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Auf
Schiffen mit MW-Telegrafieausrüstungspflicht musste ein selbsttätiges
Alarmzeichentastgerät installiert sein. (Schiffssicherheitsvertrag
London 1948). Aufgabe des Gerätes ist, im Seenotfall wahlweise über
den Haupt- oder Notsender das Alarmzeichen zu tasten. Dieses Zeichen dient
zur Auslösung der Auto- Alarmempfänger, die zur Pflichtausrüstung
gehörten, wenn keine Dauer-Funkwache auf 500 kHz gegangen wurde.
Oben links und mitte: Der Alarmzeichengeber AT 512 besteht im wesentlichen aus einem mechanischen Federtriebwerk, das mit dem Knebel aufgezogen wird, und einem Relaiskontakt der parallel zum Tasteingang des Haupt- und Notsenders liegt. Das Gerät wurde entweder in Einbauform (Foto oben links) oder in einem separaten Gehäuse (Foto oben mitte) bis 1962 geliefert. Oben rechts: Der Alarmzeichengeber AT 612 wurde nach 1962 gebaut. Statt der Antriebsfeder wird ein aus der 24V-Notbatterie gespeister Motor verwendet. Das AT 612 hat einen Schalter zur Auswahl zwischen Haupt- und Notsendebetrieb und eine Kontrolllampe. Es wird durch einen Taster ausgelöst. Eine Fehlbedienung war dadurch möglich, dass man nicht den richtigen Sende auswählte. Bildnachweis: Abb.1 Urheber gem.§7 Urh.G.: Heinrich Busch, Berne Abb.2 und Abb.3 Quelle: Prospekte der Debeg (Urheber dort nicht benannt / Mit freundl. Genehmigung der Niederlassung Bremen, Hohentorshafen / 1999) |