Lichtbogen-
und Maschinensender für ungedämpfte Wellen
Die
Nachteile der aus einzelnen und in der Amplitude abklingenden Wellenzügen
bestehenden gedämpften Wellen wurden frühzeitig erkannt: Schlechte
Leistungsbilanz wegen der langen Pausen zwischen den Wellenzügen und
vor allem ist es nicht möglich, sie mit Sprache zu modulieren. Dem
Dänen V. Poulsen gelang es bereits 1902/03 im Labor mit einem sog.
Lichtbogensender
ungedämpfte HF-Schwingungen zu erzeugen, deren Amplitude nicht von
Periode zu Periode abnahm, sondern ständig gleich blieb. Er nutzte
dabei die »fallende Kennlinie« (den negativen Widerstand) eines
Lichtbogens zwischen einer Kupfer- und einer Kohleelektrode zur Schwingungserzeugung
aus.
Prinzipschaltbild
eines Lorenz-Lichtbogensenders für Telefonie und
Telegrafie
von 1908 und die technische Ausführung des Senders
Bedingungen
für das einwandfreie Arbeiten als Sender sind eine sehr gute Kühlung
und Entionisierung des Raumes zwischen den Elektroden. Diese Voraussetzungen,
wie
Einbetten des Bogens z.B. in eine Wasserstoffatmosphäre, Einsatz starker
Magnetfelder um Ionen »wegzublasen«, Wasserkühlung der
Elektroden und der Flammenkammer u.ä. führten bei den zwischen
1906 und 1925 vorwiegend in England (Elwell), Dänemark (Poulsen),
USA (Federal Co.) und Deutschland (Lorenz) gebauten Lichtbogensendern bis
zu einigen hundert Kilowatt zu mechanisch sehr aufwendigen und schwerwiegenden
Konstruktionen.
Um
eine ausreichende Frequenzkonstanz zu erreichen, waren Antennen möglichst
hoher Kapazität erforderlich. Diese Gründe beschränkten
den Einsatz auf Lang- und Längstwellen, Verwendungsgebiete waren bei
HF-Leistungen von 30 Watt bis etwa 5 Kilowatt die Marine (Schiffe und Küstenfunkstationen),
bei höheren Leistungen Landfunkstellen des Punkt-zu-Punkt-Verkehrs.
Die
Telegrafietastung bewirkte man meistens durch Verstimmen des Schwingkreises
(0,5 ... 5 % der Sendefrequenz), durch Belasten des Bogens mit einem Widerstand
sowie ab etwa 1920 mit sog. Tastdrosseln (Pungs). Bei Telefoniebetrieb
wurden Mikrofone in die Antennen- oder Erdleitung geschaltet. Sie mussten
den HF-Antennenstrom von 0,8 ... 3 ... 10 A verkraften (Parallelschaltung,
Flüssigkeitsmikrofone). Wegen der Schwierigkeit, Starkstrommikrofone
für noch höhere Ströme zu bauen, konnte Telefonie praktisch
nur bei Senderleistungen bis zu etwa 5 kW durchgeführt werden. Auch
war ein Fernbesprechen nicht möglich.
Trotz
der konstruktiven und bedienungstechnischen Schwierigkeiten wurden Lichtbogensender
u.a. 1907 bei der US Navy (28 Schiffe, Reichweiten bis zu 60 km) eingebaut
und 1908 auch bei der französischen Marine eingesetzt (Reichweiten
120 bis 160 km). In Deutschland baute Lorenz ab 1908 1-,1,5- und 4 kW-Lichtbogenstationen
für die Marine und das Heer (1909 für 90 Kriegsschiffe, dazu
8 bespannte 4 kW-Heeresstationen) für Telegrafiebetrieb. 1911 rüstete
die Marine Telefoniezusätze nach.
Beim
Einsatz ungedämpfter Wellen für Telegrafie musste anstelle des
Detektors ein sog. Tikker (mechanisch oder elektromechanisch betriebener
Unterbrecher) oder ein Schleifer (umlaufende Metallscheibe, auf der z.
B. ein Golddraht schleift) zwischen Empfangsschwingkreis und Fernhörer
geschaltet werden. Die im Rhythmus der Morsezeichen eintreffenden ungedämpften
Wellen lieferten dann ein Geräusch, nach Einschalten eines Detektors
einen (kratzigen) Ton.
Auf
deutschen Küstenfunkstellen wurde nur in Norddeich 1911 ein 4 kW-Langwellen-Lichtbogensender
für Telegrafie aufgebaut, ab 1912 gab es auch Telefonieversuche. Auf
deutschen Handels- und Passagierschiffen sind Lichtbogensender nicht eingesetzt
worden.
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Außer
mit der Lichtbogentechnik lassen sich Wechselspannungen im HF-Bereich auch
mit rotierenden Generatoren erzeugen, wenn Rotor und Stator sehr fein unterteilt
sind und die Umfangsgeschwindigkeit des Rotors sehr hoch ist. Die ab 1904
beginnenden Versuche, mit Maschinensendern bei ausreichender Leistung
ungedämpfte Wellen zu erzeugen, zeigten bald, dass sie praktisch nur
für den Einsatz im Längstwellenbereich in Frage kamen. Fessenden
(USA) und Alexanderson (Schweden) bauten um 1908 z.B. Maschinensender hoher
Umdrehungszahl mit 50 kW Leistung bei 50 kHz (6 000 m), 75 kW bei 25 kHz
und 200 kW bei 12 kHz.
Links:
Maschinensender nach Alexanderson
Rechts
der Gleichstrommotor, links der Hochfrequenzgenerator, dazwischen ein Getriebe. |
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Durch
Frequenzvervielfachung innerhalb der Maschinen mit Serienschwingkreisen
in Rotor und Stator konnte 1908 Goldschmidt (Deutschland) bei Drehzahlen
von nur 3 000 U/min 100 kW bei 20 kHz erreichen. Die Goldschmidt-Patente
wurden von der Marconi Co. erworben.
Noch
günstiger erwies sich die Frequenzvervielfachung außerhalb der
Maschinen mit vormagnetisierten Transformatoren. 1912 wurden 2 kW erzeugt,
dann nach schrittweiser Steigerung 1915 375 kW im Bereich von 17-50 kHz
(Nauen). Die letzte große Maschinensenderstation errichtete Telefunken
noch 1928 mit 600 kW in Nagoya (Japan).
Um
Längstwellen mit brauchbarem Antennenwirkungsgrad abzustrahlen, sind
außerordentlich große Mehrdrahtantennen und sehr gute, mehrfach
eingespeiste Erdnetze erforderlich (Masthöhen über 200 m, Flächen
in der Größenordnung von einem Quadratkilometer). Der Einsatz
von Längstwellen-Telegrafie blieb daher wie bei den Lichtbogensendern
großer Leistung auf den Überseeverkehr beschränkt.
Die
Lichtbogen- und Maschinensender der Weitverkehrsstationen verloren jedoch
rasch an Bedeutung, als ab Mitte der Zwanziger Jahre Kurzwellen-Röhrensender
mit erheblich geringerem Antennenaufwand und Leistungsbedarf ihre Aufgaben
übernahmen. Heute werden Längstwellen noch für Navigationsverfahren,
für Zeitzeichensender und militärisch (getauchte U-Boote) eingesetzt,
Langwellen außer für Rundfunk für Navigationssysteme (Loran,
Decca), Funkfeuer (z. Peilen), Wetterfunk, Presseagenturen und Botschaftsfunk.
Die
große Reichweite von Kurzwellen wurde von Funkamateuren entdeckt.
Ende 1923 gelangen ihnen nachts mit systematisch geplanten Versuchen bei
Sendeleistungen von nur einigen hundert Watt KW-Telegrafieverbindungen
USA - Europa im 100 m-Band, 1924 sogar die Verbindung England - Neuseeland,
die selbst mit 500 kW Längstwellensendern wegen der sehr starken atmosphärischen
Störungen nur nachts gelegentlich erreicht wurde. Im selben Jahr wurden
auch die ersten kommerziellen KW-Linien eingerichtet, z.B. über Nauen
mit einem 800-W-Sender auf 70 m nach Buenos Aires über 12 000 km.
Der Durchbruch der KW-Technik kam dann mit Einsatz immer kürzerer
Wellen zwischen 14 und 30 m für Tagesverbindungen, dem Bau von wassergekühlten
Senderöhren für 20 KW-Sender und von bündelnden Richtantennen
(Dipol-Wänden) für Sender und Empfänger. 1928 waren bereits
etwa 300 KW-Weitverkehrsstationen in Betrieb, über die dann im Telefoniebetrieb
auch erstmals Fernsprechteilnehmer weltweit miteinander verbunden werden
konnten.
Im
Seefunkdienst wurden in Deutschland kurze Wellen ab 1926 bei Versuchen
auf der 68-m-Welle mit dem in Norddeich aufgebauten 1 kW-KW-Sender und
der Cap Polonio eingesetzt, die bereits bei den Langwellen-Weitverkehrsversuchen
mit Telefonie 1922-24 mit Wellen um 150 kHz als Gegenstelle diente. Von
Januar 1925 an wurden Funkgespräche mit Schiffen für Fernsprechteilnehmer
zugelassen. Zuerst auf Langwelle, dann nach entsprechendem Ausbau von Norddeich
Radio ab 1929 auch auf Kurzwelle.
Dass
Kurzwellensender den Funkverkehr auf große Entfernungen übernahmen,
war nicht nur der Erschließung dieses Wellenbereichs zu verdanken,
sondern einem Bauelement für Empfänger und Sender, das wie kein
anderes die Entwicklung der gesamten Nachrichtentechnik beeinflusst hat:
die Verstärkerröhre.
Verstärkerröhren
für Empfänger und Sender
Ein
großer Nachteil im praktischen Einsatz von Knarr- und Löschfunkensendern
war das Fehlen betriebssicherer Verstärker in den Empfängern.
Die von der Empfangsantenne aufgenommene sehr geringe Hochfrequenzenergie
musste unmittelbar den Fritter zum Ansprechen bringen bzw. nach Gleichrichtung
den Kopfhörer betreiben.
Da
1908 Verstärkerröhren noch nicht bekannt waren, versuchten verschiedene
Firmen, eine Verstärkung für den Hörempfang mit Mikrofonen
zu erreichen, die direkt mit der Membran eines Hörers gekoppelt waren
(in Fernsprechverstärkern z. B. Brown, England, und Siemens, Deutschland).
Telefunken lieferte für sein System Tönende Funken einen dreistufigen
Resonanzverstärker,
bei dem die vor den Hörermagneten schwingenden Metallplättchen
auf etwa 1 000 Hz abgestimmt waren. Die Plättchen wirkten auf Kohlekörnchen
vor Kohleelektroden und bildeten empfindliche Mikrofone. Der Ausgang des
3. Verstärkers ließ sich entweder auf einen Lautsprecher (Telefonhörer
mit auf 1 000 Hz abgestimmten Trichter) schalten oder auf einen Morseschreiberzusatz,
einen sog. Zellenschreiber mit Detektor zur Gleichrichtung der 1 000-Hz-NF-Schwingungen.
Die Verstärkung war beachtlich, doch der Betrieb trotz kardanischer
Befestigung problematisch.
Foto rechts: Lautverstärker von Telefunken (1910)
Abhilfe
schaffte schließlich die Röhrentechnik, jedoch erst nach vielen
mühseligen Schritten und Parallelentwicklungen in Europa und den USA.
Das Bauelement Röhre mit Heizfaden und Anode in einem annähernd
luftleer gepumpten Glühlampenkolben setzten ab 1904 unabhängig
voneinander A. Wehnelt (Deutschland), J. A. Fleming (England) und L. de
Forest (USA) als Gleichrichter ein. Allerdings waren diese ersten Gleichrichterröhren
unempfindlicher als Schloemilchzellen und Kristall-Detektoren. Erst
der Einbau eines Steuergitters zwischen Faden und Anode durch L. de Forest
brachte 1907 in der Audion-Schaltung infolge der etwa 10fachen Verstärkung
der Röhre eine höhere Empfindlichkeit als die der Detektoren.
Nachteilig bei den damals Stück für Stück handgefertigten
Röhren war jedoch das nur geringe und oft verschieden hohe Vakuum
mit Restgasen (sog. »weiche Röhren«), die dadurch von
Röhre zu Röhre streuende Arbeitspunkt-Einstellung mit Heiz- und
Anodenspannung und die ungenügende Lebensdauer der Tantal-Heizfäden
(35 ... 100 Stunden). L. de Forests Röhrenbauer stellten z. B. von
1909 bis 1913 mit einigen technischen Verbesserungen steigend etwa 1 bis
3 pro Tag her.
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Frühe
Röhrenformen: ganz links:
Flemming-Detektor (1905)
in
der Mitte: de Forest Detektor (Audion/1907) rechts:
Lieben-Verstärkerröhre (1910)
Der
Einsatz des Audions als NF-Fernsprech-Verstärker scheiterte infolge
falsch bemessener Bauelemente. Erst nach dem Patent des Österreichers
R. v. Lieben 1910 mit einer »weichen« Röhre als NF-Verstärker
gelang es 1912, brauchbare Fernsprechverstärker in deutschen Fernleitungen
einzusetzen, unabhängig davon H.D. Arnold (USA) 1913 mit Hochvakuumröhren
New York - Washington.
Der
praktische Betrieb der Liebenröhre mit ihren Ouecksilberdampf-Restgasen
war allerdings wegen des temperaturabhängigen Vakuums immer noch problematisch.
Erst der Übergang auf sog. »harte Röhren« mit wesentlich
besserem Vakuum (Hochvakuum) und Ausbau der theoretischen Grundlagen ab
etwa 1911 in verschiedenen Ländern verbesserte die Röhreneigenschaften
so, dass sie mehr und mehr praktische Bedeutung in Fernsprechverstärkern
und Funkempfängern |
bekamen.
Wichtige Entdeckungen waren hierbei die Hochfrequenz-Verstärkung mit
Röhren (0. v. Bronk 1911) und die Rückkoppelung
(A. Meißner 1913). Letztere ermöglichte, mit Röhren ungedämpfte
Wellen zu erzeugen, indem ein Teil der im Ausgangskreis verstärkten
HF-Schwingung auf den Eingangskreis der Röhre zurückgekoppelt
wurde. Der Einsatz der Rückkopplung zur Entdämpfung des Audion-Schwingkreises
bei Empfängern (z.T. über hundertfache Empfindlichkeitssteigerung)
gelang in praktisch brauchbarer Form erst ab 1918.
Verschiedene
Forschergruppen - besonders in den USA - arbeiteten daran, die Unzulänglichkeiten
der »weichen« bzw. der gasgefüllten Röhren zu beheben.
1913 erreichte Langmuir ein ausreichend hohes Vakuum durch bessere Pumpen
und Entgasung der Elektroden durch Aufheizen beim Pumpvorgang. Seine amerikanischen
Patentanmeldungen regten in Deutschland die Telefunken- und Siemenslaboratorien
zu eigenen Entwicklungen an. Im Juli 1914 stellte H. Rukop ersten Hochvakuum-Röhren
für Verstärker und Empfänger zur Verfügung. 1916 folgten
die ersten Senderöhren mit 15 bis 20 Watt Leistung, die dann systematisch
zu immer größeren Ausführungen für hohe Anodenspannungen
und Leistungen von 200 Watt bis ca. 2 Kilowatt weiterentwickelt wurden.
Nach dem Krieg entstanden für Landstationen luftgekühlte Hartglasröhren
von 10 kW Leistung (60 cm hoch) und erste wassergekühlte Röhre
mit Kupfer-Außenanoden. 1928 gab es bereits eine wassergekühlte
Senderöhre für 20 kW-Telegrafie- bzw. 7-kW-Telefonieleistung,
auch im Kurzwellenbereich.
Während
des Ersten Weltkrieges wurden Röhrensender für ungedämpfte
Wellen größerer Leistung (z.B. 1 kW) nur bei der Marine eingesetzt.
Das Heer rüstete die in immer größerer Zahl benötigten
Funktrupps praktisch ausschließlich mit Löschfunkenstationen
aus (Detektorempfänger, ab 1917 z. T. mit zusätzlichen Röhrenverstärkern,
vereinzelt auch Audion-Empfänger). Erst gegen Ende des Krieges wurden
noch tragbare Röhrengeräte ausgeliefert: 8- und 15-W-Geräte
mit 2-Kreis-Rückkopplungs-Audionempfänger von Telefunken (ca.
400 Stück), 10-W-Geräte von Lorenz (Stückz. unbekannt).
Das
Ende der Funkentelegrafie mit gedämpften Wellen
Der
zivile Seefunk in Deutschland wurde beim Beginn des Ersten Weltkrieges
1914 praktisch stillgelegt. Die Küstenfunkstellen an Nord- und Ostsee
übernahm die Marine. Im Laufe des Krieges stieg der Bedarf an Funkanlagen
immer stärker an. Gab es am Kriegsanfang 8 Heeres-Funkabteilungen,
waren es am Ende 1918 247. Telefunken fertigte vor allem Löschfunkensender
und Detektorempfänger für tragbare, fahrbare und feste Heeresstationen,
für Luftschiffe, Flugzeuge und Kriegsschiffe. Lorenz lieferte Lichtbogensender
für die Marine und den Hauptanteil von Löschfunkenstationen für
U-Boote (0,6 und 1,4 kW). Das Kriegsende stoppte dann die Fertigung von
Funkeinrichtungen bei allen deutschen Funkfirmen. Sämtliche Handelsschiffe
über 1 600 BRT und die Hälfte der Schiffe von 1 000-1 600 BRT
mussten abgegeben werden, so dass die DEBEG 1918 nur noch 182 Stationen
kleinerer Handelsschiffe betreute. Die Post übernahm wieder die während
des Krieges von der Marine besetzten Küstenfunkstellen für den
öffentlichen Verkehr. 1921 begann der Wiederaufbau der Schiffahrt
und die Ausrüstung mit Röhrensendern für ungedämpfte
Wellen (1 kW bei Telegrafie, 400 W bei Telefonie) und Audion-Röhrenempfängern.
Die noch vorhandenen Löschfunkensender wurden weiter benutzt. Auch
die Reichswehr setzte aus finanziellen Gründen bis etwa 1924 bei den
bespannten und motorisierten Einheiten noch Löschfunkensender ein,
desgl. die Marine bei den wenigen verbliebenen Kriegsschiffen.
Mit
dem weltweit immer umfangreicheren Einsatz von Röhrensendern von ungedämpften
Wellen für Telegrafie und Telefonie wurden die breitbandigeren und
weniger frequenzkonstanten Sender mit gedämpften Wellen (B-Wellen,
Sendeart B) mehr und mehr außer Betrieb genommen. Bei den Küstenfunkstellen
der Deutschen Reichspost geschah dies bis 1932. Die Umstellung bei den
Schiffen mit vorhandenen Löschfunkenstationen fand langsamer statt.
International wurden die einzelnen Schritte für das Auslaufen des
B-Wellenbetriebes in den Vollzugsordnungen der Weltfunkverträge von
1912 (London), 1927 (Washington), 1938 (Kairo) und 1959 (Genf) festgelegt:
1912:
Sendeeinrichtungen, bei denen die ausgestrahlten Wellen mit einer direkt
in die Antenne geschalteten Funkenstrecke erzeugt werden, sind nicht mehr
gestattet (Ausnahmen: Seenot, Stationen mit Sender-Eingangsleistungen
unter 50 Watt)
1927:
1. Neue Sender für B-Wellen dürfen künftig (ab 1. 1.
1929?) bei Land- und festen Funkstellen nicht mehr errichtet werden (Landfunkstellen:
Küstenfunkstellen, Boden-Flugfunkstellen). Funkstellen der festen
Dienste wie z.B. Überseefunk, Inlands- und Europafunk (jedoch ohne
Rundfunk), Sonderdienste (Funkfeuer, Peilstellen, Zeitzeichen u. ä.).
1927:
2. Neue Sender für B-Wellen dürfen ab 1. 1. 1930 auf Schiffen
und Luftfahrzeugen nicht mehr errichtet werden. Ausnahme: Sender mit weniger
als 300 Watt Wechselstromleistung am Eingang des Hochspannungs- Transformators
(entsprechend etwa 100 ... 200 Watt Hochfrequenzleistung).
1927:
3. Die Verwendung von B-Wellen unter 375 kHz (Lang- und Längstwellen)
ist außer für bestehende Landfunkstellen ab 1. 1. 1930 untersagt.
1927:
4. Bei Landfunkstellen ist die Verwendung von B-Wellen (alle Frequenzen)
ab 1. 1. 1935 untersagt.
1927:
5. Bei allen anderen Funkstellen ist die Verwendung von B-Wellen ab
1. 1. 1940 untersagt. Ausnahme: Sender unter 300 Watt Eingangsleistung.
1938:
1. Die Verwendung von B-Wellen ist allen Funkstellen untersagt. Ausnahmen:
Seefunkstellen auf den Frequenzen 375 kHz Peilung), 425 kHz (Verkehr),
500 kHz (Seenotwelle).
1938:
2. Ab 1. 1. 1940 dürfen Seefunkstellen diese Frequenzen nur noch
mit Sendern unter 300 Watt Eingangsleistung benutzen.
1938:
3. Die Verwaltungen werden sich bemühen, alle B-Wellen - außer
500 kHz - sobald als möglich aufzugeben.
1959:
Die
Aussendungen der Sendeart B sind ab Mai 1961 allen Funkstellen untersagt.
Jedoch dürfen bestehende Funkstellen (Seefunkstellen unter 300 Watt
Eingangsleistung) bis zum 1. 1. 1966 ausschließlich für Notanrufe
und Notverkehr davon Gebrauch machen.
Das
bedeutete, dass die in den Wiederaufbaujahren nach dem Zweiten Weltkrieg
tatsächlich noch vereinzelt als Notsender vorhandenen Löschfunkensender
von Schiffen bis 1961 zum Peilen, zur Verkehrsabwicklung und auf der Seenotwelle
500 kHz (600 m) benutzt werden durften, letzteres sogar bis Ende 1965.
Immerhin entspricht dies einer möglichen Einsatzzeit der Telegrafie
mit gedämpften Wellen von mehr als 60 Jahren, von 1897 bis in ein
Jahrzehnt, in dem die Halbleitertechnik bereits begann, die Elektronenröhre
zu verdrängen.
Quellenhinweise
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(Archiv Postmuseum Hamburg) und Zeichnungen vom Verfasser.
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Teil 1: Faraday - Maxwell - Oerstedt - Hertz - Branly - Popow -
Marconi
Zum
Teil 2: Slaby - Braun - AEG - Siemens - Telefunken - Hörempfang
Zum
Teil 3: Der Aufschwung mit den tönenden Funken
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