie Ministerialrat Dr. Zwiebler. Damit geht die Geschichte der nunmehr fast 170-jährigen Seefahrtschule in eine neue Episode (Weser-Kurier) 

3. August: Todestag des Pioniers der Verstärkerröhren für Sender und Empfänger  Professor Dr. Hans Rukop. Er stirbt im 76. Lebensjahr in Ulm an der Donau. 

August: Auf MS „Fritz Thyssen" / DACT wird eine neue freitragende Mastsendeantenne erprobt. Es handelt sich um einen Kunststoffmast mit nach oben kleiner werdenden Quadraten (Isolation) und gespannten Drähten. (Wer hat die gebaut??, Bild in HANSA 58, Seite 1731))

August/September: Dreimal täglich werden versuchsweise Faksimile Wetterkarten für die deutsche Handelsschifffahrt von Pinneberg abgestrahlt. Übertragungszeit pro Karte ca.10 Minuten. Beteiligt sind die Schiffe MS „Transatlantik" / DIEY (Poseidon), Fischdampfer „Henry Everling" / DEPL, das HAPAG Schiff „Erlangen" / DGRM und das Fischereischutzboot „Poseidon" / DBFQ. 

1. September: Aufnahme des UKW Sprechfunk-Seefunk-Dienstes durch Norddeichradio. Sprechwege: Kanal 16 (Anruf und Sicherheit) und Kanal 26 (Arbeitssprechweg). (Brand) 

9. September: Die Rheinstahl-Nordseewerke liefern das Massengut Motorschiff „Rheinstahl" / DCKU ab. Das Schiff wird erstmals mit einer Sende- und Empfangsantenne in Fiberglastechnik ausgerüstet. 

30. September: Das „Allgemeine Seefunkzeugnis“, welches von vielen Nautikern neben dem nautischen Patent erworben wurde, verliert seine Gültigkeit, wie in den Bestimmungen über den Erwerb von Seefunkzeugnissen vom 28. Sept. 1953 festgelegt wird. Inhaber dieses Zeugnisses hatten 5 Jahre Zeit, die Prüfung für das Seefunkzeugnis 2. Klasse abzulegen. An den Seefahrtschulen wurden hierzu Kurse eingerichtet. 

1. Oktober: Norddeichradio ersetzt die Nennung der Vorhersagegebiete im Sprechfunk-Wetterbericht durch Kennziffern. Beispiel: 1=Deutsche Bucht, 10=Irische See, 20=westl. Godthaab usw. Grund: Mehr Vorhersagegebiete können in gleicher Zeit übermittelt werden. 

9. Oktober: Das „Handbuch für den Dienst bei Seefunkstellen - Ausgabe 1958“ ersetzt  das „Handbuch für den Seefunkdienst auf Grenz- und Mittelwellen“. 

10. Oktober: Die Telegrafiefunkwetterberichte von Norddeichradio um 08 und 20 Uhr MGZ sowie die Sturmwarnungen und die Nautischen Warnnachrichten werden auf der Mittelwelle (474 kHz) und nicht mehr auf der Langwelle (125 kHz) gesendet. 

Oktober: Norddeichradio feiert das 50-jährige Bestehen und wird in das Funkamt Hamburg eingegliedert. 

23. Dezember: Norddeichradio nimmt einen weiteren Rohde und Schwarz 10 kW-Kurzwellensender vom Typ SK 10/86 mit einer Breitband-Reusen-Antenne in Betrieb. Um das erheblich vergrößerte Verkehrsaufkommen bei der Küstenfunkstelle zu bewältigen, werden erstmals 12 weibliche Mitarbeiter des Telegraphenamtes Hamburg bei der Küstenfunkstelle eingesetzt. 

Im Jahr 1958 haben 170 Handelsschiffe und 80 Fischdampfer ca. 130.000 Bord-Wetter-Beobachtungen an das DHI Hamburg auf dem Funkwege übermittelt. 


Neue Geräte 1958
S 236: Telefunken GW/KW Sender, 100 Watt, 1 – 24 MHz für A1/A2/A3, außerdem für Funkfernschreiben und Bildfunk. Er wird in der Handelsschifffahrt kaum, aber vorwiegend bei Polizei, Grenzschutz und Bundesmarine eingesetzt.
MT 600: Hersteller: SRA Svenska Radioaktiebolaget, 400 Watt Mittel-, Grenz- und Kurzwellensender. Mittelwelle mit 8, Grenzwelle mit 14 und Kurzwelle mit 30 Quarzen. Zwei Endröhren 813. 
Funktelefon SE 535/3, Hersteller: Telefunken/DEBEG, Grenzwellen-Funktelefon mit Fernbedienung. 1,6 bis 3,9 mHz, A3, 80 (65 ??)  Watt. Sender und Empfänger mit jeweils 11 Festfrequenzen, Empfänger auch durchstimmbar 1,5 – 4 MHz und 200 – 400 kHz (Consol-Band) sowie 0,55 – 1,5 MHz (Rundfunk). Endröhren 2 x EL 152 (März). SEM 7-160 GW 2 und SEM 7-160 
SEM 7 – 160 GW 3 heißt eine neue UKW Bordfunkanlage von SEL. Sie hat 28 Kanäle im Bereich 156 – 162 MHz bei einem Kanalabstand von 50 KHz und einem Frequenzhub von +/- 15 kHz (max). Die Leistung wird mit 15 Watt an 60 Ohm angegeben. Röhren: ECH 81, EF 84, E 180 F und QQE 03/20. Oszillator mit 13 steckbaren Quarzen. Die Kombination von 2 Quarzfrequenzen erzeug t die Überlagerungsfrequenz. 
DEBEG hat 10 neue Radargeräte im Programm, die von RCA und DECCA bezogen werden, darunter 2 S-Band-Geräte und 2 True-Motion-Radar. 
Hell stellt den neuen Wetterkartenschreiber BS 118 vor. Papierbreite ca. 21 cm, Übertragungszeit ca. 10 Minuten für eine DIN A4-Seite. 
HAGENUK stellt den neuen Schiffsfunkempfänger UE 12 vor. (Zweifachüberlagerung, Frequenzlupe, Eichoszillator. Fünf Frequenzen kann man durch steckbare Quarze vorab einstellen). Der Frequenzumfang: 95 kHz bis 28 MHz in 11 Teilbereichen. Auch hier kann man die Seenotwelle 500 kHz als Geradeausempfänger schalten. Die erste ZF ist 1.522 und die zweite 80 kHz. Ein 100 kHz Eichoszillator gehört ebenfalls zur Ausrüstung dieses mit U-Röhren der 89er Reihe bestückten Empfängers. 
Neu ist auch der Rettungsbootstation RMK 50 als verbesserte Version der SM 108 KD 2. 
Marconi Marine hat den 13-Röhren-Doppelsuper 2207 c Atalanta neu im Programm. Das 13-Röhren-Gerät überspannt den Frequenzbereich 15 kHz bis 28 MHz in 10 Teilbereichen und hat eine Bandspreizung für die Seefunkbänder zwischen 4 und 22 MHz. 
Die RCA stellt das neue Telegrafiefunkgestell 6 U vor. Sämtliche Geräte sind in einem Gestell vormontiert und verdrahtet und können (in drei Komponenten zerlegbar) in kürzester Zeit installiert werden. 
Der Allwellen Empfänger Electra 1018 der Marconi Marine Ltd. hat 13 Röhren, das Frequenzband reicht von 250 kHz – 420 kHz sowie im GW/KW Teil von 1,5 bis 25 MHz und hier ist das Gerät mit einer Bandspreizung ausgerüstet.
Ein neuer Ein-Frequenz (500 kHz)-Wach-Empfänger heißt Marconi Alert und wird entweder mit dem eingebauten Alarmzeichengeber 1097 B geliefert oder man kauft das Tastgerät separat. 
Von Nera (Oslo) kommt der Allwellen-Empfänger M 470 mit dem Frequenzbereich 100 kHz-26,2 MHz für CW und AM. 
Redifon (Großbritannien) stellt den neuen Not- und Reserveempfänger R 146 vor. In 6 Teilbereichen deckt das Gerät den Frequenzbereich von 250 kHz bis 24 MHz ab und ist für CW und AM – Empfang ausgestattet. 
Neu ist auch der 400 Watt Grenz- und Kurzwellensender S 537. 
DDR Schiffe werden mit Funkgestellen aus Eigenproduktion ausgerüstet: FGS 50 (Loggerstation) und FGS 40 (mit Kurzwelle 4 - 12 MHz). Hersteller: Funkgerätewerk Köpenik. Besonderheit: Eingebauter Telegrafie Notrufgeber mit einstellbarer Position. 
Empfänger 1340.14A01, Hersteller Funkgerätewerk Dabendorf. 
Seefunkzeugnisse 1958
Nach bisher vorliegenden Informationen erwarben im Jahr 1958 in der BRD ein Seefunkzeugnis bzw. waren für die genannten Semester eingeschrieben. 
Im Januar 1958 zum 2. Klasse (Fu 15) bei der OPD Bremen: Herbert Brand, Klaus Bemmerer (gut), Helmut Blume, Helmut Dünkel, Heinz Kalinowski, Friedrich Kies, Dietrich Koschel, Peter Kremer, Gerhard Kusch, Horst Kühn, Gerh. Raphael (gut), Bruno Renner, Rolf Sommer (sehr gut), Hans G. Stasch.
Zum Seefunksonderzeugnis bei der OPD Bremen:
Claus Goritzky, Wolfgang Müller. 
Zum 1. Klassebei der OPD Bremen:
Dieter Feller, Ernst Hielscher, Gunter Jarck, Gerhard Venzke, Gerhard Weinert.
Seefunkzeugnis 2. Klasse Leer:
Joachim Zimmermann (6. Mai). Horst – Wolfgang Pimow, Bernd Schipper, Bruno Behrens (10. Juni).
Seefunksonderzeugnis Leer:
Hermann Pommer, Wilhelm Eickhoff (5. April 58). Wilhelm Müller, Manfred Wittich, Heinrich Janssen, Uwe Reiter, Meinhard Janssen, Alfons Ostertag (9. Juni 58). 
Im Juni 1958 zum 2. Klasse (FU16) bei der OPD Bremen: 
Hans Günther Becker, Jürgen Borsdorf, Helmuth Hucke, Wilfried Indenbirken, Egbert Martin, Klaus Mandel, Wolfgang Mahlstedt, 
Paul Klein, Karlheinz Müller, Klaus Dieter Schatton, Claus Peter Schmitt, Rolf Schulze, Ernst Steudel, Karl H. Unger, 
Hansjürgen Weiss, Rainer Vogel, Gerhard Wöhler, Georg Thude, Karlhermann Grewe, Michael Schenk, Siegfried Sorge. 
Im November 1958 zum 1. Klasse bei der OPD Bremen;
Günter Adams, Heinz Esrom, Werner Haubold, Hans Lach, Hans J. Schönholz, Georg W. Stöver, Gotthold Voigt, Kurt Wiegand. 
Zum 2. Klasse bei der PTT Bern:
Jörg Würtenberg,  Karl L. Müller.
17. Dezember: Seefunkzeugnis 2. Klasse Leer:
Klaus-Dieter Leykum, Walter Grunert, Felix Hoerle. 

Urheber gem. §7 Urh.G.: Hans-Georg Korth, Bremen  (Mit freundl. Genehmigung im Mai 2012)
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Version: 05-Jun-12 / HBu

 
 
 
 
 
 
 
 

Historisches rund um die Telegraphie
Seefunktechnik der deutschen Handelsmarine
Zusammenstellt von Hans-Georg Korth


Jahrgang 1959

1. Januar: Für Funkoffiziere gilt für dieses Jahr lt. Heueraufstellung der See-BG für Inhaber des Seefunkzeugnisses 1. Klasse 961 DM und für Inhaber des Seefunkzeugnis 2. Klasse 777 DM pro Monat. Diese Sätze schließen den Sachbezugswert mit ein. 

9. Januar: In Wiesbaden stirbt im 80.  Lebensjahr Hans Bredow. Er war 1908 kaufmännischer Direktor bei Telefunken, 1918 wird er Telefunken Generaldirektor und 1926 Reichs-Rundfunkkommissar. Der später „Vater des Rundfunks“ genannte H. Bredow hat ab 1921 das Reichsrundfunknetz aufgebaut. Mit seiner Überzeugung, dass Rundfunk und Politik nicht zusammengehören, steht er im Gegensatz zu den Plänen der Nationalsozialisten und verbüßt in der Folge eine 6-monatige Haft. Nach dem 2. Weltkrieg wird er noch einmal an den Hessischen Rundfunk berufen und erhält 1954 das Bundesverdienstkreuz. 

6. bis 19. Januar: Gründung der IMCO (International Governmental Maritime Consultative Organisation). Die Organe sind: Versammlung, Rat, Schiffssicherheits- Komitee und Sekretariat. Der Sitz ist London. Die Bundesrepublik Deutschland wird am 7. Januar in den Kreis der 28 Mitgliedsstaaten aufgenommen. Erster Generalsekretär: Ove Nielsen (Dänemark). Die Bekanntmachung des Übereinkommens wird später (24.Marz 1965) im Bundesgesetzblatt S 313 erscheinen. 

30. Januar: Seenotfall „Hans Hedtoft" / OXKA südlich Cap Farewell. 95 Tote (Hedtorf sendet in der Seenotmeldung: some 90 people on board), keine Überlebenden, da sich keine Schiffe in der näheren Umgebung des Havarieortes befinden. 15.36 GMT Seenotmeldung, die von Christiansundradio/OZN wiederholt wird:  „posn 59,5 n 43,0 w collision with iceberg our ship is sinking“ . „Johannes Krüss" / DEQW wird als nächstes Schiff zur Unglücksstelle ermittelt, kann aber nur auf 2182/500 kHz arbeiten. Der Funkverkehr mit mehrfachen Peilungen, Eis- und Schneemeldungen und Aufforderungen zum Schießen von Raketen dauert von 17.10 GMT bis 20.45 GMT, als Hedtorf meldet: Sinken langsam. Anschließende Anrufe ohne Antwort. An der Unglücksstelle herrscht dichtes Schneetreiben und im Meer treiben Eisberge. 

Januar: Neben „Joke“ Janssen wird mit Harm Hasbargen der zweite Funklehrer an der Seefahrtschule Leer eingestellt. 

26. Februar: Die Hanseatische Werft in Hamburg-Harburg liefert das israelische MS „Amal" / 4XQF ab. Als Typschiff einer Serie ist es wie ihre Schwesterschiffe mit einer Marconi-Funkstation ausgerüstet. 
Diese Geräte tragen meistens markante Namen anstelle einer Typennummer. Funkausrüstung: 
1 OCEANSPAN VII Mittel-, Grenz- und Kurzwellensender für Telegrafie und Telephonie
1 RELIANCE Notsender
2 ATALANTA Allwellenempfänger, davon einer umschaltbar auf Notbetrieb
1 ALERT Notgerät
1 SEAGUARD Autoalarmgerät
1 SALVITTA III Rettungsbootstation

1. März: Norddeichradio beendet Aussendungen auf der Langwelle (125 kHz). Das Zeitzeichen wird jetzt auf Grenz- und Kurzwelle abgestrahlt (2614 kHz und DAM-Frequenzen).

März: Das Verzeichnis der Küsten- und Seefunkstellen (32. Ausgabe) erscheint erstmals in zwei Bänden (Vol. I Küsten- und Vol. II Seefunkstellen). Die Bände kosten 7,40 bzw. 13,80 Schweizer Franken (CHF). 

1. April: Norddeichradio übernimmt die Abrechnung des Nachrichtenverkehrs für alle Küstenfunkstellen der Bundesrepublik. Im gleichen Monat wird der Langwellensender (01)abgebaut und in Teilen dem Postmuseum übergeben, der Rest wird verschrottet. 

3. April: Im Gesetzblatt der DDR (Nr. 27/59) wird das „Gesetz über das Post- und Fernmeldewesen“ verkündet. Der § 6 weist auf die Funkzeugnisse hin, im Abschnitt III wird die Genehmigungspflicht geregelt und der § 59 befasst sich mit dem Notverkehr und dem Rufzeichenmissbrauch. Als Strafe wird in dem Gesetz eine Geld- oder Gefängnisstrafe oder ein „öffentlicher Tadel“ genannt. 
Im Abschnitt VII  der „Anordnung über den Allgemeinen Telegrafendienst“ (Telegrafenordnung) werden auch die Seefunktelegramme genannt. Als Dienstvermerk sind demnach zugelassen:
in Richtung nach See: J, PC und PCP
in beiden Richtungen: D, OBS, TM, CTA, MP, tags, nachts, RP, TC, RM, SF, SLT
in Richtung von See: Presse, Lx, GP, TP, bahnlagernd, Telex, Tf, BF und GF
(GF = Geschenkfunk und BF = Fleurop)

8. April: In Althegnenberg bei München stirbt im 88. Lebensjahr einer der Pioniere der Funktechnik, der Prof. Dr. Jonathan Zenneck. Er begann seine wissenschaftliche Laufbahn 1896 als Assistent bei Prof. F. Braun. 1899-1900 leitet er die Braun-Funkversuche in Cuxhaven, um die Überlegenheit des Braun Senders gegenüber der Marconi-Anordnung zu beweisen. 1905 erhält er seine erste Berufung als Professor an die TH Danzig, 1906 ist er Ordinarius für Physik in Braunschweig und 1909 Leiter des Physik-Labors der BASF. Nach einer ehrenvollen Berufung als Nachfolger von Max Wien nach Danzig (1911) wird er 1913 auf den Lehrstuhl für Physik an die TH München berufen. 1914-1919 reist er mit Prof. Ferdinand  Braun nach Amerika. 1930 errichtet er bei Kochel die erste deutsche Ionosphären Messstation. Nach seiner Eremeritierung 1939 widmet er sich einer neuen Tätigkeit im Vorstand des Deutschen Museums in München. Sein Standardwerk „Lehrbuch der drahtlosen Telegraphie“ erscheint in 5 Auflagen. 

26. April bis 5. Mai: Hannover-Messe: Die C. Lorenz AG stellt ihren neuen 1 kW Sender Type ??? für den Frequenzbereich 1,5 bis 28 MHz vor. Das Gerät ist teilweise mit Transistoren bestückt. Außerdem ist u.a. eine neue UKW Anlage für Schiffe mit 8 oder 28 Kanälen und 15 Watt Antennenleistung zu sehen. Telefunken zeigt einen Schiffbrüchigen-Peilsender für 2182 kHz, Type ??? (evt. DEBEG Kleinpeiler E 616 240 bis 4.000 kHz ??). Das Gerät ist volltransistorisiert, wiegt ca. 8 kg ist 60 cm hoch Durchmesser 20 cm und Betriebsdauer ca. 60 Stunden. Die Electro-Spezial Philips zeigen ein UKW Gerät mit 8 bzw. 30 Kanälen. 

1. Mai: Norddeichradio führt ab heute zwei Perioden für Sprechfunk-Anrufe auf der Kurzwelle ein. Schiffe können um 08.30 und um 16.30 GMT jeweils in einer 5-Minuten-Periode auf Sprechfunk rufen 

Mai: Unter dem Titel „Semännische Ausbildungsprobleme der DDR“ kann man u.a. lesen (Hansa 59 Seite 1093), dass man für die Ausbildung als Funker eine abgeschlossene Lehre als Funkmechaniker und dazu eine zwei- bis dreijährige Berufspraxis nachweisen muss. Nach zweijähriger Ausbildung an der Seefahrtschule Wustrow kann man das Seefunkerpatent II. Klasse und nach einer dreijährigen Fahrzeit ohne weiteren Schulbesuch das Seefunkerpatent I. Klasse erwerben. Kritisiert wird an der Seefahrtschule, weil sie die Kandidaten ungenügend zu sozialistischem Bewusstsein prägt, dass sie die neue Technik nicht ausreichend einsetzt und schlecht abgestimmte Lehrveranstaltungen anbietet. SED Partei- und FDJ - Gruppen sollen den beiden Hauptübeln der DDR Seeleute (Schmuggel und Trunkenheit) abhelfen. Die Trunkenheit ist scheinbar ein „gesamtdeutsches Problem“, wenn man die Entscheidungen deutscher Seeämter liest, in denen dieses Thema immer wieder auftaucht. Dabei sind Unfälle infolge Trunkenheit keine Arbeitsunfälle und treffen auch die Angehörigen (keine Witwen- und Waisenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung). 

3. Juni: Die Seemannsamtverordnung (Verordnung über das Verfahren vor den Seemannsämtern, das Seefahrtbuch, die Musterrolle und die Musterung) wird im Bundesgesetzblatt II S. 687 verkündet. 

9. Juli: Erste Reise Bremerhaven - New York des neuen TS „Bremen" /DDQP  (31 336 BRT, maximal 1.122 Fahrgäste) ex „Pasteur" / FNPA (andere Quelle Rufzeichen FNRC) mit ca. 900 Fahrgästen und 544 Besatzungsmitgliedern. In der HANSA werden alle leitenden Herren des Schiffes vorgestellt, nur der 1. Funkoffizier nicht. Das sei hier nachgeholt: 1. Funkoffizier: Walter Finger. Die Funkanlage: 1 Sender MT 600 Svenska Radioaktiebolaget Stockholm, 1 Sender MS 526/3 Telefunken, 1 Sender S 509 a Lorenz, Notsender 527/2 Telefunken, 1 Empfänger Siemens E 307, 2 Empfänger Siemens E 566, 1 Empfänger Telefunken E 555. Die A3-Anlage mit Sprach-Inverter. 2 Rettungsboote mit Marconi 80 W “Salvare”

Juli: IX Vollversammlung des CCIR in Los Angeles (Grenzwellen-Peilung und -Zielfahrt).

1. August: In der DDR tritt die „Anordnung über den Erwerb von Funkzeugnissen“ (Funkzeugnisverordnung) vom 3. April 1959 in Kraft. (Gesetzblatt der DDR 29/59). Danach gibt es neben den beiden Großfunkzeugnissen 1. und 2. Klasse die Telegrafie- und Sprechfunkzeugnisse Seefunksonderzeugnis, Seefunkzeugnis 1. und Seefunkzeugnis 2. Klasse, sowie das Seefunksprechzeugnis für  den Sprechfunkdienst.  Die Bewerber für das SFZ 2. Klasse sollen vor dem Schulbesuchmöglichst 6 Wochen Seefahrtszeit an Deck abgeleistet haben. Die Ausbildung erfolgt an der Seefahrtschule des Ministeriums für das Verkehrswesen. Vorausgesetzt werden der Abschluss einer Zehnklassenschule und Sprachkenntnisse (englisch, evtl. französisch, spanisch, russisch). Der Schulbesuch für das Zeugnis 2. Klasse dauert 2 Studienjahre, der für das Seefunksonderzeugnis 1 Studienjahr und für das Seefunksprechzeugnis 21 Tage. Das Seefunkzeugnis 1. Klasse wird ausgehändigt, wenn der Bewerber mindestens 3 Jahre mit dem Zeugnis 2. Klasse gefahren ist, 6 Übungsaufgaben erfolgreich bearbeitet hat und eine Prüfung besteht. 
Weitere Abschnitte der Anordnung regeln die Bestimmungen über Flugfunkzeugnisse und Übergangsbestimmungen. 
Im gleichen Gesetzesblatt wird die „Anordnung über  die Ausrüstung von Schiffen mit Funk- und sonstigen Fernmeldeanlagen sowie über die Durchführung des Seefunkdienstes“ (Seefunkordnung) veröffentlicht. 
Die Überschriften:
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Grundlegende Anforderungen an die Funkanlagen
$ 4 Nachrichten für Seefahrer
§ 5 Ausrüstung mit Telegrafiefunkanlagen
§ 6 Ausrüstung mit Sprechfunkanlagen
§ 7 Ausrüstung mit Ortungsfunkanlagen
§ 8 Ausrüstung mit Alarmzeichengeräten
§ 9 Ausrüstung mit Rundfunkempfangsanlagen
§10 Ausnahmen von der Ausrüstungspflicht
§ 11 Funkanlagen auf nichtausrüstungspflichtigen Schiffen
§ 12 Ausrüstung mit Signallampen
§ 13 Ausrüstung mit Dienstbehelfen
§ 14 Genehmigungspflicht
§ 15 Beantragungen von Genehmigungen
§ 16 Erteilung und Umfang der Genehmigungen
§ 18 Abnahmeprüfungen
§ 19 Ausstellung von Sicherheitszeugnissen
§ 20 Änderungen an den Anlagen
§ 22 Voraussetzungen für die Ausübung des Seefunkdienstes
§ 24 Seefunkstellen der 1. Gruppe und ihre Besetzung
§ 25 Seefunkstellen der 2. Gruppe und ihre Besetzung
§ 26 Seefunkstellen der 3. Gruppe und ihre Besetzung
§ 27 Seefunkstellen ohne feste Dienststunden
§ 28 Abwicklung des Seefunkdienstes
§ 30 Not- Dringlichkeits- und Sicherheitsfunkverkehr
§ 31Überprüfungen der Seefunkstelle durch den Funker
§ 32 Wahrung des Fernmeldegeheimnisses
§ 33 Funktagebuch und Funkbeschickungstagebuch
§ 34 Vorlegungen von Genehmigungen und Zeugnissen
§ 35 Funkverkehr aus Seewasserstraßen und in Küstengewässern
§ 36 Funkverkehr im Hafen und  auf Binnenwasserstraßen
§ 37 Wahrung des Fernmeldegeheimnisses durch fremde Schiffe
§ 38 Fernmeldeverkehr mit optischen und akustischen Anlagen
§ 39 Errichten von Fernmeldeanlagen
$ 40 Abnahmeprüfung und Ausstellung von Bescheinigungen
$ 41 Betriebsergebnisse
$ 42 Prüfgebühren
$ 43 Zuteilungsgebühr für Gruppenrufzeichen
§ 44 Teilnahmegebühr am öffentlichen Sprechfunkdienst
$ 45 Rundfunk- und Funkzeugnisgebühr
§ 46 Gebühren für die Übermittlung von Telegrammen und Gesprächen
§ 47 Gebühren für zusätzliche Auskünfte
§ 48 Fälligkeit und Einziehung
$ 49 Kontrollrecht
§ 50 Überwachungsprüfungen
$ 51 Verantwortlichkeit
§-n 52 und 53 Schlußbestimmungen
In der Anlage 1 „Anforderungen an die Funkanlage“ wird die Lage und Ausstattung des Funkraumes, die Haupt- und Ersatzanlage, Frequenzen, Ersatzteile definiert. Ferner die technischen Anforderungen an Sender, Empfänger, tragbare Funkanlagen, Alarmzeichengeräte für Telegrafie und Sprechfunk sowie Anforderungen an Peil- und Ortungsfunkanlagen. Die Anlage 2 regelt die Richtlinien für die Prüfung von Funkanlagen durch Beauftragte des Ministeriums für Post- und Fernmeldewesen. Die Überschrift der Anlage 3 lautet „Zusätzliche Bestimmungen für den internationalen Seefunk – Sprechverkehr“. 

5. August: Die Firma HAGENUK feiert ihr zehnjähriges Bestehen. Am 5. August 1949 lieferte die Firma das erste Grenzwellen Funkgerät an den Fischkutter „Marie Luise“ ab. Zur Zeit sind ca. 2.000 Schiffe aus 50 Nationen mit Hagenuk Funkanlagen ausgerüstet. 

17. August: Ordentliche Funkverwaltungskonferenz (Genf). Sie überprüft und bearbeitet die VO Funk von Atlantic City 1947 neu. 4.500 Anträge liegen bei Konferenzbeginn vor, zu denen noch weitere 1.000 während der Beratungen kommen. Unterausschüsse u.a. für Frequenzverteilung, Technik, Betrieb. Die Konferenz nimmt den UKW Seefunkplan in die neue VO Funk, die am 1. 5. 1961 in Kraft tritt, auf. Weitere Inhaltspunkte: Frequenz 512 kHz weltweit als Anruffrequenz während eines Notfunkverkehrs. Deutsche Rufzeichenreihe jetzt von DAA bis DTZ (DTA - DTZ (exklusiv ???) für die DDR), neue Buchstabiertafel (ICAO) - alfa - bravo - charlie - delta usw. Bis zum 1.1.65 werden die B-Wellen endgültig verboten. Für SAR (Search and Rescue) Koordination Schiff - Flugzeug werden die Frequenzen 3023,5 und 5680 kHz benannt. Region 1: 2056 kHz neue Schiff-Schiff-Frequenz, 2049 kHz als Ersatz Anruffrequenz während eines Notfalles. Festlegung des DDD SOS. Besondere Kurzwellen - Arbeitsfrequenzen für Fahrgast- und andere Schiffe mit starkem Verkehrsaufkommen. Festlegung neuer Einseitenband - Frequenzen. Neue Frequenzen im 25 MHz Band. Ende der Konferenz 21. Dezember. Die neue VO Funk wird am 1. Mai 1961 in Kraft treten. 

5. September: Norddeichradio beginnt die Versuchssendungen zur Aufnahme des öffentlichen Gesprächsfunkverkehrs mit der israelischen Fluggesellschaft EL AL, die am 1.Oktober offiziell aufgenommen werden. . 

1. Oktober: Im Gesetzblatt der DDR (54/59) wird die „Verordnung über die Einführung einer Handelsflagge der DDR“ und die „Verordnung über Flaggenführung und Kennzeichnung der Schiffe“ veröffentlicht. Danach trägt ab jetzt die schwarz-rot-goldene Flagge das Staatswappen. 

14. Oktober bis 21. Dezember: In Genf tagt die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten im Internationalen Fernmeldeverein und beschließt einen neuen Fernmeldevertrag. 

November: Für das Schiff gebührenfreie Telegramme, welche  die „Seeverwaltung Hamburg“ über Ölverschmutzung (1. Textwort) unterrichten, werden eingeführt. Die Gebühren zahlt der Empfänger. 

November: Ca. 30 Sender strahlen regelmäßig Funkwetterkarten im Faksimile Verfahren ab. 

Dezember: Unter dem Titel „Hansa Dienstanweisung für den Bereich Funk“ gibt die Bremer Reederei ihren Funkoffizieren eine umfangreiche Anweisung für den Bereich Funk in die Hand, die in Nachträgen an Bord zu führen ist. Hier wird den FO’s eine Sammlung von Daten und Fakten in die Hand gegeben, die neben Betrieb (Beispiel: Abwicklung des Telegrafie-Funkverkehrs im Suez-Kanal) und Technik auch Kapitel wie z.B. Nebenarbeiten während der Funkwache, private Radioantennen, Disziplin usw. enthält. Auch die sogenannten „Hansa-Perioden“  (18.10 GMT 4 MHz allgemeine Hansa-Periode, 13.00 und 17.00 GMT (8 bzw. 4 MHz) Periode im Persischen Golf, oder 0.500 und 15.00 GMT (12 und 6 MHz Indien-Periode) werden genau beschrieben.

1. Dezember: 93 deutsche Schiffe haben eine der neuen UKW Anlagen an Bord. 

12. Dezember: Bei Norddeichradio werden drei neue Arbeitsplätze für den KW-Sprechfunkdienst im Empfangsgebäude in Utlandshörn offiziell in Betrieb genommen. 

21. Dezember: Der Internationale Fernmeldevertrag  (Genf 1959) wird von den Teilnehmerstaaten, darunter auch die Bundesrepublik, unterzeichnet. Das Gesetz wird nach Hinterlegung der BRD - Ratifizierungsurkunde in Genf – ca. 3 Jahre später – im Dezember 1962 für die Bundesrepublik in Kraft treten. (BuGBl II S 790). Das 81 Seiten umfassende Werk wird im Bundesgesetzblatt II/1962 S. 2173 (3. Dezember 1962) verkündet und veröffentlicht (siehe dort). 

31. Dezember: Der Rheinfunkdienst auf der Grenzwelle wird eingestellt. 


Neue Geräte 1959
Seefunkgeräte der neuen Generation sind u.a.: 
Grenzwellensender GS 101, GS 102, GS 103. 
Der  GS 101 ist ein 100-Watt Grenzwellen-Sender mit 20 Quarzen und den Sendearten A1, A2 und A3. Endstufe mit 2 x PE 1/100, die Version GS 101 hat Einknopfbedienung und der GS 103 hat eine Fernbedienung. 
Der GS 104 K mit einem Kurzwellenteil bis 12 MHz. Frequenzbereich 1.600 – 3.800 kHz und Kurzwellen-Seefunkbänder. 8 Quarze in 7 Teilbereichen, Leistungsstufen 20 und 100 Watt, Endröhren 2 x RS 1003 (2 x PE 1/100), Abstimmung mit einer Glimmlampe. 
Kurzwellensender KS 101 und KS 301 (300 Watt Kurzwellensender, Seefunkbänder zwischen 4 und 22 MHz mit Quarzen, Endstufe 4 x PE 1/100) , die Mittelwellensender MS 101 und MS 301 (8 Festfrequenzen, A1/A2, Alarmzeichengeber, P = 400 Watt, reduzierbar, Endstufe mit 4 x PE 1/100) und die Modulationsteile MM 101 und MM 301. 
Ein neuer Reservesender ist der MS 85 N, der später mit dem Thyristornetzteil MS 85 NT heißt. Das ist ein 80-Watt-Telegrafie-Not- Sender mit 8 Frequenzen und einer Leistungsreduzierung auf 25 Watt. 
Stolze 650 Watt bringt die Senderkombination KGS/MS 500 für Mittel-, Grenz- und Kurzwelle an die Antenne
Der Sender S 527/1 AEG-Telefunken) 40 Watt Mittelwellen-Telegrafiefunksender mit 8 Festfrequenzen im Bereich 410 - 512 kHz. 
Lo 672 (SEL), das Autoalarmgerät (500 kHz)   heißt ursprünglich Lo 572 b (Mai). Im Juli wird die Typenbezeichnung geändert. Technische Daten wie Lo 572 jedoch neues Relais-Auswahlgerät. 
Petropavlovsky Radio in der UdSSR  stellt den Empfänger Wolna vor. Der Doppelsuper mit einer HF-Vorstufe hat 17 Röhren russischer Bauart und überstreicht das Frequenzband von 12 kHz bis 23 MHz in 9 Teilbereichen. Dabei sind die beiden Bereiche, in denen die beiden Zwischenfrequenzen liegen, ausgespart. Die kleinste Bandbreite wird mit 500 Hz angegeben. 
Die C. Lorenz AG stellt ihren neuen 1 kW Sender für den Frequenzbereich 1,5 bis 28 MHz vor. Das Gerät ist teilweise mit Transistoren bestückt. Eine neue UKW Anlage für Schiffe mit 8 oder 28 Kanälen und 15 Watt Antennenleistung. 
Telefunken zeigt einen Schiffbrüchigen-Peilsender für 2182 kHz, Type ??? (evt. DEBEG Kleinpeiler E 616 240 bis 4.000 kHz ??). Das Gerät ist volltransistorisiert, wiegt ca. 8 kg ist 60 cm hoch Durchmesser 20 cm und Betriebsdauer ca. 60 Stunden. 
Die Electro-Spezial Philips zeigt ein UKW Gerät mit 8 bzw. 30 Kanälen. 

Seefunkzeugnisse 1959
Im Januar 1959 zum 2. Klasse bei der OPD Bremen (Fu 17):
Karl Heinz Bergt, Günter Buuk, (gut), Robert Dietr. Eckhardt (gut), Günter Erler (gut), Bernd Greger (gut), Johann Hampel (gut), Otto Hennecke, Klaus Klehr (gut), Burkhard Ruhs (gut), Diethard Krüger (gut), Horst Leimann (gut), Klaus Lorenz, Dieter Lossie, Hermann Ramspeck, Heinrich Schnug, Friedrich Wolber (gut), Carl Eckenberg.
02.08.59 zum 1. Klasse bei der OPD Bremen 
Herr Willy Röttjer
20. Februar Seefunkzeugnis 2. Klasse Leer:
Gert Piepenstock, Hans Hoppler.
30. Juni. Seefunkzeugnis 2. Klasse Leer:
Gerhard Muth, Manfred Grosse-Drieling, Rober Mönnikes, Jürgen Franke, Eckhard Stein, Joannes-Dietrich Stümpel, Bernhard Soeken, Hermanus Gräve.
25. Juli 1959 zum 2. Klasse bei der OPD Bremen (FU 18):
Jürgen Bärhold, Rudolf Bartsch, J. Hans Darmstedter, Helmut Haacke (gut), Hans Otto Hinrichs, Frank Jakobs, Jürgen Jahncke, Peter Krauss (gut), Jürgen Normann, Herbert Schröder, Klaus Seddig, Nikolaus Thiele, Wilhelm Weisskopf, Friedrich Wolff.
Seefunkzeugnis 2. Klasse Leer:
Klaus Pluer, Ernst Möllering (28.9.59), Johann Ahrens (29.9.59), Jürgen Schlote, Heinz Janssen (29.10.59).
Seefunksonderzeugnis in Leer:
Jürgen Eschenbach, Valentin Krems (11.5.59). Dieter Weller, Karl Flaeres, Franz-Albert Schütze, Karl Heinz Haufe (29.9.59) 
08.12.1959 zum 1. Klasse (Fe 4) bei der OPD Bremen:
Henry Bernack, Hans Brüning, Gerd Frietzsche, Udo Hofschneider, Erich Lengies, Klaus Malina, Lothar Meyer, Herbert Michalski, Heinz Seyfarth, Werner Richter, Kurt Werschkun (gut).
Am 17.12.1959 zum 2. Klasse (Fu 19) bei der OPD HB:
Udo Dresse, Tilo Grabowski, Hans P. Grüpmeyer, Ludwig Hamann, Jürgen Hüsing, Hermann Jockwer (gut), Rolf Klawitter, Herbert Kretschmann, Hans Kühl  (gut), Helmuth Kruchem, Hans Marahrens, Jürgen Meinecke, Rolf Michels, Arnim Nickel (gut), Manfred Passmann, Wilhelm Pötting  (gut), Manfred Radatz, Joachim Reichel, Gerhard Wolff

Urheber gem. §7 Urh.G.: Hans-Georg Korth, Bremen  (Mit freundl. Genehmigung im Mai 2012)
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Version: 04-Jun-12 / Rev.: 05-Sep-12 / HBu